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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Entwicklungen beim Elterngeld und Elterngeld Plus im Jahr 2019 sowie aufgrund von Covid-19

(insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

06.08.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2124323.07.2020

Entwicklungen beim Elterngeld und ElterngeldPlus im Jahr 2019 sowie aufgrund von COVID-19

der Abgeordneten Katrin Werner, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Dr. Birke Bull-Bischoff, Anke Domscheit-Berg, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Elterngeld wurde von der damaligen Großen Koalition eingeführt und ist seit dem 1. Januar 2007 in Kraft. Diese Leistung für die Kindererziehungszeit ist an das Gehalt gekoppelt. Ziel des Elterngelds sollte es sein, Väter mehr in die Erziehungsarbeit einzubinden und Alleinerziehende und Geringverdienerinnen und Geringverdiener zu unterstützen.

Doch seit der Änderung des Elterngelds 2011 wird dieses auf Transferleistungen, wie z. B. Hartz IV, angerechnet. Zudem ist der Mindestbetrag beim Elterngeld, den Eltern ohne oder mit geringem Einkommen erhalten, seit der Einführung des Elterngelds 2007 nicht erhöht worden. Er liegt seither unverändert bei 300 Euro und beim ElterngeldPlus bei 150 Euro im Monat. In dieser Zeit haben sich jedoch die Preise für Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland erheblich erhöht (vgl. Bundestagsdrucksache 19/12512). Eltern mit geringem oder ohne Einkommen werden somit nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller beim Elterngeldbezug benachteiligt. Dies lässt sich nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller auch am Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen der Regelungen zum ElterngeldPlus und zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit aus dem Jahr 2018 ablesen. Demnach bewerteten 84 Prozent der Bezieherinnen und Bezieher von ElterngeldPlus ihre wirtschaftliche Lage vor Geburt des Kindes als „gut“ oder sogar „sehr gut“. Lediglich 11 Prozent bewerteten die damalige Situation als „auskömmlich“, nur 3 Prozent sahen sie als „(eher) schlecht“ (vgl. https://www.bmfsfj.de/blob/121264/6bfce747d8a948b19ddbeb73e4bfdaef/bericht-elterngeldplus-data.pdf). Eltern, die ihre wirtschaftliche Lage als eher schlecht bewerten, werden demnach vom ElterngeldPlus nicht erreicht. Hier bedarf es nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller Verbesserungen.

Zwar nehmen immer mehr Väter ihren Anspruch auf Elterngeld wahr. Ihre geplante Bezugsdauer von Basiselterngeld liegt allerdings mit durchschnittlich 2,9 Monaten deutlich unter der von Frauen, die durchschnittlich 11,7 Monate anstreben. Beim geplanten Bezug von ElterngeldPlus liegen Männer bei durchschnittlich 8,6 und Frauen bei durchschnittlich 19,9 Monaten (vgl. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/03/PD20_104_22922.html). Somit sind die zwei Ziele des Elterngelds – partnerschaftliche Aufteilung der Erziehungsarbeit und finanzielle Stabilisierung von Familien – nach Ansicht der Fragesteller nicht erreicht.

Mit dem Gesetz für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der COVID-19-Pandemie sind rückwirkend zum 1. März 2020 und mit Geltung bis zum 31. Dezember 2020 Änderungen beim Elterngeldbezug in Kraft getreten. Ziel ist es, Nachteile für Eltern aufgrund der COVID-19-Pandemie zu verhindern. Unter anderem soll es erleichtert werden, dass Eltern, die in systemrelevanten Berufen tätig sind, Elterngeldmonate verschieben können. Auch eine Reduzierung der Höhe des Elterngelds aufgrund des Bezugs von Einkommensersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld soll verhindern werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wie viele Personen haben das Elterngeld in den Jahren 2019 und 2020 in Anspruch genommen (bitte nach Jahren, Quartalen, Geschlecht, Bundesländern, Landkreisen, kreisfreien Städten, Bezugsdauer und Kinderanzahl aufschlüsseln)?

2

Wie hoch war der Anteil der Frauen (in Prozent), die ein Elterngeld in Höhe von 300 Euro, 300 bis 500 Euro, 500 bis 750 Euro, 750 bis 1 000 Euro, 1 000 bis 1 250 Euro, 1 250 bis 1 500 Euro, 1 500 bis 1 800 Euro, mehr als 1 800 Euro in den Jahren 2019 und 2020 erhalten haben (bitte nach Jahren, Quartalen, Bundesländern, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)?

3

Wie hoch war der Anteil der Männer (in Prozent), die ein Elterngeld in Höhe von 300 Euro, 300 bis 500 Euro, 500 bis 750 Euro, 750 bis 1 000 Euro, 1 000 bis 1 250 Euro, 1 250 bis 1 500 Euro, 1 500 bis 1 800 Euro, mehr als 1 800 Euro in den Jahren 2019 und 2020 erhalten haben (bitte nach Jahren, Quartalen, Bundesländern, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)?

4

Wie hoch war der Anteil der Frauen bzw. Männer (in Prozent), die Elterngeld nicht als Lohnersatzleistung, sondern auf der Basis des Mindestelterngelds von 300 Euro (plus eventuelle Zuschläge wie den Geschwisterbonus bzw. Mehrlingsbonus) im Jahr 2019 erhalten haben (bitte nach Bundesländern, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)?

5

Wie hoch war der Anteil der Alleinerziehenden (in Prozent), die Elterngeld nicht als Lohnersatzleistung, sondern auf der Basis des Mindestelterngelds von 300 Euro (plus eventuelle Zuschläge wie den Geschwisterbonus bzw. Mehrlingsbonus) im Jahr 2019 erhalten haben (bitte nach Geschlecht, Bundesländern, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)?

6

Wie hoch lag die durchschnittliche Bezugsdauer der Väter beim Elterngeld und ElterngeldPlus im Jahr 2019 (bitte in Monaten angeben und nach Elterngeld bzw. ElterngeldPlus sowie Bundesländern aufschlüsseln)?

7

Wie hoch war der Anteil der Frauen bzw. Männer (in Prozent), die den Mindestbetrag des ElterngeldPlus von 150 Euro (plus eventuelle Zuschläge wie den Geschwisterbonus bzw. Mehrlingsbonus) im Jahr 2019 erhalten haben (bitte nach Bundesländern, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)?

8

Wie hoch war der Anteil der Alleinerziehenden (in Prozent), die den Mindestbetrag des ElterngeldPlus von 150 Euro (plus eventuelle Zuschläge wie den Geschwisterbonus bzw. Mehrlingsbonus) im Jahr 2019 erhalten haben (bitte nach Geschlecht, Bundesländern, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)?

9

Wie viele Eltern haben 2019 den Partnerschaftsbonus beim ElterngeldPlus in Anspruch genommen (bitte nach Geschlecht und Bundesländern aufschlüsseln)?

10

Plant die Bundesregierung eine Erhöhung der Mindestsätze des Elterngelds und des ElterngeldPlus, und wenn nein, warum nicht?

11

Plant die Bundesregierung eine Abschaffung der Anrechnung des Elterngelds und des ElterngeldPlus auf Sozialleistungen, und wenn nein, warum nicht?

12

Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Inanspruchnahme von Elterngeld und ElterngeldPlus durch Familien mit geringem Einkommen zu erhöhen, und wenn nein, warum nicht?

13

Wie hoch müsste unter Berücksichtigung der Entwicklung des Verbraucherpreisindex der letzten Jahre das Mindestelterngeld ausfallen, das seit dem 1. Januar 2007 300 Euro beträgt?

14

Wie hoch müsste unter Berücksichtigung der Entwicklung des Verbraucherpreisindex der letzten Jahre das Höchstelterngeld ausfallen, das seit dem 1. Januar 2007 1 800 Euro beträgt?

15

Wie hoch müsste unter Berücksichtigung der Entwicklung des Verbraucherpreisindex der letzten Jahre der Mindestsatz beim ElterngeldPlus ausfallen, das seit dem 1. Januar 2015 150 Euro beträgt?

16

Wie viele Mütter und Väter haben bisher von der Neuregelung Gebrauch gemacht, nach der Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, während der Zeit der Corona-Pandemie ihre Elterngeldmonate verschieben können, die rückwirkend zum 1. März 2020 und mit Geltung bis zum 31. Dezember 2020 in Kraft getreten ist (bitte nach Geschlecht, Anzahl der verschobenen Monate sowie Art der systemrelevanten Tätigkeit aufschlüsseln)?

17

Wie viele Mütter und Väter werden, nach Kenntnis der Bundesregierung, von der Regelung profitieren, nach der Einkommensersatzleistungen, die Eltern aufgrund der COVID-19-Pandemie im Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 erhalten, die Höhe des Elterngelds nicht reduzieren (bitte nach Geschlecht und Einkommensersatzleistung aufschlüsseln)?

Berlin, den 20. Juli 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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