Bestehende und geplante Arzneimittelregelungen
der Abgeordneten Kathrin Vogler, Dr. Martina Bunge, Inge Höger, Kathrin Senger-Schäfer, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In einer Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. wurde die Bundesregierung nach einer vollständigen Auflistung der deutschen Regularien zur Dämpfung der Arzneimittelkosten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gefragt.
In ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 17/850 nannte die Bundesregierung sechs Regelungen (Festbeträge, Höchstbeträge mittels Kosten-Nutzen-Analyse, zuzahlungsfreie Arzneimittel, Rabattverträge, Negativlisten, sogenannte Besondere Arzneimittel).
Mit größtem Erstaunen nimmt die Linksfraktion zur Kenntnis, dass der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit, Daniel Bahr, in der Bundestagsdebatte vom 22. April 2010 von über zwanzig Maßnahmen zur Regulierung der Arzneimittelkosten spricht (Plenarprotokoll 17/37). Der GKV-Spitzenverband beziffert die Zahl der Regulierungsinstrumente sogar auf 27. Damit in der Öffentlichkeit nicht der Eindruck entsteht, die Bundesregierung sei nicht in der Lage oder nicht Willens, die derzeit gültigen Regelungen aufzulisten, wird die diesbezügliche Frage erneut gestellt.
Die Tatsache, dass die Pharmaunternehmen den Preis ihrer Produkte selbst festsetzen können und die Zulassung eines Medikamentes praktisch immer auch die sofortige Erstattungsfähigkeit nach sich zieht, macht Deutschland zu einem Hochpreisland, insbesondere für patentgeschützte Arzneimittel. Der schnelle Marktzugang neuer Arzneimittel lässt Deutschland zu einem Referenzland für die Preisfindung anderer Staaten werden. Daher ist es international bedeutsam, ob die deutschen Preisregularien auf die Herstellerabgabepreise oder ausschließlich auf die Erstattungspreise der gesetzlichen Krankenkassen hinwirken. Auch die diesbezügliche Frage aus der oben genannten Kleinen Anfrage stellen die Fragesteller erneut, da die Beantwortung leider nicht erfolgte.
Das Thema Arzneimittelpreisfindung wird Inhalt eines noch vorzulegenden Gesetzentwurfs der Bundesregierung sein. In den „Eckpunkten zur Umsetzung des Koalitionsvertrages für die Arzneimittelversorgung“ hat die Regierung den Weg skizziert. Der Arzneiverordnungsreport 2009 sieht die Gründe für den Anstieg der Arzneimittelausgaben der GKV von 5,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr vor allem in der Zunahme der Verordnungen (+2,4 Prozent) und der sogenannten Strukturkomponente (+4,5 Prozent), in der alle nicht verordnungs- und preisbedingten Umsatzänderungen erfasst werden. Der vor allem durch das Festbetragssystem und der Zuzahlungsbefreiung bedingte Preiswettbewerb zwischen den Generika-Herstellern ließ den durchschnittlichen Arzneimittelpreis wie in den letzten Jahren sinken, obwohl die Preise für neue, patentgeschützte Arzneimittel drastisch stiegen. Trotzdem zielen die Pläne der Bundesregierung fast ausschließlich auf die Preisentwicklung ab. In ihrem Antrag (Bundestagsdrucksache 17/1206) hat die Fraktion DIE LINKE. aufgezeigt, welche zusätzlichen Bereiche wirksam reguliert werden müssen, um die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen einzudämmen. Neben der dringend notwendigen Preisregulation vor allem von nicht festbetragsgebundenen Arzneimitteln ist zu verhindern, dass Ärztinnen und Ärzte durch gefärbte Informationen von Seiten der Industrie oder persönliche Vorteile zum Verordnen bestimmter Präparate gebracht werden. Ferner ist die Beeinflussung von Patientinnen und Patienten mittels Werbung sowie über Selbsthilfegruppen und Internetforen zu begrenzen. Nicht zuletzt setzt eine objektive und gesellschaftlich akzeptierte Bewertung von Arzneimitteln eine ergebnisoffene, streng wissenschaftliche und transparente Forschung voraus. Dafür müssen alle Daten zu klinischen Studien zeitnah veröffentlicht und Möglichkeiten zur Beeinflussung der Ergebnisse minimiert werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche momentan existierenden Regularien sollen in Deutschland eine Dämpfung der Arzneimittelkosten für die gesetzliche Krankenversicherung herbeiführen (bitte vollständig auflisten)?
Welche dieser Regularien haben Einfluss auf den offiziellen Herstellerabgabepreis (Lauer-Taxe)?
Wann soll der geplante Gesetzentwurf zur Regulierung der Arzneimittelpreise im Kabinett beschlossen und in das Parlament eingebracht werden?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die hohen Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenkassen mit der Fokussierung auf die Senkung der Erstattungspreise wirksam bekämpft werden können?
Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen im Arzneimittelbereich, zum Beispiel zur Mengenregulation?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Begrenzung des Einflusses der Industrie auf Ärztinnen und Ärzte bzw. auf Patientinnen und Patienten?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Gewährleistung einer Zulassungs- bzw. Nutzenbewertungspraxis, die auf allen erhobenen, auch nicht publizierten Daten beruht?
Wie will die Bundesregierung verhindern, dass die Pharmaunternehmen die mit den Krankenkassen bei neuen Präparaten zu erzielenden Rabatte von vornherein in die Preise einrechnen?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, die auf die offiziellen Herstellerabgabepreise statt auf den Erstattungspreis für die gesetzliche Krankenversicherung abzielen, damit das deutsche Arzneimittelpreisniveau, das in vielen Ländern Referenzcharakter hat, dort auch reell abgebildet werden kann?
Wie gedenkt die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vereinbarte bessere Nutzung der Chancen innovativer Arzneimittel für Wachstum und Beschäftigung umzusetzen?