Zur Rolle der Wirtschaftsprüfer im Wirecard-Skandal
der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Michael Leutert, Stefan Liebich, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Skandal um die Wirecard AG und mutmaßliche Bilanzfälschungen in Höhe von 1,9 Mrd. Euro werfen eine Reihe von Fragen bezüglich der Einrichtung der gesetzlichen Abschlussprüfung für Unternehmensbilanzen sowie nach dem Funktionieren der Fachaufsicht über Wirtschaftsprüfer auf.
Denn die Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young (EY) testierten der Wirecard AG die Jahresabschlüsse von 2009 bis 2018 uneingeschränkt, obschon bei Wirecard laut Staatsanwaltschaft München I bereits seit 2014 Betrug mit Scheinumsätzen organisiert wurde (vgl. https://sz.de/1.4954711 und Bundesministerium der Finanzen, Ausschlussdrucksache 19(7)-553, S. 6). Spätestens seit 2016 gab es den öffentlichen Vorwurf der Bilanzfälschung (vgl. der von Wirecard bestrittene Bericht des Analyseunternehmens Zatarra Research & Investigations). Laut Medienberichten wurden vermeintliche Vermögen auf Treuhandkonten der Wirecard AG in Asien ohne Vorlage von Originalbankbestätigungen, einzig durch Treuhänderbestätigungen, als vorhandene Bankguthaben durch die Wirtschaftsprüfer bestätigt (vgl. Wirtschaftswoche vom 26. Juni 2020, „Fake News“). Qualitativ notwendige und mögliche Standard- oder Routineprüfungen wurden von EY anscheinend nicht eingesetzt. Der mutmaßliche Betrug mittels Scheinumsätzen hätte womöglich früh entdeckt werden können, wenn die EY-Abschlussprüfer sich Originalbankbestätigungen von den kontenführenden Banken hätten geben lassen und derart das Geschäftsmodell der Wirecard AG frühzeitig zusammengebrochen wäre.
Das 2015/2016 verabschiedete Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) sollte die Prüfungsqualität von Wirtschaftsprüfungsleistungen verbessern und glaubwürdige und wirksame Aufsichtssysteme im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse etablieren. In Deutschland sollte dies durch eine starke und unabhängige Abschlussprüferaufsichtsgesellschaft (APAS) gewährleistet werden, die durch die Reform in das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) integriert wurde und dadurch eine effektivere Kontrollfunktion leisten sollte.
Durch das APAReG wurden die grundsätzlichen Probleme der Branche nach Ansicht der Fragesteller jedoch nicht gelöst. So besteht einerseits weiterhin eine beinahe ungebrochene Marktmacht der sogenannten Big Four (PricewaterhouseCoopers (PwC), KPMG, EY (Ernst & Young), Deloitte) Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die nicht nur von den Unternehmen bezahlt werden, welche sie prüfen sollen, sondern diese häufig auch beraten. Andererseits weist die APAS mehrere Probleme auf – darunter Personalmangel, eine ungenügend häufige Überprüfung jeder Abschlussprüfung sowie mangelnde Transparenz über Verstöße von und Sanktionen gegen Wirtschaftsprüfer (vgl. https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/wer-kontrolliert-die-kontrolleure-wirtschaftspru-fer-werden-selbst-nur-lasch-geprueft/25401818.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Wie bewertet die Bundesregierung die jährliche Inspektion der APAS bei den großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, und lässt sich durch die formelle Prüfungsnachschau u. a. interner Qualitätssicherungssysteme die qualitative Arbeit hinreichend verbessern (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), um einen Skandal wie bei der Wirecard AG zu verhindern?
Ist die APAS nach Auffassung der Bundesregierung mit genügend Rechten und Ressourcen gegenüber den Wirtschaftsprüfern ausgestattet, um eine hinreichend genaue Prüfung dieser zu gewährleisten?
a) Wie viele Beschäftigte hat die APAS (bitte Entwicklung seit 2008 darlegen)?
b) Wie viele Planstellen sind in der APAS unbesetzt (bitte Entwicklung seit 2008 darlegen)?
c) Was unternimmt die Bundesregierung, um den Personalmangel (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) in der APAS abzustellen?
Erachtet es die Bundesregierung als ausreichend, dass jede Abschlussprüfung durchschnittlich nur alle zehn Jahre geprüft wird (vgl. https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/wer-kontrolliert-die-kontrolleure-wirtschaftspru-fer-werden-selbst-nur-lasch-geprueft/25401818.html)?
Welche Kriterien sind für die Bundesregierung ausschlaggebend für eine qualitativ hochwertige Prüferaufsicht?
Liegen der Bundesregierung schriftliche Gutachten, Berichte und/oder Formulierungen zur Bewertung des EY-Mandats Wirecard und den seit 2016 bekannten Presseberichten über mögliche Bilanzmanipulationen vor?
Hat die APAS in ihren Inspektionen auch diese „Vorwürfe“ untersucht und das diesbezügliche Verhalten von EY geprüft, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn diese Vorwürfe bislang nicht in der Stichprobe der APAS-Inspektion berücksichtigt worden sind, wie bewertet die Bundesregierung die Auswahl der Stichproben für die Prüfungen?
Wie begründet die Bundesregierung, dass die APAS trotz der Feststellung einer hohen Anzahl an Mängeln in den Prüfberichten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften keine Informationen darüber bekannt gibt, bei welchen Wirtschaftsprüfern die Mängel festgestellt wurden (https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/wer-kontrolliert-die-kontrolleure-wirtschaftspru-ferwerden-selbst-nur-lasch-geprueft/25401818.html)?
a) Inwiefern sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf, auch in Anbetracht dessen, dass etwa die britische Aufsichtsbehörde ihre Kontrollberichte veröffentlicht?
b) Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass die APAS die Veröffentlichung von Sanktionen entlang der EU-Richtlinie von 2014 „einschließlich von Angaben zur Art des Verstoßes und zur Identität der natürlichen oder juristischen Person, gegen die die Sanktion verhängt wurde“, vornimmt?
Wird nach Ansicht der Bundesregierung mit den APAS-Inspektionen die eigentliche Prüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (DAX-Konzerne) qualitativ geprüft oder anhand von Qualitätsstandards formell dokumentiert, und inwiefern ergeben sich hieraus Unterschiede?
Sieht die Bundesregierung die europäischen Zielvorgaben für die Abschlussprüfung und Abschlussprüfer auf der Basis der Reform des Handelsgesetzbuches und der Wirtschaftsprüferordnung durch das APAReG nach 2016 in Deutschland als erfüllt an? Wenn ja, woran misst sie konkret und beispielhaft die Zielerreichung?
Stellt die starke Marktkonzentration der Big Four auf dem Wirtschaftsprüfermarkt nach Auffassung der Bundesregierung ein Problem dar?
a) Sind die mutmaßlichen Fehler von EY bei der Wirecard AG aus Sicht der Bundesregierung eine Folge der Konzentrationsprozesse auf dem Wirtschaftsprüfermarkt?
b) Falls ja, welche Schritte sind aus Sicht der Bundesregierung zu ergreifen, um diese Konzentration nachhaltig zu reduzieren?
Welche substantiellen Änderungen sind angesichts der bislang bekannt gewordenen sowie mutmaßlichen Bilanzbetrugsfälle (Steinhoff, Wirecard) im Wirtschaftsprüferwesen notwendig? Falls die Bundesregierung diesbezüglich keinen Änderungsbedarf bei der Aufsicht sieht, wie begründet sie dies?
Ist die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) ihren Aufsichtspflichten gegenüber den die Wirecard AG prüfendenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nach Auffassung der Bundesregierung in der Vergangenheit und insbesondere im letzten Prüfungsjahr hinreichend nachgekommen?
a) Wie bewertet die Bundesregierung als Rechtsaufsicht die Arbeit der APAS bei den EY-Prüfungen der Wirecard AG in den Jahren seit 2009 und insbesondere seit 2016, als vielfach Presseberichte über mögliche Bilanzmanipulationen publik wurden?
b) Wie bewertet die Bundesregierung als Rechtsaufsicht die Arbeit der APAS bei den KPMG-Prüfungen der Wirecard AG (vgl. Wirtschaftswoche vom 26. Juni 2020, „Fake News“)?
c) Liegen der Bundesregierung schriftliche Gutachten, Berichte und/oder Formulierungen zur Bewertung des EY-Mandats bezüglich Wirecard und den seit 2016 bekannten Presseberichten über mögliche Bilanzmanipulationen vor, und wird sie diese den Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur Einsicht zur Verfügung stellen?
d) Liegen der Bundesregierung schriftliche Gutachten, Berichte und/oder Formulierungen zur Bewertung des KPMG-Mandats bezüglich Wirecard und den seit 2016 bekannten Presseberichten über mögliche Bilanzmanipulationen vor, und wird sie diese den Abgeordneten zur Einsicht zur Verfügung stellen?
e) Hat die APAS in ihren Inspektionen auch die Vorwürfe der Bilanzmanipulation gegen die Wirecard AG untersucht und das diesbezügliche Verhalten von EY und KPMG geprüft, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Inwiefern hält die Bundesregierung die fehlende ministerielle Fachaufsicht über die APAS für gerechtfertigt, und wird durch die möglicherweise als Begründung angeführte Sicherstellung der „Unabhängigkeit“ die damit nach Auffassung der Fragesteller unmöglich gemachte parlamentarische respektive politische Verantwortlichkeit nicht konterkariert?
a) Beabsichtigt die Bundesregierung die APAS einer funktionsfähigen, effektiven ministeriellen Fachaufsicht zu unterstellen, wie es nach Auffassung der Fragesteller verfassungsrechtlich geboten wäre?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die faktische Wiedereinführung der Firewall (Prüfung und Beratung) bei den großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften? Werden damit nach Auffassung der Bundesregierung die Qualitätskontrolle der APAS und der Kommission für Qualitätskontrolle (KfQK) nicht zu stark auf die eigentlich zu prüfenden Gesellschaften übertragen und durch eine bloße interne Nachschau ersetzt und auf diese Weise Verantwortlichkeit verlagert?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass bei großen Gesellschaften wegen deren Regelungsdichte und Kontrolldichte in Verbindung mit der wirksamen Nachschau ein geringeres Qualitätskontrollrisiko bestünde angesichts der bekannt gewordenen mutmaßlichen jahrelangen Mängel bei Wirecard?
Welche Empfehlungen des nach Maßgabe von § 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gebildeten Fachbeirats sind der Bundesregierung im Rahmen der Rechtsaufsicht in den letzten vier Jahren seit Einrichtung der APAS bekannt geworden?
Wie steht die Bundesregierung zu gutachterlichen Aussagen (Prof. Dr. Winfried Kluth, Rechtsgutachten zu einzelnen Aspekten der Neuregelung der Abschlussprüfung und Abschlussprüferaufsicht durch das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz -APAReG; Halle (Saale) September 2015; vorgelegt u. a. zur Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie 2015), dass der Verzicht des Gesetzgebers auf die Fachaufsicht bei der Etablierung der APAS eine rechtfertigungsbedürftige Ausnahme darstellt und deren Fehlen verfassungswidrig sei?
a) Hat die – nach Meinung der Fragesteller – so konstruierte „Unabhängigkeit“ der APAS gegenüber dem Parlament möglicherweise die Qualität der Prüferaufsicht behindert?
b) Wenn nein, warum nicht, und was spricht nach Auffassung der Bundesregierung gegen eine qualitativ hochwertige Prüfungsstruktur bzw. Aufsichtsstruktur bei gleichzeitiger ministerieller Fachaufsicht und Weisungsbefugnis, wie es in anderen OECD-Nationen und EU-Mitgliedstaaten gängig ist (International Federation of Accountants (IFAC), INTERNATIONAL STANDARDS: 2019 GLOBAL STATUS REPORT, https://www.ifac.org/system/files/publications/files/IFAC-International-standards-2019-global-status-report.pdf)?
Inwiefern ist für die Bundesregierung „Unabhängigkeit“ der APAS gewährleistet, wenn insbesondere dessen Fachpersonal und Leitungspersonal enge personelle Verflechtungen zu den von ihnen beaufsichtigten Big Four hat (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/12753)?
Wie wurde seit dem Start 2016 von der Bundesregierung die Erreichung der Zielsetzungen der deutschen Aufsichtsreform überprüft, und hat sich die Qualität der Prüfungen durch die Big Four im Hinblick auf die Unternehmen mit öffentlichem Interesse verändert? Was wurde mit der Reform 2016 erreicht, und was verfehlt?
Liegen der Bundesregierung die APAS-Unterlagen über die Anzahl der bei den Big Four durchgeführten Inspektionen vor? Wenn ja, wie viele gab es wann und mit welchen Ergebnissen (bitte unter Angabe von Jahr bzw. Datum aufschlüsseln)?
Liegen der Bundesregierung die Zahlen der Inspektionen der APAS bei den mittelgroßen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und kleinen Praxen seit Juni 2016 vor?
In wie vielen Fällen konnte nach Kenntnis der Bundesregierung Wirtschaftsprüfern bei Schadensfällen ähnlich wie P&R oder Wirecard vor Gericht Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, bzw. wurden sie wegen Vorsatz oder Fahrlässigkeit letztlich in Haftung genommen (bitte nach einzelnen Jahren und getrennt nach Vorsatz und Fahrlässigkeit aufschlüsseln)?
Welchen Austausch (telefonisch, persönlich, schriftlich) gab es zwischen Vertretern der APAS und EY sowie der APAS und KPMG bezüglich der Wirecard AG (bitte nach Zeitpunkt, Gesprächspartnern und konkretem Gesprächsinhalt aufschlüsseln)?
Welchen Austausch (telefonisch, persönlich, schriftlich) gab es zwischen Vertretern des BAFA und der APAS bezüglich EY, KPMG und/oder der Wirecard AG (bitte nach Zeitpunkt, Gesprächspartnern und konkretem Gesprächsinhalt aufschlüsseln)?
Welchen Austausch (telefonisch, persönlich, schriftlich) gab es zwischen dem Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier bzw. Vertretern des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und der BAFA sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und der APAS bezüglich EY, KPMG und/oder der Wirecard AG (bitte nach Zeitpunkt, Gesprächspartnern und konkretem Gesprächsinhalt aufschlüsseln)?