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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Versetzungspraxis im Auswärtigen Dienst

(insgesamt 7 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

31.08.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2165914.08.2020

Versetzungspraxis im Auswärtigen Dienst

der Abgeordneten Armin-Paulus Hampel, Dr. Roland Hartwig, Petr Bystron, Dr. Anton Friesen, Waldemar Herdt, Paul Viktor Podolay, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Lothar Maier, Dr. Robby Schlund und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bundesrepublik Deutschland unterhält mehr als 200 Auslandsvertretungen in fast 200 Staaten. In mehr als 69 dieser Staaten steht Homosexualität unter Strafe (https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/hilfe-av#:~:text=Deutschland%20unterh%C3%A4lt%20in%20mehr%20als,pflichtgem%C3%A4%C3%9Fem%20Ermessen%20Rat%20und%20Beistand; https://www.nzz.ch/international/in-diesen-staaten-leben-homosexuelle-immer-noch-gefahrlich-ld.1491964). Insbesondere für Beschäftigte des Auswärtigen Amts, die der Rotationspflicht unterstehen, ist dies gefährlich. Dementsprechend warnt das Auswärtige Amt hiervor:

  • Es gibt Auslandsposten, auf denen schwule und lesbische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund der örtlichen Verhältnisse mit rechtlichen und/oder gesellschaftlichen Schwierigkeiten rechnen müssen. Im Rahmen der Versetzungsplanung berät das Auswärtige Amt Beschäftigte über die Bedingungen an solchen Dienstorten und würde sie auf diese Auslandsposten nur versetzen, wenn sie sich dafür in Kenntnis der Umstände ausdrücklich bewerben und Fürsorgeaspekte nicht entgegenstehen (https://www.auswaertiges-amt.de/de/karriere/auswaertiges-amt/hoeherer-dienst/faq/faq-auswaertigerdienst/215702#content_4).

Bei den Einstellungsvoraussetzungen sowohl beim höheren, gehobenen als auch mittleren Dienst gilt jedoch die „uneingeschränkte weltweite Versetzungsbereitschaft“ (https://www.auswaertiges-amt.de/de/karriere/auswaertiges-amt/hoeherer-dienst/voraussetzungen-node; https://www.auswaertiges-amt.de/de/karriere/auswaertiges-amt/gehobenerdienst/voraussetzungen-node; https://www.auswaertiges-amt.de/de/karriere/auswaertiges-amt/mittlererdienst). Dasselbe gilt für Fremdsprachenassistenten im Auswärtigen Dienst (https://www.auswaertiges-amt.de/de/karriere/auswaertiges-amt/fa).

Grundsätzlich nehmen die Interessen der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gegenüber der Behördenleitung die Personalvertretungen wahr (https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/arbeiten-in-der-bundesverwaltung/personalvertretung/personalvertretung-node.html). Im Auswärtigen Amt bestehen zudem unter dem Namen „Rainbow“ eine Arbeitsgemeinschaft schwuler und lesbischer Amtsangehöriger (https://www.auswaertiges-amt.de/de/karriere/auswaertiges-amt/hoeherer-dienst/faq/faq-auswaertigerdienst/215702#content_4) sowie die Gruppe „Diplomats of Color“.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie viele Beamte und Angestellte (u. a. Fremdsprachenassistenten) beschäftigte das Auswärtige Amt zum Stichtag 1. August 2020 (bitte nach mittlerem, höherem und gehobenem Dienst und vergleichbaren Angestellten aufschlüsseln)?

a) Wie viele hiervon sind weiblich, männlich oder gehören einem „dritten Geschlecht“ an?

b) Wie viele hiervon leben in einer sogenannten Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) bzw. seit dem 1. Oktober 2017 in einer Ehe nach dem Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts?

c) Wie viele hiervon verfügen über eine weitere Staatsangehörigkeit?

2

An wie vielen Auslandsvertretungen in den 69 Staaten, in denen Homosexualität unter Strafe steht, haben seit dem 1. August 2001 Beamte und Angestellte (u. a. Fremdsprachenassistenten) des Auswärtigen Amts Dienst geleistet, die in einer sogenannten Lebenspartnerschaft bzw. seit dem 1. Oktober 2017 in einer gleichgeschlechtlichen Ehe leben (bitte nach mittlerem, höherem und gehobenem Dienst und vergleichbaren Angestellten aufschlüsseln)?

3

Wie viele Beamte und Angestellte (u. a. Fremdsprachenassistenten), die in einer sogenannten Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz bzw. seit dem 1. Oktober 2017 in einer Ehe nach dem Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts leben, leisten zurzeit an einem Dienstort Dienst, an dem Homosexualität unter Strafe steht?

4

Wie viele der Beamten und Angestellten (u. a. Fremdsprachenassistenten) aus Frage 3 haben sich, seitdem sie in einer Lebenspartnerschaft bzw. in einer Ehe gleichen Geschlechts leben, auf einen Dienstort beworben, an dem Homosexualität unter Strafe steht?

5

An welchen Dienstorten leisten (Stand: 1. September 2020) Beamte und Angestellte (u. a. Fremdsprachenassistenten) des Auswärtigen Amts Dienst, die in einer sogenannten Lebenspartnerschaft bzw. seit dem 1. Oktober 2017 in einer gleichgeschlechtlichen Ehe leben (bitte nach mittlerem, höherem und vergleichbaren Angestellten aufschlüsseln)?

6

Bedeutet die in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnte „Versetzungsplanung“ des Auswärtigen Amts in der Praxis, das homosexuelle Beschäftigte – im Gegensatz zu den anderen Amtsangehörigen – nicht mit einer Versetzung in einen der 69 Staaten, in denen Homosexualität unter Strafe steht, rechnen müssen?

a) Wenn mit einer Versetzung in einen der 69 Staaten mit schwierigen Lebensbedingungen nicht zu rechnen ist, stellt dies nach Auffassung der Bundesregierung nicht eine Ungleichbehandlung gegenüber den anderen Angehörigen des Auswärtigen Amts dar?

b) Wenn mit einer Versetzung in einen der 69 Staaten mit schwierigen Lebensbedingungen nicht zu rechnen ist, hätten zur Aufrechterhaltung einer gerechten Versetzungspraxis homosexuelle Bewerber gar nicht erst eingestellt werden dürfen, außer sie erklären sich ausdrücklich dazu bereit, auch in einem dieser 69 Staaten Dienst zu leisten wie die anderen Amtsangehörigen auch?

7

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage gibt es neben dem Personalrat im Auswärtigen Amt die „Arbeitsgemeinschaft Rainbow“ sowie die Gruppe der „Diplomats of Color“?

a) Vertritt der Personalrat des Auswärtigen Amts nicht auch die Interessen der beiden genannten Gruppen?

b) Finden die Aktivitäten der beiden genannten Gruppen während der Arbeitszeit statt, und wenn ja, wie werden diese Zeiten in der Zeiterfassung des Auswärtigen Amts erfasst?

c) Fallen Kosten für die Aktivitäten der beiden genannten Gruppen an, und wenn ja, in welcher Höhe, und bei welcher Haushaltsstelle werden sie verbucht?

Berlin, den 10. August 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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