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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Neufassung der Europol-Verordnung für mehr operative Befugnisse sowie vereinfachten Datentausch mit Privaten und Drittstaaten

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

28.08.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2163313.08.2020

Neufassung der Europol-Verordnung für mehr operative Befugnisse sowie vereinfachten Datentausch mit Privaten und Drittstaaten

der Abgeordneten Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Heike Hänsel, Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 6. Dezember 2020 will die Europäische Kommission eine Neufassung der Europol-Verordnung vorschlagen, sie soll die Verordnung vom Mai 2017 ersetzen (Verordnung (EU) 2016/794, beschlossen am 11. Mai 2016). In einer Veröffentlichung für eine Vorab-Folgenabschätzung nennt die Kommission hierzu mehrere Bereiche, in denen die Polizeiagentur deutlich gestärkt werden soll (https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12387-Strengthening-of-Europol-s-mandate).

Europol soll in der Lage sein, noch mehr Daten von privaten Firmen (darunter Internet-Provider, Reisebüros, Fluglinien, Banken) zu verarbeiten und diese womöglich in einem automatisierten Verfahren zu erhalten, bislang ist dies nur im Ausnahmefall und auf Anfrage möglich. Wenn eine private Stelle von sich aus Daten übermittelt, darf Europol diese nur zu Identifizierungszwecken nutzen und muss anschließend die zuständige Behörde in einem Mitgliedstaat benachrichtigen. Für den Ausbau dieser Informationsweitergabe hat die finnische Ratspräsidentschaft bereits Schlussfolgerungen zur Zusammenarbeit von Europol mit privaten Stellen verabschiedet (Ratsdokument 14745/19).

Vorgesehen ist außerdem eine „Stärkung der Aufgaben zur Bewältigung neu auftretender Bedrohungen“. Europol soll für noch mehr Straftaten zuständig sein, selbst Fahndungen im Schengener Informationssystem (SIS II) eintragen dürfen und den Prüm-Rahmen für Abfragen von Personen- oder biometrischen Daten nutzen dürfen. Bisher darf Europol ausschließlich lesend auf das SIS II zugreifen. Die Kommission schlägt außerdem den Zugriff auf Informationssysteme des Zolls vor. Zur „Stärkung der Aufgaben“ gehört auch die Einrichtung eines „EU-Innovationshubs“, in dem Europol Forschung, Innovation und Kapazitätsaufbau im Bereich der Inneren Sicherheit koordiniert.

Europol soll außerdem enger mit Drittstaaten zusammenarbeiten dürfen und hierfür langwierige Verhandlungen für jeweilige operative Abkommen verkürzen. Entsprechende Länder werden nicht genannt, doch liegt nahe, dass es sich dabei um Staaten des Westbalkans und aus Nordafrika handelt („Europol: plans afoot to legalise unlawful acts“, Stellungnahme von EDRI und Statewatch zur Folgenabschätzung der EU-Kommission vom 9. Juli 2020). Europol plant außerdem, das SIS II für Einträge von Informationen aus Drittstaaten zu nutzen, diese können auch von Geheimdiensten stammen (Bundestagsdrucksache 19/20307). EDRi (European Digital Rights) und Statewatch warnen diesbezüglich vor einer „Datenwäsche“, wenn die Informationen aus Ländern mit niedrigem Datenschutzniveau stammen.

Den Plänen zufolge würde Europol außerdem die Möglichkeit erhalten, die Einleitung grenzüberschreitender Ermittlungen zu beantragen. Bislang kann dies lediglich als Hinweis an einzelne Mitgliedstaaten erfolgen. Europol will einen Pool von „Gast-Experten“ einrichten, die nach Vorbild des „Standing Corps“ von Frontex als „Gruppe von Strafverfolgungsexperten“ auf Ersuchen eines Mitgliedstaates eingesetzt werden könnten (Ratsdokument 9658/19). Die Polizeiagentur soll auch die Möglichkeit haben, die Kategorie der nach Den Haag abgeordneten nationalen Experten um „Europol-Experten“/„Sonderberater“ zu erweitern. Schließlich soll Europol auch enger mit der Europäischen Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten.

Europol unterstützt die Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten schon jetzt bei Ermittlungen operativ, etwa durch die Mitarbeit in gemeinsamen Ermittlungsgruppen, Bereitstellung „mobiler Büros“, digitaler Forensik, Kapazitäten zur Entschlüsselung von Datenträgern, die Suche nach „bösartigen Inhalten“ im Internet und in sozialen Medien oder durch ein „Innovationslabor“, das neue Herausforderungen neuer Technologien (5G, Drohnen, Kryptowährungen etc.) für die Polizei analysiert und technische Maßnahmen gegen diese „Bedrohungen“ sucht („Europol Programming Document 2020 – 2022“ vom 28 November 2019).

