Diskrepanzen zwischen Angaben der Verfassungsschutzbehörden zu Aktivitäten von Neonazis
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Fragestellerinnen und Fragesteller erkundigen sich regelmäßig (quartalsweise) nach Aktivitäten von Neonazis in Deutschland, insbesondere zu Demonstrationen, Übergriffen auf Flüchtlinge und Entwicklungen im Bereich der neofaschistischen Musikszene. Dabei haben sie mehrfach festgestellt, dass die auf Angaben der Verfassungsschutzbehörden beruhenden Antworten der Bundesregierung zum Teil deutlich von jenen Zahlen abweichen, die im Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) genannt werden.
So haben, laut den Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 19/8345, 19/5543, 19/3751 und 19/2489 im Jahr 2018 320 Konzerte der rechtsextremen Szene stattgefunden. Im Bericht des Bundesverfassungsschutzes jedoch war von lediglich 270 Konzerten die Rede.
In Bezug auf Naziaufmärsche ergibt sich aus den Antworten der Bundesregierung für das Jahr 2018, dass es 128 solcher Aufmärsche gab, mit 31 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, zuzüglich 67 „überwiegend rechtsextrem beeinflusste“ Gida-Aufmärsche mit 1 060 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, insgesamt demnach 195 Demonstrationen mit 32 060 Teilnehmerinnen und Teilnehmern (vgl. Bundestagsdrucksachen 19/2185; 19/3538; 19/5188 und 19/8003) Im Verfassungsschutzbericht für 2018 jedoch steht, es habe 233 rechtsextreme Demonstrationen mit 57 950 Teilnehmerinnen und Teilnehmern gegeben.
In Bezug auf rechtsextrem motivierte Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte wurde von der Bundesregierung auf Kleine Anfragen der Fraktion DIE LINKE. mitgeteilt, es habe im Jahr 2018 insgesamt 170 solcher rechtsextrem motivierter Angriffe gegeben (vgl. Bundestagsdrucksachen 19/2177; 19/3539; 19/5189 und 19/8002). Im BfV-Bericht steht die Zahl von 164 Straftaten gegen Asylunterkünfte.
Für das Jahr 2019 stellen die Fragestellerinnen und Fragesteller ebenfalls solche Unterschiede fest, die sich aber im Wesentlichen auf die Musikveranstaltungen beziehen: Es gab demnach 372 rechtsextreme Musikveranstaltungen ausweislich der Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 19/10326, 19/12785, 19/15318 und 19/18206, aber nur 311 laut Verfassungsschutzbericht.
Erklärungsbedürftig sind somit aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller in erster Linie die Abweichungen bei der Erfassung der rechtsextremen Musikveranstaltungen.
In der Antwort auf eine Schriftliche Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zwar am 2. Juli 2019 erklärt, eine Vergleichbarkeit der Zahlen sei „nur eingeschränkt möglich“, dies aber aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht plausibel begründet. So führt das BMI an, erst nach einer jeweils zu Jahresbeginn durchgeführten Abstimmung der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern stünden die jeweiligen Zahlen fest. Hier könnten selbstverständlich noch Nachmeldungen hinzukommen. Allerdings erkundigen sich die Fragestellerinnen und Fragesteller ihrerseits regelmäßig erst im April eines Jahres nach den Zahlen des letzten Quartals des Vorjahres sowie nach etwaigen Nachmeldungen für das Vorjahr. Nachmeldungen können nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller die Diskrepanz mithin nicht erklären.
Davon abgesehen könnten Nachmeldungen allenfalls einen Anstieg, nicht aber ein Absinken der Zahlen erklären. Es sei denn, die Ausführungen der Bundesregierung, es komme zu „Korrekturen in Bezug auf Einordnung“ der Veranstaltungen, wären so zu verstehen, dass die Landesämter für Verfassungsschutz (LfV) manche Konzerte, die sie zunächst als rechtsextrem meldeten, nachträglich wieder herausrechnen; also beispielsweise ein Nazikonzert „entpolitisieren“.
In jedem Fall ist es aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht hinnehmbar, dass die Zahlen derart abweichen. Weniger, weil dies das nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ohnehin schon ramponierte Image der Inlandsgeheimdienste weiter beschädigt, sondern vor allem, weil das Verhalten der Geheimdienste hier auch die Arbeit des Deutschen Bundestages beeinträchtigt, wenn sich herausstellt, dass Kleine Anfragen nicht gründlich beantwortet werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie erklärt die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen den Antworten auf Kleine Anfragen und dem Bericht 2019 des BfV hinsichtlich rechtsextremer Musikveranstaltungen (bitte ausführlich darstellen)?
