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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Auswirkungen einer möglichen Insolvenzwelle

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

31.08.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2166417.08.2020

Auswirkungen einer möglichen Insolvenzwelle

der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Michael Leutert, Stefan Liebich, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Victor Perli, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nachdem das Statistische Bundesamt im März dieses Jahres noch eine Zunahme der Regelinsolvenzverfahren von 1,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum festgestellt hatte, gingen die Insolvenzanmeldungen in den Monaten April, Mai und Juni im Vergleich zu den jeweiligen Vorjahreszeiträumen trotz pandemiebedingtem Konjunkturtief zurück (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/07/PD20_256_52411.html). Dieser Rückgang der Insolvenzanmeldungen dürfte damit zusammenhängen, dass die Insolvenzantragspflicht als Maßnahme gegen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise bis zum 30. September 2020 ausgesetzt wurde. Der Verband Creditreform geht davon aus, dass eine Vielzahl an Insolvenzanmeldungen vertagt wurde und im Oktober mit einem drastischen Anstieg der Insolvenzanmeldungen zu rechnen ist (https://www.creditreform.de/aktuelles-wissen/pressemeldungen-fachbeitraege/news-details/show/insolvenzen-in-deutschland-1-halbjahr-2020). Nach Medienberichten besteht die Gefahr, dass ein derartiger Anstieg an Insolvenzanmeldungen auf ohnehin bereits überlastete Insolvenzgerichte treffen und größere Bearbeitungstaus auslösen könnte (https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/kurioses-phaenomen-warum-trotz-corona-weniger-firmen-pleite-gehen/25917240.html). Aus dieser Gesamtsituation ergibt sich nach Auffassung der Fragesteller das Risiko von Zahlungs-, Gehalts- und Kreditausfällen, die mit Beschäftigungsverlust und Schwächung der Konjunktur einhergehen. Ferner ergibt sich nach Auffassung der Fragesteller das Risiko, dass ein massiver Anstieg sowie die verschleppte Meldung von Insolvenzen auch die Bilanzen anderer, bis dahin gesunder Unternehmen in Mitleidenschaft ziehen und deren Solvenz gefährden würde („Domino-Effekt“). Dies könnte dann auch die Stabilität des Bankensektors belasten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt der in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Medienberichte, wonach das Risiko einer Insolvenzwelle nach Ablauf der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht besteht?

2

Wie bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt der in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Medienberichte, wonach das Risiko besteht, dass eine Insolvenzwelle nach Ablauf der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zu einer Überlastung der Insolvenzgerichte führt?

3

Von welcher Höhe an Insolvenzanmeldungen geht die Bundesregierung im Monat Oktober 2020 aus (bitte nach Branchen, Unternehmensgröße und Rechtsform differenziert angeben)?

4

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den sich aus den in Frage 3 genannten Insolvenzanmeldungen ergebenden Beschäftigungsverlust ein (bitte nach Branchen differenziert angeben)?

5

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die sich aus Frage 3 bzw. aus einer Insolvenzwelle im Oktober 2020 ergebende Gefahr für die Stabilität des Bankensektors ein (bitte nach Privatbanken, öffentlich-rechtlichen Banken und Genossenschaftsbanken differenzieren)?

6

Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um durch eine etwaige Insolvenzwelle bilanziell gefährdete Kreditinstitute, insbesondere kleine und mittelständische Kreditinstitute, vor dem Marktaustritt zu bewahren?

7

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass bilanziell gesunde Unternehmen durch verzögerte Insolvenzen anderer Unternehmen ebenso von einem Insolvenzrisiko bedroht werden („Domino-Effekt“)?

8

Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um einen etwaigen „Domino-Effekt“, wie in Frage 7 sowie in der Vorbemerkung der Fragesteller beschrieben, zu vermeiden bzw. bei etwaigem Eintritt abzufedern?

9

Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um einen etwaigen Beschäftigungsverlust und einen damit verbundenen Anstieg unfreiwilliger Arbeitslosigkeit zu vermeiden?

10

Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung der Fragesteller, dass die Justizministerien der Länder die personellen Kapazitäten der Insolvenzgerichte an den zu erwartenden höheren Arbeitsaufwand anpassen sollten, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung treffen, um dies zu unterstützen?

11

Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die Entscheidung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht getroffen, und wie bewertet die Bundesregierung diese Entscheidung mit Hinblick auf die Gefahr von verschleppten Insolvenzen?

12

War der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bereits bekannt, dass die Corona-Pandemie sowohl zu vermehrten Insolvenzen und zu damit verbundenem höheren Arbeitsaufwand bei den Insolvenzgerichten führen wird als auch zu gesundheitsbedingten personellen Ausfällen bei den Insolvenzgerichten und dass sich daraus die Gefahr einer Überlastung der Insolvenzgerichte ergibt?

13

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung veranlasst, um der in Frage 12 geschilderten Gefahr der Überlastung der Insolvenzgerichte entgegenzuwirken?

Berlin, den 12. August 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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