Die Fragestellerinnen und Fragesteller sehen keine Notwendigkeit, das Mandat von Europol zu erweitern. Stattdessen braucht es zunächst eine unabhängige Evaluierung der derzeitigen Aufgaben und Aktivitäten der Agentur. Hierzu gehört auch die Untersuchung, inwiefern die Informationsverarbeitung und Informationsanalyse diskriminierende polizeiliche Praktiken in den Mitgliedstaaten fördert. Die derzeitige Praxis der Verarbeitung personenbezogener Daten von Nicht-Verdächtigen ist nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller rechtswidrig und muss beendet, und nicht in einer Verordnung legalisiert werden (Entscheidung des Europäischen Datenschutzbeauftragten – C 2018-0548 – vom 20. Dezember 2019). Europol darf keine Daten von Staaten verarbeiten, die keinen ausreichenden Rechtsschutz garantieren können. Deshalb darf es aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller keine Änderungen und insbesondere keine Verkürzung bei der Aushandlung von Abkommen mit Drittstaaten geben. Dringend notwendig ist mehr Transparenz über die Aktivitäten und Operationen von Europol. Hierzu gehört insbesondere die Zusammenarbeit mit Geheimdiensten aus Drittstaaten, aber auch im Rahmen der informellen europäischen „Counter Terrorism Group“ in Den Haag.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Was versteht die Bundesregierung unter einer „Stärkung der Aufgaben zur Bewältigung neu auftretender Bedrohungen“ (https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12387-Strengthening-of-Europol-s-mandate), und welche Kriminalitätsphänomene würde dies betreffen?

2

In welchen Bereichen sind die deutschen Strafverfolgungsbehörden aus Sicht der Bundesregierung besonders auf die Unterstützung von Europol angewiesen?

3

Wie kann Europol aus Sicht der Bundesregierung den größtmöglichen Mehrwert für die Mitgliedstaaten erbringen?

4

Inwiefern und aus welchem Grund sollte Europol aus Sicht der Bundesregierung darin gestärkt werden, noch mehr Daten von privaten Firmen zu erhalten und zu verarbeiten?

5

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung des Europäischen Datenschutzbeauftragten (C 2018-0548 vom 20. Dezember 2019), die die Rechtmäßigkeit der Fähigkeit von Europol, Massendaten zu verarbeiten, infrage stellt?

a) Darf Europol aus Sicht der Bundesregierung Daten von Personen speichern und verarbeiten, die nicht einer Straftat verdächtig sind bzw. keiner der in Artikel 18 Absatz 5 und Anhang II der Europol-Verordnung genannten Kategorien entsprechen?

b) Inwiefern übermitteln deutsche Behörden derartige Daten an Europol?

6

Im Rahmen welcher (Pilot-)Projekte beteiligen sich welche Bundesbehörden an dem Aufbau des „Ein-/Ausreisesystems“ (EES) der Europäischen Union bzw. deren nationalen Zentralstellen, wann, und wo werden diese in Betrieb genommen, und welche Technik wird hierfür beschafft?

7

Wie sollte aus Sicht der Bundesregierung die sichere Kommunikation zwischen den Strafverfolgungsbehörden in der EU verbessert werden?

a) Benötigen die Strafverfolgungsbehörden in der EU aus Sicht der Bundesregierung eine ständige Plattform, um den Mitgliedstaaten einen raschen Informationsaustausch zu ermöglichen?

b) Wo sollte eine solche Plattform angesiedelt werden?

c) Inwiefern sollte dieser Austausch operative oder nichtoperative Informationen beinhalten?

d) Inwiefern, und unter welchen Voraussetzungen sollen auch europäische Inlandsgeheimdienste an diese Plattform angeschlossen werden?

e) Worum handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem Projekt „Quick Response for Operational Centres“ (QROC), und inwiefern könnte oder sollte die gesuchte Plattform darauf aufbauen?

8

Inwiefern sollte der Austausch im Rahmen einer neuen Plattform auch Gesundheitsdaten (etwa zur Pandemiebekämpfung) beinhalten, wenn diese die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden betreffen?

a) Inwiefern sollte für den Austausch auch von Gesundheitsdaten der Rechtsrahmen für die polizeiliche Zusammenarbeit geändert werden, und welche Beschlüsse wären davon erfasst?

b) Welche bereits existierenden Verfahren für Kommunikation, Zusammenarbeit und Koordination könnten Strafverfolgungsbehörden zur Unterstützung der Arbeit zur Pandemiebekämpfung oder in anderen Krisen nutzen?

9

Inwiefern sollte Europol aus Sicht der Bundesregierung selbst Fahndungen im Schengener Informationssystem (SIS II) eintragen und den Prüm-Rahmen für Abfragen von Personen- oder biometrischen Daten nutzen dürfen?

a) Besteht die Notwendigkeit, eine Möglichkeit zur Benachrichtigung („Alert“) für Europol im SIS II einzuführen?

b) Inwiefern sollte Europol lesenden oder schreibenden Zugriff auf Informationssysteme des Zolls erhalten, und um welche handelt es sich dabei?

c) Welche Bundes- und Landesbehörden in Deutschland können lesend und/oder schreibend auf das SIS II zugreifen (Antwort der Bundesregierung zu Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 18/7291), und wie groß schätzt die Bundesregierung die Zahl der Zugriffsberechtigten?

d) Inwiefern wird sich diese Zahl mit der Umsetzung der drei neuen Verordnungen zum SIS II (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 20 des Abgeordneten Dr. Diether Dehm auf Bundestagsdrucksache 19/10535) sowie nach der Einführung des EU-Projekts „Interoperabilität“ (Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/19464) nach derzeitigem Stand erhöhen?

e) Wie viele verdeckte Ausschreibungen nach Artikel 36 Absatz 3 des SIS-Beschlusses nimmt der Bundesnachrichtendienst derzeit im SIS II vor, und wie will die Bundesregierung die Mängel bei der Dokumentation dieser Fahndungen beheben (28. Tätigkeitsbericht der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Bundestagsdrucksache 19/19900)?

10

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, Europol zu ermächtigen, über die derzeit in Artikel 6 der Europol-Verordnung vorgesehene Möglichkeit hinaus um die Einleitung grenzüberschreitender Ermittlungen zu ersuchen, oder Europol zu ermächtigen, eigene Ermittlungen selbständig einzuleiten, und falls ja, warum?

a) In wie vielen Fällen hat Europol bereits bei Bundesbehörden um solche Ermittlungen gebeten, und in wie vielen Fällen wurde dieser Bitte entsprochen?

b) Um welche Kriminalitätsphänomene handelte es sich bei diesen Bitten?

11

Wann will Europol nach Kenntnis der Bundesregierung seinen „Innovations-Hub“ in Betrieb nehmen, und welche Initiativen treiben die deutsche EU-Präsidentschaft und die beteiligten EU-Agenturen hierzu voran?

12

Was ist der Bundesregierung über Pläne bekannt, wonach Europol einen Pool von „Gast-Experten“ einrichten will, die nach Vorbild des „Standing Corps“ von Frontex als „Gruppe von Strafverfolgungsexperten“ auf Ersuchen eines Mitgliedstaates eingesetzt werden könnten (Ratsdokument 9658/19)?

a) Welchen Umfang soll dieser „Pool“ haben, und zu welchen Anlässen sollen die dort abgeordneten Polizistinnen und Polizisten nach Anfrage eines Mitgliedstaates entsandt werden?

b) Worum handelt es sich bei den „Europol-Experten“/„Sonderberatern“, die zusätzlich zu den abgeordneten nationalen Experten zu Europol entsandt werden sollen?

13

Inwiefern sollte Europol aus Sicht der Bundesregierung enger mit Drittstaaten zusammenarbeiten dürfen?

a) Wie bewertet die Bundesregierung die Rechtslage der derzeitigen Europol-Verordnung hinsichtlich neuer Drittstaatenabkommen?

b) Sollten die Verhandlungen für operative Abkommen oder Statusabkommen, wonach Europol Daten mit Drittstaaten austauschen darf, verkürzt werden, und falls ja, warum?

c) Sollte Europol auch Daten aus Drittstaaten als Fahndung im SIS II eingeben dürfen, und inwiefern könnten diese auch von Geheimdiensten stammen?

14

In welchen anderen Bereichen, als den in der Folgenabschätzung der EU-Kommission genannten (https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12387-Strengthening-of-Europol-s-mandate), sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit zur Änderung der Europol-Verordnung und was wird sie hierzu auf die Frage im Ratsdokument 9655/2020 antworten?

15

Welche Programmplanung kann das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat für seine Konferenz „Zukunft von Europol“ am 21. Oktober 2020 im Museum für Kommunikation in Berlin und am 22. Oktober 2020 im Hotel Maritim in Berlin mitteilen, und welche thematischen Workshops sollen dort stattfinden (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 46 des Abgeordneten Alexander Ulrich auf Bundestagsdrucksache 19/21517)?

Berlin, den 5. August 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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