Was genau ist Gegenstand der vom BMI in der Antwort auf die erwähnte Schriftliche Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke genannten Abstimmung der Verfassungsschutzbehörden?
a) Inwiefern nehmen die Leitungsebenen an diesen Abstimmungen teil?
b) Wer lädt zu dieser Beratung ein, wer erstellt die Tagesordnung, und wer leitet sie?
c) Wird über die Abstimmungen ein schriftlicher Bericht erstellt, liegen diese der Bundesregierung vor, und was kann sie zum Inhalt der Abstimmungen in den Jahren 2018 und 2019 sagen?
d) Über welche Zahlen findet dabei eine Abstimmung statt?
e) Werden einzelne Veranstaltungen der rechtsextremen Szene einzeln angesprochen, und wenn ja, welche waren dies bei der Abstimmung bezüglich des Berichtes für das Jahr 2019, und worin lag der Abstimmungsbedarf?
f) Zu welchem Zeitpunkt findet eine solche Abstimmung zwischen Bund und Ländern üblicherweise statt?
Inwiefern vermag aus Sicht der Bundesregierung der Umstand, dass „zum Zeitpunkt der jeweiligen Beantwortung (quartalsweiser) parlamentarischer Anfragen (‚Momentaufnahmen‘) … regelmäßig noch keine abschließenden Zahlen vorliegen“ (wie in der Antwort auf die Schriftliche Fragen der Abgeordneten Ulla Jelpke dargelegt), eine Diskrepanz der Zahlen zu erklären, angesichts des Umstandes, dass die Fraktion DIE LINKE. jeweils im Frühjahr des Folgejahres sich nach den Zahlen für das vierte Quartal des Vorjahres einschließlich der Nachmeldungen erkundigt, mithin zu einem Zeitpunkt, zu dem nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller sehr wohl abschließende Zahlen vorliegen sollten?
Wie viele und welche (bitte einzeln pro Bundesland aufzählen) rechtsextreme Musikveranstaltungen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2018 und 2019 gegeben (um die beschriebene Diskrepanz aufzuklären und eine Vergleichbarkeit mit den bereits erteilten Antworten auf Kleine Anfragen zu gewährleisten, wird darum gebeten, keine Verweise auf frühere Antworten zu erteilen, sondern eine vollständige Auflistung anzufertigen)?
Sind Musikveranstaltungen der Jahre 2018 und 2019, die heute als rechtsextrem gewertet werden, nicht in den Antworten auf Kleine Anfragen der Fraktion DIE LINKE. enthalten (vgl. Bundestagsdrucksachen in der Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? Auf wessen Veranlassung und mit welcher Begründung wurden sie zu welchem Zeitpunkt (nachträglich) gemeldet?
Sind Musikveranstaltungen der Jahre 2018 und 2019, die in die in den Antworten auf Kleine Anfragen genannte Gesamtzahl einflossen, zu einem späteren Zeitpunkt von den zuständigen LfV nicht mehr als rechtsextrem eingestuft worden, und wenn ja, in welchen Ländern, welche Musikveranstaltungen, und zu welchem Zeitpunkt?
a) Mit welcher Begründung wurde gegebenenfalls eine frühere Einstufung verändert?
b) Inwiefern gab es hierzu kontroverse Meinungsäußerungen anderer Verfassungsschutzbehörden?
c) Inwiefern gibt es aus Sicht der Bundesregierung bei der Erfassung rechtsextremer Aktivitäten unterschiedliche Kriterien, Interpretationen oder Verfahrensweisen bei den Landesämtern, worin bestehen diese, und inwiefern wird versucht, ein einheitliches Vorgehen sowie ein gemeinsames Verständnis, welche Veranstaltungen als rechtsextrem einzuschätzen sind, zu erreichen?
d) Welche Rolle spielt bei solchen Diskussionen das BfV, und inwiefern kam es in der Vergangenheit vor, dass das BfV eine abweichende Einordnung von Musikveranstaltungen, Aufmärschen und Straftaten vorgenommen hat?
Sofern die Abstimmung im Verfassungsschutzverbund zu einem Zeitpunkt vorgenommen worden ist, der der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zum vierten Quartal des Vorjahres vorgelagert war, warum wurde das Ergebnis dieser Abstimmung mit etwaigen Korrekturen usw. dann nicht auch der anfragenden Fraktion mitgeteilt, obwohl sich diese ausdrücklich nach Nachmeldungen erkundigt?
Wie erklärt die Bundesregierung die Abweichung bei den Zahlen zu rechtsextremen Aufmärschen und Teilnehmerinnen und Teilnehmern hieran für das Jahr 2018?
Inwiefern sieht die Bundesregierung ein politisches Problem darin, dass die Angaben auf die Quartalsanfragen der Fraktion DIE LINKE. und die Angaben im BfV-Bericht zum Teil erheblich voneinander abweichen? Welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus, und inwiefern ist sie bemüht, solche Abweichungen in Zukunft zu vermeiden?