Aktuelle Fragen zur Aufnahme aus Seenot geretteter Asylsuchender
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Heike Hänsel, Matthias Höhn, Andrej Hunko, Kerstin Kassner, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Tobias Pflüger, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im September 2019 verständigten sich die Innenminister von Deutschland, Frankreich, Italien und Malta auf einen zeitlich begrenzten Verteilmechanismus für aus Seenot gerettete Asylsuchende. Eine solche Vereinbarung war notwendig geworden, weil die EU-Staaten Italien und Malta seit Juni 2018 Rettungsschiffen mit aus Seenot geretteten Geflüchteten an Bord immer wieder das Einfahren in ihre Häfen untersagten. Daher mussten diese Schiffe tage- oder sogar wochenlang auf dem Mittelmeer ausharren, was für die häufig traumatisierten Geflüchteten eine erhebliche Belastung darstellte. Mehrmals kam es auf den Schiffen zu Suizidversuchen verzweifelter Schutzsuchender (Bundestagsdrucksache 19/18228).
Bedingung dafür, dass die Rettungsschiffe schließlich doch in europäische Häfen einfahren konnten, war, dass jeweils eine Gruppe europäischer Staaten ihre Bereitschaft erklärte, die Zuständigkeit für die Durchführung der Asylverfahren der geretteten Flüchtlinge zu übernehmen. Dieses Verfahren sollte mit dem auf Malta beschlossenen kontrollierten Notfallmechanismus beschleunigt werden. Allerdings waren zunächst nur Deutschland, Frankreich, Italien und Malta zu verbindlichen Aufnahmezusagen bereit; zu einem späteren Zeitpunkt sollen sich nach Auskunft der Bundesregierung noch sechs weitere EU-Staaten zur Aufnahme von aus Seenot geretteten Asylsuchenden bereiterklärt haben (Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 19/18228).
Selbst wenn es Aufnahmezusagen gibt, dauert es mitunter Monate, bis die Asylsuchenden tatsächlich überstellt werden (Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 6 auf Bundestagsdrucksache 19/18228). In der Folge weigern sich Italien und Malta weiterhin, Schiffe zügig anlanden zu lassen, da sie befürchten, letztlich allein die Verantwortung für die Versorgung und Asylverfahren der aufgenommenen Flüchtlinge zu tragen. So müssen Schiffe mit aus Seenot geretteten Geflüchteten an Bord immer wieder tagelang auf die Zuweisung eines sicheren Hafens warten. Zuletzt nahm das private Rettungsschiff „Ocean Viking“ am 25. und 30. Juni 2020 180 Menschen aus dem Mittelmeer auf, diese durften aber erst am 6. Juli 2020 in Sizilien an Land gehen bzw. auf ein Quarantäneschiff umziehen. Zuvor hatte die Besatzung den Notstand ausgerufen, da mehrere Geflüchtete Suizidversuche unternommen hatten (AFP-Meldung vom 7. Juli 2020).
Aktuell warnen Seenotrettungs-Nichtregierungsorganisationen (NGOs) davor, dass die humanitäre Lage im Mittelmeer sich noch weiter verschlechtert. Denn momentan (Stand: 4. August 2020) ist kein ziviles Seenotrettungsschiff mehr auf dem Mittelmeer im Einsatz. Viele sind wegen angeblicher Sicherheitsmängel in Italien festgesetzt oder werden mit aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht erfüllbaren Auflagen am Einsatz gehindert. Dessen ungeachtet haben in den letzten Wochen viele Menschen versucht, in seeuntauglichen Booten über das Mittelmeer von Libyen nach Europa zu gelangen.
Aufklärungsflugzeuge der Organisation Sea-Watch haben in den letzten acht Wochen im zentralen Mittelmeer mehr als 2 100 Menschen in Seenot dokumentiert. In vielen Fällen wurden die Betreffenden durch die sogenannte libysche Küstenwache abgefangen und nach Libyen zurückgebracht. Die europäischen Rettungsleitstellen haben es immer wieder versäumt, die Rettung der schiffbrüchigen Geflüchteten zu koordinieren und den Überlebenden einen sicheren Hafen zuzuweisen. In der Folge sind in den letzten Monaten Hunderte Schutzsuchende auf der Flucht ertrunken („Menschen ertrinken im Mittelmeer – zivile Rettungsschiffe gezielt festgesetzt“, Pressemitteilung von Sea-Watch vom 4. August 2020).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
In wie vielen Fällen hat Deutschland seit Juni 2018 die Zuständigkeit für die Durchführung der Asylverfahren von aus Seenot geretteten Asylsuchenden übernommen (bitte nach Jahren differenzieren, für die Erstaufnahmeländer Italien und Malta getrennt auflisten und für das Jahr 2020 zusätzlich die einzelnen Übernahmezusagen mit Datum auflisten)?
Wie viele dieser Zusagen entfielen auf den Zeitraum nach der Vereinbarung der Absichtserklärung über einen temporären Notfallmechanismus auf Malta am 23. September 2019?
