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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aufgedeckte Mittelfehlverwendungen bei der Mayday Rescue Foundation

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

16.09.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2163613.08.2020

Aufgedeckte Mittelfehlverwendungen bei der Mayday Rescue Foundation

der Abgeordneten Armin-Paulus Hampel, Dr. Anton Friesen, Dr. Roland Hartwig, Petr Bystron, Waldemar Herdt, Paul Viktor Podolay, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Lothar Maier, Dr. Robby Schlund und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Das Auswärtige Amt hat allein im Zeitraum von 2016 bis 2019 die sogenannten Weißhelme („Syrischer Zivilschutz“) in Syrien mit knapp 20 Mio. Euro gefördert (vgl. Antwort des Staatsministers im Auswärtigen Amt Niels Annen auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Anton Friesen auf Bundestagsdrucksache 19/13254). Koordiniert werden die Spenden bislang von der Nichtregierungsorganisation „Mayday Rescue“. Die niederländische Zeitung „De Volkskrant“ hat kürzlich aufgedeckt, dass der Gründer von „Mayday Rescue“, Le Mesurier, vor seinem Suizid den Unterstützern der Stiftung schriftlich mitgeteilt hat, Spendengelder veruntreut zu haben (vgl. https://www.volkskrant.nl/nieuws-achtergrond/founder-of-foundation-behind-white-helmets-admits-fraud~b5dacd0c/?referer=https%3A%2F%2F).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Welcher Zuwendungszweck wurde seitens des Zuwendungsempfängers im Zuge der projektfinanzierten Förderung der sogenannten Weißhelme seit 2015 jeweils angeführt, und inwiefern wurde der Zuwendungszweck nach Ansicht des Auswärtigen Amts erfüllt?

2

Wie hoch betrug nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 die finanzielle Förderung der sogenannten Weißhelme durch welche Dritte (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

3

Liegen dem Auswärtigen Amt für die jeweiligen Förderzeiträume sämtliche Verwendungsnachweise für die projektfinanzierte Förderung der sogenannten Weißhelme vor?

4

Wurden seit 2015 Verwendungsnachweise für die projektbezogene Förderung der sogenannten Weißhelme zu spät oder gar nicht an das Auswärtige Amt seitens des Zuwendungsempfängers weitergeleitet?

Wenn ja, in welcher Höhe, und welche Konsequenzen hat das Auswärtige Amt daraus gezogen?

5

Waren seit 2015 die Verwendungsnachweise für die projektbezogene Förderung der sogenannten Weißhelme mangelhaft oder unvollständig (bitte nach Jahren und Beträgen aufschlüsseln)?

6

Wurde der Zuwendungsempfänger der projektbezogenen Förderung der sogenannten Weißhelme, der Verwendungsnachweise nicht rechtzeitig, unvollständig oder fehlerhaft vorgelegt hat, in den Folgejahren bei Zuwendungen des Auswärtigen Amts weiter berücksichtigt?

Wenn ja, warum, und wie ist dies mit den Förderrichtlinien vereinbar?

7

Wurde seitens des Auswärtigen Amts oder eines Dritten eine Evaluierung der projektfinanzierten Förderung der sogenannten Weißhelme durchgeführt?

Wenn ja, wann, von wem, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

8

In wie vielen Fällen seit 2015 wurden durch die Bewilligungsbehörde Originalbelege vom Zuwendungsempfänger der projektbezogenen Förderung der sogenannten Weißhelme angefordert, und in wie vielen Fällen davon konnten keine Originalbelege vorgelegt werden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

9

In wie vielen Fällen seit 2015 wurden Zuwendungen im Zusammenhang mit der projektfinanzierten Förderung der sogenannten Weißhelme seitens des Auswärtigen Amts widerrufen oder zurückgenommen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

a) In wie vielen Fällen davon ist die Zuwendung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden?

b) In wie vielen Fällen davon ist die Zuwendung nicht oder nicht mehr für den vorgesehenen Zweck verwendet worden?

c) In wie vielen Fällen davon ist die Zuwendung nach Auszahlung nicht alsbald zur Erfüllung des Verwendungszweckes verwendet worden?

d) In wie vielen Fällen davon wurde gegen welche Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheids verstoßen?

10

In wie vielen Fällen seit 2015 wurden nicht verbrauchte Zuwendungsmittel im Zusammenhang mit der projektfinanzierten Förderung der sogenannten Weißhelme in welcher Höhe an das Auswärtige Amt zurücküberwiesen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

11

Wann hat die Bundesregierung aufgrund welcher Informationsquelle erstmals Kenntnis von der möglichen Mittelfehlverwendung bei der Mayday Rescue Foundation erhalten?

12

Wann hat die Bundesregierung aufgrund welcher Informationsquelle gesicherte Kenntnis von der Veruntreuung der Spendengelder bei der Mayday Rescue Foundation erhalten?

13

Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt aufgrund der aufgedeckten Veruntreuung von Geldern bei der Mayday Rescue Foundation gezogen?

14

Ist der Bundesregierung der im „Volkskrant“ erwähnte Untersuchungsbericht bezüglich der Mayday Rescue Foundation bekannt (vgl. https://www.volkskrant.nl/nieuws-achtergrond/founder-of-foundation-behind-white-helmets-admits-fraud~b5dacd0c/?referer=https%3A%2F%2Fwww.nachdenkseiten.de%2F%3Fp%3D63137)?

a) Inwiefern trifft es zu, dass die Geberstaaten über den Untersuchungsbericht Stillschweigen vereinbart haben?

b) Wann hat die Bundesregierung den Deutschen Bundestag über die finanziellen Unstimmigkeiten bei der Mayday Rescue Foundation informiert?

15

Inwiefern hatte die Bundesregierung Kenntnisse über die Höhe der Gehälter, vor allem der Stiftungsleiter, bei der Mayday Rescue Foundation, und inwiefern hielt die Bundesregierung diese für angemessen?

16

Inwiefern plant die Bundesregierung, ihr bisheriges Engagement für die sogenannten Weißhelme fortzusetzen?

17

In welcher Höhe plant die Bundesregierung die finanzielle Förderung der sogenannten Weißhelme in den Förderzeiträumen 2020 und 2021?

18

Sind der Bundesregierung weiterführende Erkenntnisse zum Tod des Gründers der Mayday Rescue Foundation, Le Mesurier, bekannt?

Berlin, den 11. August 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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