BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Auswirkungen des Aufbauplans "Next Generation EU" auf die Schuldenbremse und die EU-Fiskalregeln

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

07.09.2020

Aktualisiert

25.05.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/2154907.08.2020

Auswirkungen des Aufbauplans „Next Generation EU“ auf die Schuldenbremse und die EU-Fiskalregeln

der Abgeordneten Christian Dürr, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein- Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Pascal Kober, Alexander Müller, Frank Müller- Rosentritt, Bernd Reuther, Frank Schäffler, Frank Sitta, Dr. Marie-Agnes Strack- Zimmermann, Linda Teuteberg, Michael Theurer und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In seiner Außerordentlichen Tagung vom 17., 18., 19., 20. und 21. Juli 2020 hat der Europäische Rat neben einem Grundsatzbeschluss zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2021–2027 den über Schulden zu finanzierenden sog. Aufbauplan „Next Generation EU“ (NGEU) beschlossen. Dieser „historische EU-Deal“ (https://www.spiegel.de/politik/ausland/hinter-den-kulissen-des-eu-gipfels-wir-sind-hier-um-geschaefte-fuer-unser-eigenes-land-zu-machen-a-cacb477d-d9c5- 4bc0-a9b8-40b1cc78d249) könnte durch die erstmalige Finanzierung eines hohen Anteils der EU-Ausgaben über EU-Anleihen weitreichende Auswirkungen auf das in den vergangenen Jahren aufgebaute und ausgebaute System der nationalen und europäischen Fiskalregeln haben und ggf. Anpassungsbedarf implizieren. Allerdings sind hierzu nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller bislang – wie zu weiteren finanzwirtschaftlichen Fragen – Einzelheiten kaum bekannt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Für die Rückzahlung welchen Anteils der im Rahmen von NGEU zu begebenden EU-Anleihen im Volumen von 750 Mrd. Euro muss Deutschland voraussichtlich einstehen?

Gibt es dazu bereits eine klare Vereinbarung des Europäischen Rates, ähnlich einem Tilgungsplan, wie er im Rahmen der deutschen Schuldenbremse für Nachtragshaushalte aufzustellen ist?

Wenn ja, welche Regelungen enthält sie im Einzelnen?

Wenn nein, hat sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür eingesetzt, einen verbindlichen Tilgungsplan ähnlich der Regelung zur deutschen Schuldenbremse zu vereinbaren?

Beabsichtigt die Bundesregierung, für den de lege lata voraussichtlich durch Deutschland durch Beiträge künftig zu bedienenden Teil der EU- Anleihen eine Rücklage im Bundeshaushalt einzurichten, um zu vermeiden, dass die junge Generation über die zwei kreditfinanzierten Nachtragshaushalte des Bundes, die langen Schulschließungen und viele weitere pandemiebedingte Maßnahmen hinaus noch weiter einseitig belastet wird, indem sie in den kommenden Jahrzehnten die im Rahmen von NGEU aufzunehmenden Schulden anteilig tilgen muss (bitte erläutern)?

2

Für die Einführung welcher der in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rats genannten Steuern und Abgaben als mögliche neue Eigenmittelarten der EU (CO2-Grenzausgleichssystem, Digitalabgabe, überarbeitetes Emissionshandelssystem, ggf. Finanztransaktionssteuer; vgl. A29.) setzt sich die Bundesregierung ein, welche lehnt sie ab (bitte begründen)?

3

Beabsichtigt die Bundesregierung für den Fall, dass zur Rückzahlung der im Rahmen von NGEU zu begebenden EU-Anleihen neue Eigenmittelarten der EU in Form von Steuern und/oder Abgaben eingeführt werden (vgl. A29. der Schlussfolgerungen des Europäischen Rats), eine entsprechende kompensatorische Senkung und/oder Abschaffung von deutschen Steuern und/oder Abgaben? Oder sollen die neuen EU-Abgaben einfach zusätzlich erhoben werden (bitte begründen)?

4

Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung das Risiko, dass nicht sämtliche EU-Anleihen wie vorgesehen getilgt werden können, weil

die durch NGEU zu vergebenden Darlehen von den Darlehensnehmern nicht fristgerecht bedient werden?

einzelne Mitgliedstaaten nicht willens oder in der Lage sein werden, ihre Beiträge zur Tilgung der für Zuwendungen verwandten EU- Anleihen zu zahlen?

5

Wie hoch ist das maximale Haftungsrisiko Deutschlands aus den im Rahmen von NGEU zu begebenden EU-Anleihen im Volumen von 750 Mrd. Euro?

6

Gibt es eine absolute Haftungsbeschränkung wie beispielsweise beim Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), bei dem die Haftung eines Vertragsstaats strikt auf seinen Anteil am genehmigten Stammkapital beschränkt ist (vgl. Bundesgesetzblatt 2012 Teil II Nr. 30 vom 9. Oktober 2012, Seite 1087)?

Plant die Bundesregierung, eine entsprechende, in den NGEU- Rechtstexten zu verankernde Auslegungserklärung vorzuschlagen, um das Haftungsrisiko Deutschlands zu begrenzen?

Wenn nein, warum nicht?

7

Werden die im Rahmen von NGEU zu vergebenden Darlehen durch die Darlehensnehmer vorrangig oder nachrangig zu bedienen sein (bitte erläutern)?

8

Welcher von der EU für die zu platzierenden Anleihen zu zahlender Zins und welche sonstigen Refinanzierungsbedingungen liegt dem Ansatz für Zinszahlungen der EU für den Zeitraum 2021 bis 2027 von insgesamt 12,914 Mrd. Euro (vgl. Nr. 74 der Schlussfolgerungen des Europäischen Rats) zugrunde?

9

Wie hoch ist das Zinsänderungsrisiko für die im Rahmen von NGEU zu begebenden EU-Anleihen für den Zeitraum 2028 bis 2058?

10

Welche Laufzeiten sollen die im Rahmen von NGEU zu vergebenden Darlehen von bis zu 360 Mrd. Euro haben?

11

Zu welchen Konditionen insbesondere zu welchem Zins sollen die im Rahmen von NGEU zu vergebenden Darlehen von bis zu 360 Mrd. Euro ausgereicht werden?

Ist geplant bzw. setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die Konditionen hinsichtlich Zins und Gebühren mindestens kostendeckend für Refinanzierung und Darlehensverwaltung durch die Europäische Kommission sein müssen? Wenn nein, warum nicht?

Ist geplant bzw. setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die Konditionen hinsichtlich Zins und Gebühren an die bestehenden Regeln des ESM anzulehnen? Wenn nein, warum nicht?

Ist geplant bzw. setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass bei nicht planmäßiger (z. B. verzögerter) Erfüllung der Bedingungen für die Darlehensvergabe Zinsaufschläge in Anlehnung an die bestehenden Regeln des ESM erhoben werden können? Wenn nein, warum nicht?

Ist geplant bzw. setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass bei überplanmäßiger (z. B. schnellerer oder umfassenderer) Erfüllung der Bedingungen für die Darlehensvergabe Zinsabschläge gewährt oder in besonders positiven Fällen Darlehen nachträglich in nicht rückzahlbare Zuwendungen umgewandelt werden können? Wenn nein, warum nicht?

12

Ist nach Ansicht der Bundesregierung der Anteil der im Rahmen von NGEU zu begebenden EU-Anleihen, der für Zuwendungen eingesetzt und der durch Beiträge Deutschlands zurückgezahlt werden soll, im Rahmen der Schuldenbremse als Darlehensaufnahme des Bundes zu werten?

Wenn ja, in welchen Haushaltsjahren sieht die Bundesregierung dadurch in welcher Höhe Konsolidierungsbedarf im Bundeshaushalt?

Wenn ja, plant die Bundesregierung, diesen Konsolidierungsbedarf vorrangig durch Steuererhöhungen bzw. neue Steuern oder vorrangig durch Ausgabenkürzungen zu erfüllen?

Wenn ja, welche Steuern sollen vorrangig erhöht oder neu eingeführt werden, bzw. in welchen Einzelplänen sollen vorrangig Ausgaben gekürzt werden?

Wenn nein, liegt nach Ansicht der Bundesregierung darin, dass die EU Schulden aufnehmen dürfen soll, die de lege lata nur die Mitgliedstaaten durch ihre EU-Beiträge bedienen können, in dem durch Deutschland zu bedienenden Umfang eine Umgehung der Schuldenbremse?

13

Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller weitreichenden Änderungen der Schuldenarchitektur in der EU dadurch, dass neben den Mitgliedstaaten nun auch die EU in erheblichem Umfang Schulden aufnehmen dürfen soll, Anpassungen des nationalen und europäischen Regelwerks zur Begrenzung von Staatsschulden zu initiieren (bitte jeweils erläutern)?

Beabsichtigt die Bundesregierung, Vorschläge zur Änderung der deutschen Schuldenbremse dahingehend vorzulegen, dass (soweit das de lege lata noch nicht der Fall ist) künftig EU-Schulden, soweit sie anteilsmäßig auf Deutschland entfallen, in die gemäß Artikel 115 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) für die Schuldenaufnahme höchstens zulässigen 0,35 Prozent des strukturellen Bruttoinlandsprodukts einzubeziehen sind?

Beabsichtigt die Bundesregierung, auf EU-Ebene Vorschläge zur Änderung des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) dahingehend vorzulegen, dass für alle EU-Mitgliedstaaten künftig EU-Schulden, soweit sie anteilsmäßig auf den jeweiligen Mitgliedstaat entfallen, in die gemäß den Regeln des SWP zulässigen Staatsschulden (insbesondere 3-Prozent-Defizit-Kriterium und 60-Prozent-Schuldenstand-Kriterium) einzubeziehen bzw. die zulässigen Staatsschulden insoweit abzusenken sind?

Beabsichtigt die Bundesregierung, auf EU-Ebene Vorschläge zur Änderung des sog. Fiskalvertrags dahingehend vorzulegen, dass für alle Vertragsstaaten künftig EU-Schulden, soweit sie anteilsmäßig auf den jeweiligen Vertragsstaat entfallen, in die gemäß den Regeln des Fiskalvertrags zulässigen Staatsschulden (insbesondere 0 Prozent strukturelles Defizit) einzubeziehen bzw. die zulässigen Staatsschulden insoweit abzusenken sind?

Berlin, den 29. Juli 2020

Christian Lindner und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen