Bestellung und Verwendung von Beatmungsgeräten während der COVID-19-Pandemie
der Abgeordneten Dr. Christoph Hoffmann, Michael Theurer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Bernd Reuther, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Manfred Todtenhausen und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Zu Beginn der Corona-Epidemie in Deutschland zeigte sich schnell die mangelnde Ausstattung an Persönlicher Schutzausrüstung und an medizinischem Gerät, um den zu befürchtenden Patientenansturm Herr zu werden. Mit der Feststellung einer epidemischen Lage nationaler Tragweite am 25. März 2020 verlieh der Deutsche Bundestag der Bundesregierung weitreichende Vollmachten zur Eindämmung der durch Sars-CoV-2 ausgelösten Krankheit und zur Bewältigung der einhergehenden Folgen.
Zur akuten Linderung der Materialengpässe vergab das Bundesministerium für Gesundheit u. a. Aufträge zur Lieferung von über 20 000 Beatmungsgeräten. Bis Juli 2020 wurden nach Auskunft der Bundesregierung 4 250 Geräte zum Abruf durch die Bundesländer bereitgestellt (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 62 des Abgeordneten Dr. Christoph Hoffmann auf Bundestagsdrucksache 19/20769). Nach Angaben der Bundesregierung werden die in Deutschland verteilten Beatmungsgeräte durch die Länder finanziert (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP „Belieferungsplan und Kostenträgerstruktur bei neu angeschafften Beatmungsgeräten“ auf Bundestagsdrucksache 19/19924).
Nach dem vergleichsweise glimpflichen Verlauf der Pandemie in Deutschland ist der Bedarf an Beatmungsgeräten deutlich geringer als von der Bundesregierung im März 2020 antizipiert. Laut Aussage der Bundesregierung ist ein Teil der bereits beschafften Beatmungsgeräte daher für die neu zu errichtende „Nationale Reserve Gesundheitsschutz“ vorgesehen (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 63 des Abgeordneten Dr. Christoph Hoffmann auf Bundestagsdrucksache 19/20769). Des Weiteren könnten die Geräte, für die akut kein Bedarf besteht, als humanitäre Hilfe an die Weltgesundheitsorganisation und an Drittstaaten abgegeben werden (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Mit wie vielen und welchen Firmen schloss die Bundesregierung Verträge zur Auslieferung von jeweils wie vielen Beatmungsgeräten?
Hat die Bundesregierung vor der Bestellung der über 20 000 Beatmungsgeräte in Deutschland tätige Hersteller oder Händler von Beatmungsgeräten über vorhandene, sofort lieferbare Lagerbestände abgefragt?
Falls ja, mit welchem Ergebnis?
Falls nein, warum nicht?
War die direkte Vergabe der Aufträge durch die Bundesregierung von Ausnahmen im Vergaberecht gedeckt?
Falls ja, auf welche Vorschriften beruft sich die Bundesregierung in der Begründung?
Wie viele der in Antwort zu Frage 1 genannten Firmen haben jeweils wie viele Geräte ausgeliefert, und welche monatlichen Soll-Zahlen hat die Bundesregierung mit den jeweiligen Herstellern in Lieferplänen vereinbart (bitte jeweils nach Monat und Lieferant aufschlüsseln; sollte aus schützenswerten Interessen Dritter eine offene Antwort nicht möglich sein, bitte die Firmen anonymisiert angeben)?
Mit welchen der in Antwort zu Frage 1 genannten Firmen hat die Bundesregierung reduzierte Lieferverträge vereinbart (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 63 des Abgeordneten Dr. Christoph Hoffmann auf Bundestagsdrucksache 19/20769), und um wie viele Geräte wurden die ursprünglichen Verträge jeweils reduziert?
Hat die Bundesregierung finanzielle anderweitige Zusagen oder Vertragsstrafen geleistet, die durch die entsprechende Reduzierung der ursprünglichen Bestellung einhergingen?
Falls ja, welche Zusagen konkret, bzw. wie hoch waren die Kompensationszahlungen?
Wie viele Beatmungsgeräte muss die Bundesregierung aktuell noch abnehmen?
Wie viele der in Antwort zu Frage 7 genannten Geräte werden laut aktueller Planung für die „Nationale Reserve Gesundheitsschutz“ vorgemerkt?
Wie viele der in Antwort zu Frage 7 genannten Geräte werden laut aktueller Planung für die Humanitäre Hilfe bereitgestellt bzw. vorgemerkt, und an welche Drittstaaten oder internationalen Organisationen werden diese ausgeliefert (bitte nach invasiven, nicht-invasiven sowie Notfall-bzw. mobilen Respiratoren aufschlüsseln und jeweils konkrete Empfänger und Stückzahlen nennen)?
Nach welchen Kriterien erfolgt die Verteilung der Geräte aus Antwort zu Frage 9 an Empfänger der Humanitären Hilfe und an internationale Organisationen, und liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, anhand welcher Kriterien letztere die Geräte weiter verteilen?
Aus welchem Einzelplan und Haushaltstitel erfolgt die Finanzierung der in Antwort zu Frage 9 genannten Geräte, und wie hoch ist die entsprechende Summe (bei mehreren Einzelplänen bzw. Haushaltstiteln bitte Geräteanzahl und entsprechende Summen pro Titel aufführen)?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Empfänger der Beatmungsgeräte aus Antwort zu Frage 9 diese korrekt bedienen können?
Gibt es freiwillige oder verpflichtende Schulungen an den Geräten?
Falls ja, wer bezahlt diese und ggf. aus welchem Haushaltstitel?
Werden oder wurde vor der Bereitstellung bzw. Abgabe der Beatmungsgeräte an Drittstaaten oder internationale Organisationen geprüft, ob die entsprechenden Geräte vor Ort eingesetzt werden können bzw. ob Bedarf für den entsprechenden Gerätetyp (analog Antwort zu Frage 9) besteht?
Gab oder gibt es vor Abgabe der Beatmungsgeräte konkrete Prüfungen, ob die personellen, technischen oder anderweitigen Voraussetzungen gegeben sind, um Medizinprodukte, die für einen Einsatz in deutschen Krankenhäusern bestimmt waren, vor Ort zu betreiben?
Wer übernimmt Kosten für Wartung und Instandsetzung über die Lebensdauer der Geräte, die als Humanitäre Hilfe abgegeben werden?
Falls diese aus dem Bundeshaushalt finanziert werden, aus welchem Haushaltstitel?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Wartungs-, Instandhaltungsoder Schulungskosten für Personal für Geräte aus Antwort zu Frage 9 künftig durch Mittel des Bundeshaushalts beglichen werden?
Falls nein, in welchem Haushaltstitel plant die Bundesregierung entsprechende Rücklagen ein?