Wie viele aus Seenot gerettete Asylsuchende, bei denen Deutschland die Zuständigkeit für die Durchführung der Asylverfahren übernommen hat, wurden seit Juni 2018 nach Deutschland überstellt (bitte nach Jahren differenzieren und für die Erstaufnahmeländer Italien und Malta getrennt auflisten, bitte für das Jahr 2020 zusätzlich angeben, an welchen Daten wie viele Asylsuchende überstellt wurden)?
a) Was waren die Staatsangehörigkeiten der nach Deutschland überstellten Asylsuchenden?
b) Wie viele der nach Deutschland überstellten Asylsuchenden waren Frauen?
c) Wie viele der nach Deutschland überstellten Asylsuchenden waren minderjährig?
d) Auf welche Bundesländer wurden die überstellten Asylsuchenden verteilt (bitte nach Staatsangehörigkeiten differenziert angeben)?
Wie viele dieser Überstellungen entfielen auf den Zeitraum nach der Vereinbarung der Absichtserklärung über einen temporären Notfallmechanismus auf Malta am 23. September 2019?
Wie viele Schiffe mit aus Seenot geretteten Flüchtlingen an Bord sind nach Kenntnis der Bundesregierung im bisherigen Jahr 2020 in einem italienischen bzw. maltesischen Hafen angelandet (bitte die Schiffe soweit bekannt einzeln mit Datum auflisten und nach Möglichkeit auch angeben, wie viele aus Seenot Gerettete sich jeweils an Bord befanden)?
Wie lange mussten Schiffe mit aus Seenot geretteten Geflüchteten an Bord nach Kenntnis der Bundesregierung im bisherigen Jahr 2020 jeweils auf die Zuweisung eines sicheren Hafens warten, nachdem sie eine entsprechende Anfrage gestellt hatten (bitte Schiffe einzeln auflisten und Angaben zum Datum der Anfrage nach einem sicheren Hafen, Datum der Zuweisung eines sicheren Hafens, Hafen der Ausschiffung, Ort der Rettung – SAR-Zone – machen)?
Inwieweit hält die Bundesregierung an ihrer Einschätzung von Oktober 2019 fest, dass die schnelle Ausschiffung von schiffbrüchigen Geflüchteten, über die zuvor in jedem Einzelfall langwierig diskutiert wurde, durch die Absichtserklärung von Malta von September 2019 nun gewährleistet sei (Antwort der Bundesregierung zu Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 19/14584)?
Wie ist dies gegebenenfalls damit zu vereinbaren, dass Seenotrettungsschiffe mit schiffbrüchigen Geflüchteten an Bord weiterhin tagelang auf die Zuweisung eines sicheren Hafens warten müssen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Ist die gemeinsame Absichtserklärung von Malta zur Etablierung eines temporären kontrollierten Notfallmechanismus weiterhin gültig, und falls ja, wie viele Mitgliedstaaten beteiligen sich aktuell daran?
Welche aktuellen Angaben kann die Bundesregierung zur durchschnittlichen Dauer von der Anlandung aus Seenot geretteter Asylsuchender in Italien und auf Malta bis zur Überstellung nach Deutschland machen (bitte jeweils für Malta und Italien benennen), und inwieweit wird die mit der Malta-Erklärung getroffene Vereinbarung, schiffbrüchige Geflüchtete innerhalb von vier Wochen in die Länder zu überstellen, die die Zuständigkeit für die Durchführung der Asylverfahren übernommen haben, erfüllt?
Falls diese Vereinbarung nicht erfüllt wird, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Wer ist nach ihrer Kenntnis und Einschätzung für die Verzögerung der Abläufe verantwortlich, und wie können diese künftig beschleunigt werden?
Wie viele Sicherheitsbefragungen wurden im bisherigen Jahr 2020 in Italien und auf Malta durchgeführt, und in wie vielen Fällen haben Sicherheitsbedenken dazu geführt, dass aus Seenot gerettete Asylsuchende, bei denen das europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) eine Aufnahme in Deutschland vorgeschlagen hatte, letztlich doch nicht nach Deutschland überstellt wurden (bitte auch Angaben zur Staatsangehörigkeit der überprüften Personen machen und so darstellen wie in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 19/18228)?
Wie hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bislang über die Asylanträge von aus Seenot geretteten und nach Deutschland überstellten Asylsuchenden entschieden (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln und zwischen Asylanerkennung, Flüchtlingsanerkennung, subsidiärem Schutz, nationalen Abschiebungsverboten, Ablehnungen und sonstigen Erledigungen differenzieren)?
Wie haben die Verwaltungsgerichte bislang über Klagen gegen ablehnende BAMF-Bescheide von aus Seenot geretteten und nach Deutschland überstellten Asylsuchenden entschieden (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln und zwischen Asylanerkennung, Flüchtlingsanerkennung, subsidiärem Schutz, nationalen Abschiebungsverboten, Ablehnungen und sonstigen Erledigungen differenzieren)?
Wie viele Asylanträge von aus Seenot geretteten und nach Deutschland überstellten Asylsuchenden sind derzeit beim BAMF und nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Verwaltungsgerichten anhängig (bitte differenzieren)?
Wie viele aus Seenot gerettete und nach Deutschland überstellte Asylsuchende, deren Asylanträge das BAMF abgelehnt hat, sind nach Kenntnis der Bundesregierung freiwillig aus Deutschland ausgereist bzw. in andere EU-Staaten weitergewandert?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bislang Abschiebungen von aus Seenot geretteten und nach Deutschland überstellten Asylsuchenden, deren Asylanträge rechtskräftig abgelehnt wurden (bitte einzeln mit Datum, Abflughafen und Zielstaaten auflisten)?