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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Beschaffung des Waffensystems Korvette K130

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

26.08.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2155910.08.2020

Beschaffung des Waffensystems Korvette K130

der Abgeordneten Christian Sauter, Alexander Graf Lambsdorff, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Pascal Kober, Alexander Müller, Bernd Reuther, Frank Sitta, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Deutsche Marine betreffen zurzeit mehrere richtungsweisende Rüstungsprojekte im Bereich der Fregatten und Korvetten. Neben den derzeit im Bau befindlichen Korvetten K130 (2. Los) treibt man die Projekte Fregatte F125 und Mehrzweckkampfschiff MKS 180 voran, wobei zwei der vier F125 bereits in Dienst gestellt worden sind, während für die vier Einheiten des MKS 180 erst am 19. Juni 2020 der Vertrag unterzeichnet wurde. Der allgemeine Querschnitt der aktuellen Rüstungsprojekten zeigt nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass Projekte häufig unter dem Druck steigender Kosten stehen und meist nur zeitlich verzögert abgeschlossen werden können. Auch existiert eine Lücke zwischen der Auslieferung eines Produktes und der tatsächlichen Einsatzbereitschaft in den angedachten Schwerpunktaufgaben. Aufgrund der nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nach wie vor bedenklichen erscheinenden Lage im Projektmanagement ist prinzipiell zu fragen, inwiefern aus den Verzögerungen der aktuellen Projekte Lehren für die Zukunft gezogen werden können. Eine detaillierte und selbstkritische Aufarbeitung des aktuellen Projektmanagements ist nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller notwendig, um eine gute Basis für zukünftige Rüstungsprojekte zu schaffen. Die Bürger dieses Landes dürfen jederzeit einsatzbereite Streitkräfte erwarten. Die Bundesregierung steht in der Pflicht, klare und wirtschaftliche Entscheidungen in allen Rüstungsprojekten zu treffen. Diese sind transparent darzulegen. Zum Wohle der Soldaten muss sie deshalb auch Lernbereitschaft in ihrem Projektmanagement und ihrer Fehlerkultur zeigen. Im Sinne des Steuerzahlers muss die Wirtschaftlichkeit der Projekte in jedem einzelnen Fall nachgewiesen werden.

Nach Kenntnisnahme des 11. Rüstungsberichts von Juni 2020 ergeben sich besonders Fragen nach dem aktuellen Stand des Projektes Korvette K130 (2. Los). Zudem stellen sich in diesem Kontext Fragen zu der angedachten Beschaffung von fünf weiteren Korvetten K130 im Rüstzustand des 2. Loses, um die ersten fünf Korvetten K130 (1. Los) zu ersetzen (siehe u. a. https://esut.de/2020/05/meldungen/politik/20982/parlaments-korvette-k130/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie stellt sich der aktuelle Sachstand zum Bau der notwendigen Anlagen zur Inbetriebnahme des 2. Loses der K130 in Wilhelmshaven dar?

2

Wieso sollen die notwendigen Anlagen zur Inbetriebnahme des 2. Loses K130 in Wilhelmshaven gebaut werden?

a) Welche alternativen Standorte wurden vor der Entscheidung erwogen?

b) Wie begründet sich die Entscheidung zum Bau der Anlagen in Wilhelmshaven?

c) Wie ist diese Entscheidung vor dem Hintergrund der derzeitigen Verzögerungen zu bewerten?

3

Werden seitens der Bundesregierung Maßnahme zur Ressourcenaufstockung in der zuständigen Bauverwaltung erwogen?

a) Falls ja, bitte detailliert erläutern?

b) Falls nein, werden anderweitige Maßnahmen ergriffen, um die Maßnahmen zu beschleunigen?

4

Wann sollen nach aktuellem Planungsstand die fünf Korvetten K130 des 2. Loses jeweils an die Bundeswehr übergeben werden (bitte einzeln auflisten)?

5

Wann sollen nach aktuellem Planungsstand die fünf Korvetten K130 des 2. Loses jeweils ihren vollständigen Fähigkeitsumfang erreichen?

6

Wann sollen nach aktuellem Planungsstand die fünf Korvetten K130 des 2. Loses jeweils in den Einsatz gehen können (bitte einzeln auflisten)?

7

Auf welche Gesamtsumme werden sich die Kosten der Beschaffung für die fünf Korvetten K130 des 2. Loses inklusive aller Nebenmaßnahmen wie beispielsweise der Errichtung baulicher Anlagen, Umrüstung von bereits vorhandener Infrastruktur, Ausrüstung, Erstausbildung und Umschulung von Personal belaufen?

8

Möchte die Bundesregierung fünf weitere Korvetten K130 im Rüstzustand des 2. Loses beschaffen und gleichzeitig die fünf Korvetten K130 des 1. Loses verkaufen, um so eine Beseitigung von Obsoleszenzen an Korvetten K130 des 1. Loses und Harmonisierung aller Korvetten K130 auf den Stand des 2. Loses zu erreichen?

a) Inwiefern erachtet die Bundesregierung obige Überlegung zur Beschaffung fünf weiterer Korvetten für fachlich nachvollziehbar und ggf. umsetzbar (bitte getrennt und detailliert beantworten)?

b) Hat die Bundesregierung geprüft, ob vergaberechtlich die Beschaffung von fünf weiteren Korvetten K130 des 2. Loses im Rahmen des bestehenden Auftrags an das Konsortium ARGE K130, das derzeit den Bau der ersten fünf Schiffe des 2. Loses vornimmt, erfolgen könnte, oder wäre der Bau von fünf weiteren Korvetten K130 auf dem Stand des 2. Loses zwingend erneut auszuschreiben?

9

Sieht die Bundesregierung einen militärischen Mehrwert darin, wenn die fünf Korvetten des 1. Loses oder fünf weitere Korvetten den gleichen Rüstzustand wie die fünf Einheiten des 2. Loses aufweisen würden?

a) Falls ja, bitte detailliert erläutern, worin diese Erweiterung des militärischen Fähigkeitsprofils bestünde?

b) Falls nein, bitte detailliert erläutern, inwiefern die Änderungen am 2. Los im Vergleich zum 1. Los zu begründen sind, wenn dies keinen Einfluss auf einen militärischen Mehrwert hat?

10

Wann könnte über die Beschaffung von fünf weiteren Korvetten K130 im Rüstzustand des 2. Loses frühestens parlamentarisch beraten und wann frühestens entschieden werden?

11

Wie bewertet die Bundesregierung das Kostenverhältnis zwischen der Beseitigung von Obsoleszenzen an den Korvetten K130 des 1. Loses und Harmonisierung auf den Stand des 2. Loses und der Beschaffung von fünf neuen Korvetten im Rüstzustand des 2. Loses bei gleichzeitigem Verkauf aller fünf Einheiten des 1. Loses unter der Berücksichtigung einer ggf. längeren Nutzungsdauer, Synergieeffekte im Unterhalt, bei der Ausbildung und der Instandsetzung und ähnlicher indirekter Einflüsse?

12

Wie bewertet die Bundesregierung ggf. geringere Abwesenheitszeiten für Umrüstungsmaßnahmen bei Korvetten K130, falls die Einheiten des 1. Loses nahtlos durch fünf neue Einheiten ersetzt werden, anstatt nach und nach umgerüstet zu werden?

13

Wie bewertet die Bundesregierung eine Beschaffung von fünf weiteren Korvetten K130 unter wirtschaftlichen, konjunkturellen, militärischen und haushälterischen Gesichtspunkten angesichts der Corona-Pandemie?

a) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, inwiefern am Bau der Korvette K130 2. Los direkt oder indirekt beteiligte Firmen negative Auswirkungen durch die Corona-Pandemie erlitten haben, und falls ja, bitte diese Erkenntnisse detailliert erläutern? Falls nein, beabsichtigt die Bundesregierung im Bereich von Schlüsseltechnologien zu untersuchen, inwiefern Firmen von der Corona-Pandemie negativ beeinflusst wurden und ob sich hieraus sicherheitspolitische Auswirkungen ergeben könnten?

b) Könnte nach Ansicht der Bundesregierung die Beschaffung von fünf weiteren Korvetten K130 unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie ein geeignetes Mittel sein, um die wirtschaftlichen Folgen bei Firmen der beim Bau weiterer Korvetten K130 betroffenen Branchen abzumildern oder zu kompensieren?

14

Sieht die Bundesregierung zwingend einen Verkauf der Korvetten K130 des 1. Loses vor, falls fünf weitere Korvetten K130 im Rüstzustand des 2. Loses beschafft werden sollten, oder wären andere Verwendungsmöglichkeiten im Bereich der Bundeswehr oder anderer deutscher Behörden denkbar?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, weitere fünf Korvetten K130 im Rüstzustand des 2. Loses zu beschaffen und zeitgleich die Korvetten K130 des 1. Loses zu erhalten, zu modernisieren und vgl. der ursprünglichen Planung von 15 Korvetten K130 in ihrem angestammten Aufgabenbereich zu belassen?

16

Für wann plant die Bundesregierung derzeit das voraussichtliche Nutzungsende der fünf Korvetten K130 des 1. Loses ohne eine Modernisierung auf den Stand des 2. Loses?

17

Wann wäre das voraussichtliche Nutzungsende der fünf Korvetten K130 des 1. Loses mit der Beseitigung von Obsoleszenzen und einer Harmonisierung auf den Stand des 2. Loses?

18

Inwiefern könnte sich das Nutzungsende des Waffensystems Korvette K130 durch die Beschaffung von fünf weiteren Korvetten K130 auf dem Stand des 2. Loses verändern?

Berlin, den 29. Juli 2020

Christian Lindner und Fraktion

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