BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umsetzungsstand des Mobilfunknetzausbaus

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

26.08.2020

Aktualisiert

07.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/2162313.08.2020

Umsetzungsstand des Mobilfunknetzausbaus

der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Bedingt durch die Corona-Krise wurde nicht nur im Deutschen Bundestag, sondern auch in der Wirtschaft verstärkt auf Homeoffice, Telefon- und Videokonferenzen gesetzt. Die Telefonanbieter in Deutschland dürften aus Sicht der Fragesteller durch die Beschränkungen in Zusammenhang mit der ausgerufenen Corona-Pandemie einen extremen Anstieg an Sprach- und Datenvolumen verzeichnet haben. Durch den nach Auffassung der Fragesteller mangelnden Ausbau des 4G-Netzes und der 5G-Infrastruktur in Deutschland und den daraus resultierenden Versorgungslücken und lahmenden Geschwindigkeiten bei der Datenübertragung konnte vielerorts nur bedingt oder mit gravierenden Zeiteinbußen von zu Hause gearbeitet werden.

In der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 151 der Abgeordneten Joana Cotar auf Bundestagsdrucksache 19/19240 wurde darauf hingewiesen, dass nach Mitteilungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom 10. Januar 2020 sowie 14. April 2020 die Mobilfunknetzbetreiber in unterschiedlichem Ausmaß die Versorgungsauflagen zum 31. Dezember 2019 nicht erfüllt haben. Die Bundesnetzagentur schließe daher behördliche Sanktionen einschließlich Bußgeldern nicht aus. Weiter hätte die Bundesnetzagentur den Mobilfunknetzbetreibern Nachfristen zur Erfüllung der Auflagen gesetzt, unterteilt in mehreren Schritten bis Ende 2020, bei deren Nichterreichung die Bundesnetzagentur Zwangsgelder anordnen würde.

Dem Mobilfunknetzbetreiber Telefonica wurde von der BNetzA, nach einer weiteren Nachfrist, ein Zwangsgeld in Höhe von 600 000 Euro angedroht, wenn es bis Ende Juli 2020 nicht mit dem geforderten LTE-Ausbau nachkommt. Bei der Zuteilung der 2015 versteigerten Frequenzen hatte die BNetzA die Auflage erteilt, dass ab Beginn 2020 98 Prozent der Haushalte bundesweit und 97 Prozent der Haushalte je Bundesland mit einer Mindestdatenrate von 50 MBit/s pro Antennensektor versorgt werden müssen. Den drei Mobilfunknetzbetreibern in Deutschland wurden, aufgrund der verfehlten Versorgungslage, von der BNetzA Nachbesserungs- und Teilfristen (Juni und September) gesetzt. Eine weitere Frist bis Ende Juli 2020 wurde für die fehlenden LTE-Masten der Telefonica festgelegt (https://www.golem.de/news/zwangsgeld-telefonica-gibt-fehler-beim-netzausbau-zu-2007-149735.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wurden die Teilfristen der Bundesnetzagentur (Juni 2020) für die geforderten Meilensteine in Bezug auf den Netzausbau und die daraus resultierenden Auflagen durch Telefonica erfüllt?

Wenn nein, warum nicht, und wurden die durch die BNetzA angedrohten behördlichen Sanktionen einschließlich Bußgelder gegen den Mobilfunknetzbetreiber Telefonica ausgesprochen?

2

Wurden die Auflagen, Nach- und Teilfristen, die durch die BNetzA gegenüber den Mobilfunknetzbetreibern ausgesprochen wurden, von den Mobilfunknetzbetreibern generell eingehalten, auf welchem Umsetzungs- bzw. Versorgungsstand beim Netzausbau (4G und 5G) befinden wir uns gegenwärtig in Deutschland (bitte die Umsetzungs- bzw. Versorgungslage nach Bundesländern aufschlüsseln)?

3

Wurden die ursprünglichen Auflagen der BNetzA von 2015, dass bis Beginn 2020 98 Prozent der Haushalte bundesweit und 97 Prozent der Haushalte je Bundesland mit einer Mindestdatenrate von 50 MBit/s pro Antennensektor durch die Mobilfunknetzanbieter versorgt werden, durch die Mobilfunkanbieter eingehalten (bitte die Zahl der jeweils versorgten Haushalte mit einer Mindestdatenrate von 50 MBit/s pro Antennensektor bundes- und landesweit aufschlüsseln)?

4

Wenn nein, Antwort zu den Fragen 2 und 3, warum wurden die ursprünglichen Auflagen, Nach- und Teilfristen der BNetzA durch die Mobilfunknetzbetreiber nicht eingehalten, und aus welchem konkreten Grund verzichtete die BNetzA generell auf behördliche Sanktionen einschließlich Bußgelder (bitte die konkreten Gründe auflisten)?

5

Welche konkreten Ziele in Bezug auf die Nach- und Teilfristen (September 2020) wurden durch die BNetzA den Mobilfunknetzbetreibern aufgetragen, und kann die Bundesregierung Auskunft darüber erteilen, ob diese Meilensteinziele durch die Mobilfunknetzbetreiber erfüllt werden können, und wenn nein, in welchem Ausmaß werden etwaige behördliche Sanktionen einschließlich Bußgelder ausfallen?

6

Kann die Bundesregierung gewährleisten, dass der 4G-Netzausbau bis Ende 2020 vollständig erfüllt ist, und wenn nein, wann ist mit der Schließung der 4G-Versorgungslücken und dem bundesweiten 5G-Ausbau zu rechnen?

Berlin, den 7. August 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen