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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Anleiheemissionen der Finanzagentur Deutschland über Bankensyndikate

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

28.08.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2165214.08.2020

Anleiheemissionen der Finanzagentur Deutschland über Bankensyndikate

der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Michael Leutert, Stefan Liebich, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Victor Perli, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Durch die Verabschiedung der beiden Nachtragshaushalte entsteht im Kontext der Corona-Krise ein außergewöhnlicher Finanzierungsbedarf für die Bundesregierung. Entsprechend hat die Finanzagentur Deutschland, die Wertpapiere im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen ausgibt, ihren Emissionsplan für die zweite Jahreshälfte angepasst und das Volumen der Anleiheemission deutlich ausgeweitet. Üblicherweise werden die Anleihen an die sogenannte Bietergruppe, der 36 ausgewählte Banken angehören, verauktioniert. Das „Handelsblatt“ berichtete jüngst (vgl. https://www.handelsblatt.com/finanzen/maerkte/anleihen/bundesanleihen-deutschland-platziert-milliardenschwere-30-jaehrige-bundesanleihe-/25905632.html), dass die Finanzagentur neben der Auktion allerdings auch wieder auf ein sogenanntes Syndikatsverfahren gesetzt hat und zu setzen beabsichtigt, bei dem die Emission nicht über eine Auktion in der Bietergruppe, sondern über einige wenige ausgewählte Banken abgewickelt wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie hoch ist das Gesamtvolumen an Anleiheemissionen, das die Bundesregierung in der zweiten Jahreshälfte über das Syndikatsverfahren zu emittieren beabsichtigt (bitte nach Monat und Anleiheart differenzieren)?

2

Nach welchen Kriterien entscheidet die Finanzagentur, ob sie ein Syndikatsverfahren oder ein Auktionsverfahren bei einer Emission wählt?

3

Welche Vor- und Nachteile ergeben sich für die Finanzagentur und für die Bundesregierung aus dem Syndikatsverfahren im Vergleich zum üblichen Auktionsprozess?

4

In welcher Höhe ergeben sich aus dem Syndikatsverfahren für die Bundesregierung Mehr- oder Minderkosten im Vergleich zum üblichen Auktionsprozess?

5

Nach welchen Kriterien werden die Syndikatsbanken ausgewählt?

6

Nach welchen Kriterien wird die Anzahl der Syndikatsbanken festgelegt?

7

Wie ist das Syndikatsverfahren aus Sicht der Bundesregierung wettbewerbsrechtlich zu bewerten, und welche Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem sogenannten Rotationsprinzip zu?

8

Aus welchen Gründen wird das sogenannte Rotationsprinzip, wonach die Konstellation des Bankensyndikats verändert wird, angewandt?

9

Nach welchen Kriterien wird das sogenannte Rotationsprinzip, wonach die Konstellation des Bankensyndikats verändert wird, angewandt?

10

Über welches Bankensyndikat wird die Bundesregierung bzw. die deutsche Finanzagentur im Auftrag der Bundesregierung Anleihen im Zusammenhang mit der Finanzierung des Zweiten Nachtragshaushaltes (Bundestagsdrucksachen 19/20600 und 19/20601) emittieren?

11

Nach welchen Kriterien und Vorgaben werden die Vergütungen der Syndikatsbanken bemessen?

12

Aus welchen Komponenten setzt sich die Vergütung der Syndikatsbanken üblicherweise zusammen (bitte ggf. zwischen fixen und variablen Vergütungskomponenten differenzieren)?

13

Werden die Gebühren, die die Syndikatsbanken erhalten, von der Finanzagentur festgelegt?

14

Wonach bemessen sich die Gebühren, die die Syndikatsbanken erhalten, und ist es üblich, dass sich die Gebührenhöhe je nach Bank und Syndikatsverfahren unterscheidet?

15

Wie hoch sind die geplanten und die bisher angefallenen Kosten der Finanzagentur im Jahr 2020 für die Anleiheemission über das Syndikatsverfahren (bitte nach Kostenkategorien differenzieren)?

Berlin, den 12. August 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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