Die Entstehung von Fangquoten und ihre Zuteilung an die Fischereibetriebe
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Victor Perli, Ingrid Remmers, Kersten Steinke, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Viele der kommerziell wichtigen Fischpopulationen in der Ostsee befinden sich in einem schlechten Zustand. Die daraus resultierende Reduzierung der Fangmengen hat erhebliche ökologische und sozioökonomische Auswirkungen, auch auf die deutsche Küstenfischerei (vgl. https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/191014_fangquoten.html). Mit der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) der EU soll sichergestellt werden, dass die Fischereiaktivitäten in der EU ökologisch, wirtschaftlich und sozial, also nachhaltig sind (vgl. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32013R1380). Darüber hinaus sollte sie zur Absicherung der Zukunftsfähigkeit des Fischereisektors einschließlich der Kleinen Küstenfischerei beitragen (vgl. Verordnung (EU) Nr. 1380/2013, Präambel 4 und 19). Die mangelhafte Umsetzung der GFP verhindert jedoch, dass die Küstenfischerei ihren Lebensunterhalt mit den ihnen zugeteilten Fangmöglichkeiten sichern können (vgl. https://lifeplatform.eu/pech_committee_december_2019/). Kleine Fischereibetriebe machen 70 bis 80 Prozent der gesamten EU-Flotte (nach Anzahl der Schiffe) aus und schaffen 60 Prozent der Arbeitsplätze (80 000 Fischer in 2017), erhalten jedoch nur 1 bis 3 Prozent der Quote (vgl. https://lifeplatform.eu/pech_committee_december_2019/). In Deutschland ist die Situation vergleichbar. Der Großteil der deutschen Fischereiflotte besteht aus rund 1 100 kleinen Kuttern mit einer Länge von 4 bis 10 m, die in Sichtweite der Ostseeküste operieren und nicht einmal 4 Prozent der deutschen Fänge anlanden (vgl. https://www.thuenen.de/de/thema/wettbewerbsfaehigkeit-und-strukturwandel/die-deutsche-fischereiflotte-wenige-grosse-und-viele-kleine/).
Kleine Küstenfischerinnen und Küstenfischer fischen häufig mit geringeren schädlichen Auswirkungen auf die Meeresumwelt und haben eine große soziale Bedeutung für die Küstengemeinschaften. In den meisten Mitgliedstaaten erhalten sie jedoch nur einen sehr geringen Anteil der Fangquoten (vgl. https://lifeplatform.eu/pech_committee_december_2019/). Artikel 16 und 17 der GFP sehen vor, dass die Fangmöglichkeiten auf Ebene der Mitgliedstaaten auf der Grundlage transparenter und objektiver Kriterien, einschließlich ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Erwägungen, zugeteilt werden. Darüber hinaus sollten diese Anreize für umweltfreundlichere Techniken bieten und die Kleine Küstenfischerei unterstützen. Die Zuständigkeit für die Umsetzung liegt jedoch in den Händen der Mitgliedstaaten und damit auch Deutschlands (vgl. Verordnung (EU) Nr. 1380/2013; https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32013R1380).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Kriterien wendet die Bundesregierung bei der Zuteilung der nationalen Fangquoten gemäß Artikel 17 der GFP-Grundverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1380/2013) an?
a) Welche nationalen Vorschriften bilden diese Kriterien sowie das Verfahren der Quotenzuteilung ab, und sind diese öffentlich zugänglich?
b) Gibt es ein Verfahren zur Gewichtung oder Priorisierung der Kriterien bei der Quotenzuteilung?
Wenn ja, an welcher Stelle werden die Erwägungen zur Gewichtung oder Priorisierung der Kriterien dokumentiert, und sind diese öffentlich zugängig?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Prozentsatz der Fangquoten, die auf Grundlage vergleichsweise geringerer Umweltauswirkungen von Fanggeräten und Fangtechniken zugeteilt werden, und wie viele Fischereibetriebe haben davon einen Nutzen?
Im Vergleich dazu, wie verhält sich die Verteilung der Fangquoten auf Grundlage der Kriterien „Beitrag zur lokalen Wirtschaft“, „Regelkonformität“ und „historische Fangmengen“ (bitte in Prozent angeben)?
Was hat die Bundesregierung gemäß den Anforderungen von Artikel 17 der Gemeinsamen EU-Fischereipolitik unternommen, um Anreize für Fischereibetriebe zu schaffen, selektive Fanggeräte einzusetzen oder Fangtechniken mit geringeren Umweltauswirkungen anzuwenden?
a) Wie viele Fischereibetriebe bzw. Fischereifahrzeuge profitierten nach Kenntnis der Bundesregierung von diesen Anreizen in 2019 und im bisherigen Verlauf des Jahres 2020 (bitte in Prozent und gesamte Anzahl angeben)?
b) Wie viele von ihnen gehören der Kleinen Küstenfischerei (Schiffe < 12 m) an (bitte in Prozent und gesamte Anzahl angeben)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle prozentuale Anteil der nationalen Quote, die der Kleinen Küstenfischerei (Kutter < 12 m mit passivem Fanggerät) zugewiesen wird (bitte in tabellarischer Form unter Auflistung der Zielfischarten)?
Aus welchen Erwägungen unterlässt die Bundesregierung die Möglichkeit, kleinen Fischereibetrieben mehr Fangquoten zuzuweisen, um die damit verbundenen ökologischen und sozialen Vorteile zu stärken?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Fisch eine öffentliche Ressource ist, die sie im Auftrag der gegenwärtigen und zukünftigen Generationen bewirtschaftet und die von der Fischerei lediglich als solche genutzt werden darf?
Wenn ja, gibt es ein öffentlich zugängliches Register für deutschen Fangquoteninhaberinnen und Fangquoteninhaber, wie dies beispielsweise in Dänemark existiert?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem im Jahr 2019 veröffentlichten Bericht des Weltbiodiversitätsrates (IPBES) und der darin enthaltenen Aussage, dass die Fischerei den größten Einfluss auf die marine Biodiversität und die Ökosystemleistungen hat (bitte begründen)?