Lieferaufbindung in der Entwicklungszusammenarbeit
der Abgeordneten Dr. Christoph Hoffmann, Alexander Graf Lambsdorff, Olaf in der Beek, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Frank Müller-Rosentritt, Frank Sitta, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Bereits in den Jahren 2001 und 2008 verständigten sich die OECD-Länder darauf, ihre ODA (Official Development Assistance)-anrechenbare Entwicklungshilfe an die am wenigsten entwickelten Länder (Least Developed Countries, LDC) sowie hochverschuldete arme Länder (Highly Indebted Poor Countries, HIPCs) gänzlich von der Lieferbindung zu befreien. Das bedeutet, dass die Auszahlung der Mittel an keine Bedingungen, beispielsweise Waren und Dienstleistungen aus dem Geberland zu beziehen, geknüpft wird. Damit soll die Entwicklungszusammenarbeit effizienter, günstiger und vor allem lokal beschaffbar und umsetzbar ausgestaltet werden. Studien gehen von Einspareffekten von 15 bis 30 Prozent aus (https://www.eurodad.org/files/pdf/1546810-unravelling-tied-aid-1516803666.pdf). Im Ausschuss für Entwicklungshilfe der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung debattieren die Mitglieder regelmäßig über Länder und Sektoren, in denen Geberländer ihre finanziellen Hilfen ohne Bindung bereitstellen. Seit 2019 soll dies auch für bilaterale EZ-Mittel an andere Länder mit geringem Einkommen (Low Income Countries, LIC) und IDA-only-Länder, die ärmsten Länder der Welt, gelten. Davon ausgenommen bleiben die nichtinvestitionsbezogene Technische Zusammenarbeit und Nahrungsmittelhilfe (https://one.oecd.org/document/DCD/DAC(2018)33/FINAL/en/pdf).
Die Bundesregierung bekennt sich laut eigener Aussage zu dieser hundertprozentigen Lieferaufbindung in der Entwicklungszusammenarbeit (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 110 des Abgeordneten Dr. Christoph Hoffmann auf Bundestagsdrucksache 19/17308). OECD-Daten belegen, dass einige OECD-Länder auffallend viele Verträge an inländische Firmen vergeben, obwohl sie ODA-fähige Entwicklungsausgaben als größtenteils ungebunden angaben (Report on the DAC Untying Recommendations 2018, S. 12). Dies betraf 2016 u. a. Australien, Großbritannien, Kanada und Österreich. Dort wurden über 80 Prozent der Verträge in der Entwicklungszusammenarbeit national vergeben. Deutschland liegt mit einem am Auftragsvolumen gemessenen Anteil von knapp 25 Prozent der Aufträge, der an inländische Firmen ging, auf den hinteren Plätzen (ebd., S. 17).
Nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller steht diese ungleiche Vergabepraxis einem gerechten und freien Vergabeverfahren in der Entwicklungszusammenarbeit entgegen. Die Fragestellerinnen und Fragesteller begrüßen grundsätzlich die von der Bundesregierung ausgeschlossene Änderung der Vergabepraxis (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 110 des Abgeordneten Dr. Christoph Hoffmann auf Bundestagsdrucksache 19/17308), sehen aber darüber hinaus Handlungsbedarf auf OECD-Ebene, um ein Level Playing Field zu erhalten. Andernfalls erleidet die deutsche Industrie, aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller, mit Billigung der Bundesregierung signifikante wirtschaftliche Nachteile.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie viele Projekte bzw. Aufträge, die aus dem Einzelplan 23 finanziert wurden, wurden seit 2014 an Projektpartner bzw. Auftragspartner in a) Deutschland, b) einem anderen OECD-Geberland, c) einem Land der Kategorie LDC oder HIPC, d) einem sonstigen Entwicklungsland vergeben?
Wie viele der in Antworten zu den Fragen 1c und 1d genannten waren gleichzeitig die Empfängerländer der Projekte bzw. Aufträge?
Wie hoch waren die entsprechenden finanziellen Volumina der in der Antwort zu Frage 1 aufgelisteten Projekte bzw. Aufträge (bitte analog der Antwort zu Frage 1 aufstellen)?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, wie hoch die entsprechenden Anteile in den übrigen OECD-Ländern waren?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, wie die in der Antwort zu Frage 1 angegebene Verteilung für andere OECD-Länder aussieht? Falls ja, wie viele davon haben sich zu einer Lieferaufbindung von 90 Prozent oder mehr bekannt?
Thematisiert die Bundesregierung ihren OECD-Partnern gegenüber die Tatsache, dass mehrere OECD-Staaten deutlich mehr Aufträge in der Entwicklungszusammenarbeit national vergeben? Wenn ja, in welcher Art und Weise, und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
Wie hoch war seit 2014 der jährliche Anteil der liefergebundenen Entwicklungszusammenarbeit an der deutschen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit, und auf welche Posten entfiel die gebundene Hilfe?
Strebt die Bundesregierung die Lieferaufbindung für weitere Entwicklungsländer außerhalb des OECD-Konsens an? Falls ja, verhandelt die Bundesregierung darüber aktuell innerhalb internationaler Gremien, und welche Position nehmen die entsprechenden Gesprächspartner diesbezüglich ein?
Betreibt die Bundesregierung eine positive Diskriminierung von Auftragnehmern aus Entwicklungsländern bei der Auftragsvergabe, um Wirtschaft und Zivilgesellschaft in den Partnerstaaten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zu fördern? Falls ja, anhand welcher Kriterien?
Sind der Bundesregierung Fälle deutscher Unternehmen oder Organisationen bekannt, in denen diese von Auftragsvergaben in OECD-Staaten ausgeschlossen wurden? Wenn ja, sind der Bundesregierung die Gründe bekannt, und wie hat sie darauf reagiert?
Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung OECD-einheitliche Vergabekriterien bei der Allokation von ODA-fähigen Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit? Falls ja, wer überprüft die Einhaltung, und welchen Beschwerdemechanismus gibt es? Falls nein, strebt die Bundesregierung solch ein Level Playing Field an?
Wie, und in welchem finanziellen Umfang berücksichtigt die Bundesregierung den Aspekt der Nachhaltigkeit von Produkten und Dienstleistungen bei ausgeschriebenen Beschaffungen?
Um welchen Faktor darf der Preis eines nachhaltig zu beschaffenden Produkts den Preis eines konventionell gehandelten Produkts überschreiten, um konkurrenzfähig beschaffbar zu bleiben?
Welche Zuschlagskriterien zum Thema Nachhaltigkeit legt die Bundesregierung bei der Auftragsvergabe im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit an? Werden diese unterschiedlich stark gewichtet bzw. in der Preisgestaltung faktorisiert? Falls ja, wie genau?
Wie kontrolliert die Bundesregierung die vom potenziellen Auftragnehmer angegebenen Nachhaltigkeitskriterien, und verlässt sich die Bundesregierung dabei allein auf möglicherweise vorhandene Siegel, Zertifikate, Gütezeichen u. Ä.?