Auswirkung der letzten Verschärfungen des Strafrechts auf die Prävention von Straftaten
der Abgeordneten Niema Movassat, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Cornelia Möhring, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Verschärfung von Straftatbeständen ist ein beliebtes Mittel, um gesellschaftlichen Missständen entgegenzuwirken und politische Handlungsfähigkeit zu demonstrieren. Die zugrunde liegende Idee ist, dass von einem Straftatbestand eine generalpräventive Wirkung ausgeht, die das Verhalten der Gesellschaft in die gewünschte Richtung lenkt. Unterschieden wird hierbei zwischen der negativen und der positiven Generalprävention. Die Idee der negativen Generalprävention nimmt an, dass der potentielle Täter von der Strafandrohung infolge einer Abwägung abgeschreckt wird. Die positive Generalprävention fokussiert sich auf die Einübung von Rechtstreue, was insbesondere bedeuten soll, dass Bürger von Straftaten absehen, wenn sie merken, dass diese auch tatsächlich verfolgt und sanktioniert werden (Joecks/Erb in Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), 4. Auflage 2020, Einleitung, Rn. 67 ff.).
Dabei ist nicht vollends geklärt, ob eine generalpräventive Wirkung von Strafrechtsverschärfungen überhaupt existiert. Zum einen ist es schwierig, die generalpräventive Wirkung überhaupt empirisch zu überprüfen (Kunz/Singelstein, Kriminologie, 7. Auflage 2016, S. 287). Zum anderen zeigen bestehende Untersuchungen, dass der Strafrahmen eines Straftatbestandes „keine erkennbare generalpräventive Wirkung besitzt“ (Kunz/Singelstein, S. 288, 289). Andere kommen zu dem Schluss, abschreckende, präventive Effekte einer Strafschärfung insbesondere bei schweren Delikten empirisch nicht als „hinreichend nachgewiesen gelten“ (Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e. V., Stellungnahme zum Antrag „Verantwortung übernehmen – Einsatzkräfte schützen“ an den Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Hosteinischen Landtag, Umdruck 18/7146, https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/umdrucke/7100/umdruck-18-7146.pdf, S. 6), was der Idee der Generalprävention zu widersprechen scheint.
Diese Schwächen der Theorie der negativen Generalprävention könnten damit zu tun haben, dass ein Täter in einer emotional aufgeladenen Situation keine rationalen Abwägungen (mehr) anstellt. (Joecks/Erb, a. a. O.). Beim Tätlichen Angriff auf oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§§ 113, 114 StGB) zum Beispiel handelt es sich um Delikte, die typischerweise spontan während einer Konfrontationssituation mit Vollstreckungsbeamten geschehen (Kriminologisches Institut Niedersachsen e. V., a. a. O., S. 5; ähnlich auch die Bundesregierung im Gesetzentwurf auf Bundestagsdrucksache 17/4143, S. 6) und nicht nach vorheriger Planung.
Zudem weisen Studien darauf hin, dass bei schweren Taten die Abschreckungswirkung formeller Sanktionen eher abnimmt. Hier seien die Fähigkeit zur Normbindung oder die Fähigkeit zu Selbstkontrolle wichtiger, „welche sich nicht durch reine Straferhöhung steigern lassen“ (Kriminologisches Institut Niedersachsen e. V., a. a. O., S. 5).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Erhöhung des Strafrahmens des Wohnungseinbruchsdiebstahls nach § 244 Absatz 4 StGB durch Artikel 1 des Fünfundfünfzigsten Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Wohnungseinbruchdiebstahl vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2442) auf die Prävention von Wohnungseinbruchsdiebstählen ausgewirkt hat?
a) Wurde eine Evaluierung der Auswirkungen der Erhöhung des Strafrahmens vorgenommen? Wenn ja, was waren die Erkenntnisse; wenn nein, wieso nicht?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Strafanzeigen pro Jahr in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Strafanzeigen pro Jahr seit der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren seit der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
f) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich Anzahl der erhobenen Anklagen in den fünf Jahre vor Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
g) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich, Anzahl der erhobenen Anklagen seit Gesetzesänderung entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
h) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verfahrenseinstellungen in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Einstellungsgrund und Jahren aufschlüsseln)?
i) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verfahrenseinstellungen seit der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Einstellungsgrund und Jahren aufschlüsseln)?
j) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der durch Strafbefehl abgeschlossenen Strafverfahren in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
k) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der durch Strafbefehl abgeschlossenen Strafverfahren seit der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
l) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verurteilungen fünf Jahre vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
m) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verurteilungen seit der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Erhöhung des Strafrahmens des Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte nach § 114 Absatz 1 StGB durch Artikel 1 des Zweiundfünfzigsten Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften vom 23. Mai 2017 (BGBl. I S. 1226) auf die Prävention von Tätlichen Angriffen auf Vollstreckungsbeamte ausgewirkt hat?
a) Wurde eine Evaluierung der Auswirkungen der Erhöhung des Strafrahmens vorgenommen? Wenn ja, was waren die Erkenntnisse, und wenn nein, wieso nicht?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Strafanzeigen pro Jahr in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Strafanzeigen pro Jahr seit der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren seit der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
f) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich Anzahl der erhobenen Anklagen in den fünf Jahre vor Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
g) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich, Anzahl der erhobenen Anklagen seit Gesetzesänderung entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
h) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verfahrenseinstellungen in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Einstellungsgrund und Jahren aufschlüsseln)?
i) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verfahrenseinstellungen seit der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Einstellungsgrund und Jahren aufschlüsseln)?
j) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der durch Strafbefehl abgeschlossenen Strafverfahren in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
k) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der durch Strafbefehl abgeschlossenen Strafverfahren seit der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
l) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verurteilungen fünf Jahre vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
m) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verurteilungen seit der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Erhöhung des Strafrahmens des Vorbereitens, des Ausspähens und Abfangens von Daten nach § 202c StGB durch Artikel 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2025) auf die Prävention von Straftaten nach § 202c StGB ausgewirkt hat?
a) Wurde eine Evaluierung der Auswirkungen der Erhöhung des Strafrahmens vorgenommen? Wenn ja, was waren die Erkenntnisse, und wenn nein, wieso nicht?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Strafanzeigen pro Jahr in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Strafanzeigen pro Jahr seit der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren seit der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
f) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich Anzahl der erhobenen Anklagen in den fünf Jahre vor Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?.
g) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der erhobenen Anklagen seit der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
h) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verfahrenseinstellungen in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Einstellungsgrund und Jahren aufschlüsseln)?
i) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verfahrenseinstellungen seit der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Einstellungsgrund und Jahren aufschlüsseln)?
j) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der durch Strafbefehl abgeschlossenen Strafverfahren in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
k) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der durch Strafbefehl abgeschlossenen Strafverfahren seit der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
l) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verurteilungen fünf Jahre vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
m) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verurteilungen seit der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Erhöhung des Strafrahmens des Besitzes kinderpornographischer Schriften nach § 184b Absatz 3 StGB durch Artikel 1 des Neunundvierzigsten Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht vom 21. Januar 2015 BGBl. I S. 10 auf die Prävention des Besitzes von kinderpornographischen Schriften ausgewirkt hat?
a) Wurde eine Evaluierung der Auswirkungen der Erhöhung des Strafrahmens vorgenommen? Wenn ja, was waren die Erkenntnisse, und wenn nein, wieso nicht?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Strafanzeigen pro Jahr in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Strafanzeigen pro Jahr seit der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren seit der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
f) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich Anzahl der erhobenen Anklagen in den fünf Jahre vor Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
g) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich, Anzahl der erhobenen Anklagen seit Gesetzesänderung entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
h) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verfahrenseinstellungen in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Einstellungsgrund und Jahren aufschlüsseln)?
i) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verfahrenseinstellungen seit der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Einstellungsgrund und Jahren aufschlüsseln)?
j) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der durch Strafbefehl abgeschlossenen Strafverfahren in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
k) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der durch Strafbefehl abgeschlossenen Strafverfahren seit der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
l) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verurteilungen fünf Jahre vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
m) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verurteilungen seit der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Erhöhung des Strafrahmens des Besitzes jugendpornographischer Schriften nach § 184c Absatz 3 StGB durch Artikel 1 des Neunundvierzigsten Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht vom 21. Januar 2015 BGBl. I S. 10 auf die Prävention des Besitzes von jugendpornographischen Schriften ausgewirkt hat?
a) Wurde eine Evaluierung der Auswirkungen der Erhöhung des Strafrahmens vorgenommen? Wenn ja, was waren die Erkenntnisse, und wenn nein, wieso nicht?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Strafanzeigen pro Jahr in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Strafanzeigen pro Jahr seit der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren seit der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
f) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich Anzahl der erhobenen Anklagen in den fünf Jahre vor Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
g) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich, Anzahl der erhobenen Anklagen seit Gesetzesänderung entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
h) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verfahrenseinstellungen in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Einstellungsgrund und Jahren aufschlüsseln)?
i) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verfahrenseinstellungen seit der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Einstellungsgrund und Jahren aufschlüsseln)?
j) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der durch Strafbefehl abgeschlossenen Strafverfahren in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
k) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der durch Strafbefehl abgeschlossenen Strafverfahren seit der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
l) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verurteilungen fünf Jahre vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
m) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verurteilungen seit der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Erhöhung des Strafrahmens der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen nach § 201a Absatz a StGB durch Artikel 1 des Neunundvierzigsten Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht vom 21. Januar 2015 BGBl. I S. 10 auf die Prävention des Besitzes von kinderpornographischen Schriften ausgewirkt hat?
a) Wurde eine Evaluierung der Auswirkungen der Erhöhung des Strafrahmens vorgenommen? Wenn ja, was waren die Erkenntnisse, und wenn nein, wieso nicht?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Strafanzeigen pro Jahr in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Strafanzeigen pro Jahr seit der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren seit der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
f) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich Anzahl der erhobenen Anklagen in den fünf Jahre vor Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
g) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich, Anzahl der erhobenen Anklagen seit Gesetzesänderung entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
h) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verfahrenseinstellungen in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Einstellungsgrund und Jahren aufschlüsseln)?
i) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verfahrenseinstellungen seit der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Einstellungsgrund und Jahren aufschlüsseln)?
j) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der durch Strafbefehl abgeschlossenen Strafverfahren in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
k) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der durch Strafbefehl abgeschlossenen Strafverfahren seit der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
l) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verurteilungen fünf Jahre vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
m) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verurteilungen seit der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Erhöhung des Strafrahmens des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 Absatz 1 StGB durch Artikel 1 des Vierundvierzigsten Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vom 1. November 2011 (BGBl. I S. 2130) auf die Prävention von Straftaten nach § 113 Absatz 1 StGB ausgewirkt hat?
a) Wurde eine Evaluierung der Auswirkungen der Erhöhung des Strafrahmens vorgenommen? Wenn ja, was waren die Erkenntnisse, und wenn nein, wieso nicht?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Strafanzeigen pro Jahr in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Strafanzeigen pro Jahr in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
f) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich Anzahl der erhobenen Anklagen in den fünf Jahre vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
g) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich, Anzahl der erhobenen Anklagen in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
h) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verfahrenseinstellungen in den fünf vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Einstellungsgrund und Jahren aufschlüsseln)?
i) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verfahrenseinstellungen in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Einstellungsgrund und Jahren aufschlüsseln)?
j) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der durch Strafbefehl abgeschlossenen Strafverfahren in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
k) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der durch Strafbefehl abgeschlossenen Strafverfahren in den fünf Jahren seit der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
l) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verurteilungen fünf Jahre vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
m) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verurteilungen in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Erhöhung des Strafrahmens des § 174 Absatz 1 StGB durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3007) auf die Prävention von Straftaten nach § 174 Absatz 1 StGB ausgewirkt hat?
a) Wurde eine Evaluierung der Auswirkungen der Erhöhung des Strafrahmens vorgenommen? Wenn ja, was waren die Erkenntnisse, und wenn nein, wieso nicht?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Strafanzeigen pro Jahr in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Strafanzeigen pro Jahr in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
f) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich Anzahl der erhobenen Anklagen in den fünf Jahre vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
g) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich, Anzahl der erhobenen Anklagen in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
h) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verfahrenseinstellungen in den fünf vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Einstellungsgrund und Jahren aufschlüsseln)?
i) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verfahrenseinstellungen in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Einstellungsgrund und Jahren aufschlüsseln)?
j) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der durch Strafbefehl abgeschlossenen Strafverfahren in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
k) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der durch Strafbefehl abgeschlossenen Strafverfahren in den fünf Jahren seit der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
l) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verurteilungen fünf Jahre vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
m) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verurteilungen in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Erhöhung des Strafrahmens des § 174a Absatz 1 StGB durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3007) auf die Prävention von Straftaten nach § 174a Absatz 1 StGB ausgewirkt hat?
a) Wurde eine Evaluierung der Auswirkungen der Erhöhung des Strafrahmens vorgenommen? Wenn ja, was waren die Erkenntnisse, und wenn nein, wieso nicht?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Strafanzeigen pro Jahr in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Strafanzeigen pro Jahr in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
f) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich Anzahl der erhobenen Anklagen in den fünf Jahre vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
g) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich, Anzahl der erhobenen Anklagen in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
h) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verfahrenseinstellungen in den fünf vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Einstellungsgrund und Jahren aufschlüsseln)?
i) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verfahrenseinstellungen in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Einstellungsgrund und Jahren aufschlüsseln)?
j) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der durch Strafbefehl abgeschlossenen Strafverfahren in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
k) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der durch Strafbefehl abgeschlossenen Strafverfahren in den fünf Jahren seit der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
l) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verurteilungen fünf Jahre vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
m) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verurteilungen in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Erhöhung des Strafrahmens des § 174b Absatz 1 StGB durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3007) auf die Prävention von Straftaten nach § 174b Absatz 1 StGB ausgewirkt hat?
a) Wurde eine Evaluierung der Auswirkungen der Erhöhung des Strafrahmens vorgenommen? Wenn ja, was waren die Erkenntnisse, und wenn nein, wieso nicht?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Strafanzeigen pro Jahr in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Strafanzeigen pro Jahr in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
f) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich Anzahl der erhobenen Anklagen in den fünf Jahre vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
g) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich, Anzahl der erhobenen Anklagen in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
h) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verfahrenseinstellungen in den fünf vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Einstellungsgrund und Jahren aufschlüsseln)?
i) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verfahrenseinstellungen in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Einstellungsgrund und Jahren aufschlüsseln)?
j) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der durch Strafbefehl abgeschlossenen Strafverfahren in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
k) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der durch Strafbefehl abgeschlossenen Strafverfahren in den fünf Jahren seit der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
l) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verurteilungen fünf Jahre vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
m) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verurteilungen in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Erhöhung des Strafrahmens des § 174c Absatz 1 StGB durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3007) auf die Prävention von Straftaten nach § 174c Absatz 1 StGB ausgewirkt hat?
a) Wurde eine Evaluierung der Auswirkungen der Erhöhung des Strafrahmens vorgenommen? Wenn ja, was waren die Erkenntnisse, und wenn nein, wieso nicht?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Strafanzeigen pro Jahr in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Strafanzeigen pro Jahr in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
f) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich Anzahl der erhobenen Anklagen in den fünf Jahre vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
g) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich, Anzahl der erhobenen Anklagen in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
h) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verfahrenseinstellungen in den fünf vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Einstellungsgrund und Jahren aufschlüsseln)?
i) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verfahrenseinstellungen in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Einstellungsgrund und Jahren aufschlüsseln)?
j) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der durch Strafbefehl abgeschlossenen Strafverfahren in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
k) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der durch Strafbefehl abgeschlossenen Strafverfahren in den fünf Jahren seit der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
l) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verurteilungen fünf Jahre vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
m) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verurteilungen in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Erhöhung des Strafrahmens des § 176 Absatz 4 Absatz 1 Nummer 1 und 2 StGB (vorher § 176 Absatz 3 Nummer 1 und 2 StGB) durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3007) auf die Prävention von Straftaten nach § 176 Absatz 4 Absatz 1 Nummer 1 und 2 StGB ausgewirkt hat?
a) Wurde eine Evaluierung der Auswirkungen der Erhöhung des Strafrahmens vorgenommen? Wenn ja, was waren die Erkenntnisse, und wenn nein, wieso nicht?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Strafanzeigen pro Jahr in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Strafanzeigen pro Jahr in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
f) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich Anzahl der erhobenen Anklagen in den fünf Jahre vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
g) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich, Anzahl der erhobenen Anklagen in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
h) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verfahrenseinstellungen in den fünf vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Einstellungsgrund und Jahren aufschlüsseln)?
i) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verfahrenseinstellungen in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Einstellungsgrund und Jahren aufschlüsseln)?
j) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der durch Strafbefehl abgeschlossenen Strafverfahren in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
k) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der durch Strafbefehl abgeschlossenen Strafverfahren in den fünf Jahren seit der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
l) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verurteilungen fünf Jahre vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
m) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verurteilungen in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Erhöhung des Strafrahmens des § 179 Absatz 5 StGB (vorher § 179 Absatz 4 StGB) durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3007) auf die Prävention von Straftaten nach § 179 Absatz 5 StGB ausgewirkt hat?
a) Wurde eine Evaluierung der Auswirkungen der Erhöhung des Strafrahmens vorgenommen? Wenn ja, was waren die Erkenntnisse, und wenn nein, wieso nicht?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Strafanzeigen pro Jahr in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Strafanzeigen pro Jahr in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
f) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich Anzahl der erhobenen Anklagen in den fünf Jahre vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
g) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich, Anzahl der erhobenen Anklagen in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
h) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verfahrenseinstellungen in den fünf vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Einstellungsgrund und Jahren aufschlüsseln)?
i) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verfahrenseinstellungen in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Einstellungsgrund und Jahren aufschlüsseln)?
j) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der durch Strafbefehl abgeschlossenen Strafverfahren in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
k) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der durch Strafbefehl abgeschlossenen Strafverfahren in den fünf Jahren seit der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
l) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verurteilungen fünf Jahre vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
m) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verurteilungen in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Erhöhung des Strafrahmens der Weitergabe kinderpornographischer Schriften nach § 184b Absatz 2 StGB (vorher § 184 Absatz 5 Satz 1 StGB) durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3007) auf die Prävention von Straftaten nach § 184b Absatz 2 StGB ausgewirkt hat?
a) Wurde eine Evaluierung der Auswirkungen der Erhöhung des Strafrahmens vorgenommen? Wenn ja, was waren die Erkenntnisse, und wenn nein, wieso nicht?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Strafanzeigen pro Jahr in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Strafanzeigen pro Jahr in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
f) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich Anzahl der erhobenen Anklagen in den fünf Jahre vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
g) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich, Anzahl der erhobenen Anklagen in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
h) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verfahrenseinstellungen in den fünf vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Einstellungsgrund und Jahren aufschlüsseln)?
i) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verfahrenseinstellungen in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Einstellungsgrund und Jahren aufschlüsseln)?
j) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der durch Strafbefehl abgeschlossenen Strafverfahren in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
k) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der durch Strafbefehl abgeschlossenen Strafverfahren in den fünf Jahren seit der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
l) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verurteilungen fünf Jahre vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
m) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verurteilungen in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Erhöhung des Strafrahmens des Besitzes kinderpornographischer Schriften nach § 184b Absatz 4 StGB (vorher § 184 Absatz 5 StGB) durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3007) auf die Prävention von Straftaten nach § 184b Absatz 4 StGB ausgewirkt hat?
a) Wurde eine Evaluierung der Auswirkungen der Erhöhung des Strafrahmens vorgenommen? Wenn ja, was waren die Erkenntnisse, und wenn nein, wieso nicht?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Strafanzeigen pro Jahr in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Strafanzeigen pro Jahr in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
f) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich Anzahl der erhobenen Anklagen in den fünf Jahre vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
g) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich, Anzahl der erhobenen Anklagen in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
h) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verfahrenseinstellungen in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Einstellungsgrund und Jahren aufschlüsseln)?
i) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verfahrenseinstellungen in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Einstellungsgrund und Jahren aufschlüsseln)?
j) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der durch Strafbefehl abgeschlossenen Strafverfahren in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
k) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der durch Strafbefehl abgeschlossenen Strafverfahren in den fünf Jahren seit der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
l) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verurteilungen fünf Jahre vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
m) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verurteilungen in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Erhöhung des Strafrahmens des Gefährlichen Eingriffes in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr nach § 315 Absatz 1 StGB durch Artikel 1 des Sechsten Gesetzes zur Reform des Strafrechts vom 26. Januar 1998 (BGBl. I S. 164) auf die Prävention von Straftaten nach § 315 Absatz 1 StGB ausgewirkt hat?
a) Wurde eine Evaluierung der Auswirkungen der Erhöhung des Strafrahmens vorgenommen? Wenn ja, was waren die Erkenntnisse, und wenn nein, wieso nicht?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Strafanzeigen pro Jahr in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Strafanzeigen pro Jahr in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
f) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich Anzahl der erhobenen Anklagen in den fünf Jahre vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
g) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich, Anzahl der erhobenen Anklagen in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
h) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verfahrenseinstellungen in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Einstellungsgrund und Jahren aufschlüsseln)?
i) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verfahrenseinstellungen in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Einstellungsgrund und Jahren aufschlüsseln)?
j) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der durch Strafbefehl abgeschlossenen Strafverfahren in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
k) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der durch Strafbefehl abgeschlossenen Strafverfahren in den fünf Jahren seit der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
l) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verurteilungen fünf Jahre vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
m) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verurteilungen in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Erhöhung des Strafrahmens der Schweren Gefährdung durch Freisetzen von Giften nach § 330a StGB durch Artikel 1 des Sechsten Gesetzes zur Reform des Strafrechts vom 26. Januar 1998 (BGBl. I S. 164) auf die Prävention von Straftaten nach § 330a StGB ausgewirkt hat?
a) Wurde eine Evaluierung der Auswirkungen der Erhöhung des Strafrahmens vorgenommen? Wenn ja, was waren die Erkenntnisse, und wenn nein, wieso nicht?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Strafanzeigen pro Jahr in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Strafanzeigen pro Jahr in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
f) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich Anzahl der erhobenen Anklagen in den fünf Jahre vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
g) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich, Anzahl der erhobenen Anklagen in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
h) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verfahrenseinstellungen in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Einstellungsgrund und Jahren aufschlüsseln)?
i) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verfahrenseinstellungen in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Einstellungsgrund und Jahren aufschlüsseln)?
j) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der durch Strafbefehl abgeschlossenen Strafverfahren in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
k) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der durch Strafbefehl abgeschlossenen Strafverfahren in den fünf Jahren seit der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
l) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verurteilungen fünf Jahre vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
m) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verurteilungen in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Erhöhung des Strafrahmens der Körperverletzung nach § 223 StGB durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und anderer Gesetze (Verbrechensbekämpfungsgesetz) vom 28. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3186) auf die Prävention von Straftaten nach § 223 StGB ausgewirkt hat?
a) Wurde eine Evaluierung der Auswirkungen der Erhöhung des Strafrahmens vorgenommen? Wenn ja, was waren die Erkenntnisse, und wenn nein, wieso nicht?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Strafanzeigen pro Jahr in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Strafanzeigen pro Jahr in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
f) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich Anzahl der erhobenen Anklagen in den fünf Jahre vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
g) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich, Anzahl der erhobenen Anklagen in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
h) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verfahrenseinstellungen in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Einstellungsgrund und Jahren aufschlüsseln)?
i) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verfahrenseinstellungen in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Einstellungsgrund und Jahren aufschlüsseln)?
j) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der durch Strafbefehl abgeschlossenen Strafverfahren in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
k) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der durch Strafbefehl abgeschlossenen Strafverfahren in den fünf Jahren seit der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
l) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verurteilungen fünf Jahre vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
m) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verurteilungen in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Erhöhung des Strafrahmens der gefährlichen Körperverletzung nach § 223a StGB durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und anderer Gesetze (Verbrechensbekämpfungsgesetz) vom 28. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3186) auf die Prävention von Straftaten nach § 223a StGB ausgewirkt hat?
a) Wurde eine Evaluierung der Auswirkungen der Erhöhung des Strafrahmens vorgenommen? Wenn ja, was waren die Erkenntnisse, und wenn nein, wieso nicht?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Strafanzeigen pro Jahr in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Strafanzeigen pro Jahr in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
f) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich Anzahl der erhobenen Anklagen in den fünf Jahre vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
g) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich, Anzahl der erhobenen Anklagen in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
h) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verfahrenseinstellungen in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Einstellungsgrund und Jahren aufschlüsseln)?
i) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verfahrenseinstellungen in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Einstellungsgrund und Jahren aufschlüsseln)?
j) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der durch Strafbefehl abgeschlossenen Strafverfahren in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
k) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der durch Strafbefehl abgeschlossenen Strafverfahren in den fünf Jahren seit der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
l) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verurteilungen fünf Jahre vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
m) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verurteilungen in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Erhöhung des Strafrahmens der Mißhandlung von Schutzbefohlenen nach § 223b StGB Absatz 1 durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und anderer Gesetze (Verbrechensbekämpfungsgesetz) vom 28. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3186) auf die Prävention von Straftaten nach § 223b Absatz 1 StGB ausgewirkt hat?
a) Wurde eine Evaluierung der Auswirkungen der Erhöhung des Strafrahmens vorgenommen? Wenn ja, was waren die Erkenntnisse, und wenn nein, wieso nicht?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Strafanzeigen pro Jahr in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Strafanzeigen pro Jahr in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
f) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich Anzahl der erhobenen Anklagen in den fünf Jahre vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
g) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich, Anzahl der erhobenen Anklagen in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
h) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verfahrenseinstellungen in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Einstellungsgrund und Jahren aufschlüsseln)?
i) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verfahrenseinstellungen in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Einstellungsgrund und Jahren aufschlüsseln)?
j) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der durch Strafbefehl abgeschlossenen Strafverfahren in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
k) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der durch Strafbefehl abgeschlossenen Strafverfahren in den fünf Jahren seit der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
l) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verurteilungen fünf Jahre vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
m) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verurteilungen in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Erhöhung des Strafrahmens des minder schweren Falles der Schweren Körperverletzung nach § 224 Absatz 2 StGB durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und anderer Gesetze (Verbrechensbekämpfungsgesetz) vom 28. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3186) auf die Prävention von Straftaten nach § 224 Absatz 2 StGB ausgewirkt hat?
a) Wurde eine Evaluierung der Auswirkungen der Erhöhung des Strafrahmens vorgenommen? Wenn ja, was waren die Erkenntnisse, und wenn nein, wieso nicht?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Strafanzeigen pro Jahr in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Strafanzeigen pro Jahr in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
f) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der erhobenen Anklagen in den fünf Jahre vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
g) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der erhobenen Anklagen in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
h) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verfahrenseinstellungen in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Einstellungsgrund und Jahren aufschlüsseln)?
i) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verfahrenseinstellungen in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Einstellungsgrund und Jahren aufschlüsseln)?
j) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der durch Strafbefehl abgeschlossenen Strafverfahren in den fünf Jahren vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
k) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der durch Strafbefehl abgeschlossenen Strafverfahren in den fünf Jahren seit der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
l) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verurteilungen fünf Jahre vor der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
m) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Anzahl der Verurteilungen in den fünf Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelt hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?