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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Situation in Geflüchtetenlagern auf den griechischen Inseln und humanitäre Aufnahmebereitschaft von Kommunen und Ländern in Deutschland

(insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

03.09.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2166517.08.2020

Situation in Geflüchtetenlagern auf den griechischen Inseln und humanitäre Aufnahmebereitschaft von Kommunen und Ländern in Deutschland

der Abgeordneten Michel Brandt, Ulla Jelpke, Zaklin Nastic, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Kerstin Kassner, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Tobias Pflüger, Helin Evrim Sommer, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 17. Juli 2020 wurde der COVID-19-bedingte Lockdown für die Geflüchtetenlager in Griechenland zum sechsten Mal verlängert (https://twitter.com/f_grillmeier/status/1284411674968109057). Die Situation für die Menschen in den sogenannten Hotspots, die auch von der Europäischen Union (EU) finanziert werden, ist weiterhin prekär (https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/moria-lager-arzt-100.html). Beobachterinnen und Beobachter vor Ort berichten, dass besonders die hochsommerlichen Temperaturen von bis zu 40 Grad eine extreme zusätzliche Belastung darstellen. Lebensmittel können nicht gekühlt werden und tagsüber ist es in den Zelten unerträglich heiß (https://twitter.com/f_grillmeier/status/1282621692632858625). Bei Konflikten kam am 6. Juli 2020 im EU-Hotspot Moria ein 19-Jähriger ums Leben (https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-07/fluechtlingslager-moria-lesbos-gewalt-totschlag-asylsuchender). Die daraufhin tagelang anhaltenden Proteste gegen die unmenschlichen Lebensbedingungen wurden von der Polizei unter Anwendung von Zwang aufgelöst (https://twitter.com/f_grillmeier/status/1280158340555964418). Auch auf den Inseln Kos und Chios gab es Anfang Juli 2020 Proteste. Rund 80 Menschen traten in Protest für Freiheit und die Wahrung ihrer Menschenwürde in den Hungerstreik. Nach wenigen Tagen wurden sie Berichten zufolge von der Polizei zur Beendigung ihres Streiks gezwungen, indem ihnen Zugang zu Trinkwasser verweigert wurde. Zudem wurden Handys entwendet und zerstört (https://twitter.com/f_grillmeier/status/1280778778961219585). Auch auf der Insel Samos ist die Situation weiterhin äußerst schwierig. In dem Geflüchtetenlager, das für 650 Menschen ausgelegt ist, leben aktuell rund 6 000 Personen. Im Frühjahr war ein Teil des Lagers bei zwei Bränden zerstört worden, 200 Menschen wurden obdachlos (https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-04/griechenland-samos-fluechtlingslager-brand-evakuierung). Bei einer Delegationsreise kamen auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zu dem Schluss, dass die Situation auf Samos „desaströs“ und „alles kaputt“ sei (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesinnenministerium-spricht-von-desastroesem-zustand-im-fluechtlingslager-samos-a-00000000-0002-0001-0000-000171973698).

Aufgrund der Zustände in den EU-Hotspots auf den griechischen Inseln und in den Geflüchtetenlagern auf dem Festland ist in den letzten Jahren eine starke zivilgesellschaftliche Protestbewegung entstanden, die die Evakuierung der geflüchteten Menschen aus den Hotspots u. a. nach Deutschland forderte (https://seebruecke.org/news/aktionstag-wirhabenplatz/). Die Proteste intensivierten sich mit Beginn der COVID-19-Pandemie erneut, im Rahmen der Kampagne „Leave No One Behind“ kam es bundesweit über Monate hinweg regelmäßig zu Demonstrationen (z. B. https://www.neues-deutschland.de/artikel/1136985.leavenonebehind-seebruecke-plant-europaweite-proteste.html).

Am 9. März 2020 beschloss die Große Koalition die Aufnahme von bis zu 1 500 geflüchteten Kindern aus den griechischen Lagern im europäischen Rahmen einer „Koalition der Willigen“ (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/koalitionsausschuss-ueber-fluechtlinge-und-coronavirus-darauf-hat-sich-die-grosse-koalition-geeinigt-a-48286bb8-261d-4df2-b048-13e2f01f5e83). Sechs Wochen später kamen schließlich die ersten 47 Kinder und Jugendlichen in Deutschland an (https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/47-gefluechtete-kinder-in-hannover-gelandet,fluechtlingskinder160.html).

Die geplante Aufnahme von mehreren hundert besonders verletzlichen und kranken Kindern scheiterte jedoch weitestgehend und von Seiten der in den Geflüchtetenlagern aktiven Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wie „Ärzte ohne Grenzen“ gab es viel Kritik. Besonders die im Beschluss der Großen Koalition definierten Auswahlkriterien und die Umsetzung der Auswahlverfahren wurden kritisiert. Offenbar wurden zudem die von NGOs erstellte Liste kranker Kinder nicht berücksichtigt, es mangelte an Transparenz und Kommunikation mit den relevanten Organisationen (https://www.tagesschau.de/investigativ/report-mainz/fluechtlinge-griechenland-209.html). Darüber hinaus wurde kritisiert, dass viele der aufgenommenen 47 Kinder ohnehin ein Recht auf Familienzusammenführung auf Grundlage der Dublin-Verordnung gehabt hätten (https://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland-nimmt-gefluechtete-aus-lesbos-auf-warum-es-bei-47-kindern-geblieben-ist-und-das-fuer-streit-sorgt/25868070.html).

Während die Aufnahmebereitschaft des Bundes nach Ansicht der Fragestellenden noch nicht einmal das humanitäre Mindestmaß erfüllt, erwägen einige Bundesländer eigene Schritte. So beschloss das Land Thüringen ein Hilfsprogramm für 500 geflüchtete Menschen aus den griechischen Lagern (https://www.mdr.de/thueringen/gefluechtete-fluechtlinge-griechenland-inseln-aufnahme-100.html) und Berlin gab Ende Juni 2020 bekannt, 300 Geflüchtete aufnehmen zu wollen (https://www.berlin.de/sen/ias/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.950070.php). Insgesamt haben die Bundesländer die Zusage für die Aufnahme von 2 100 Menschen gemacht. Sie sind jedoch rechtlich derzeit, zumindest nach der Rechtsauffassung der Bundesregierung, auf die Zusage des Bundesinnenministeriums angewiesen – welche nicht erteilt wird (https://www.tagesspiegel.de/politik/elendscamps-auf-griechischen-inseln-seehofer-verweigert-bundeslaendern-aufnahme-von-gefluechteten/26000204.html?fbclid=IwAR2b4FYKDKjhOGDV962sKf6nSDmi0YbD5hUqCCCbU36Le8RynkkFthcO9FI9).

Geplant ist derzeit lediglich die Aufnahme von 928 Menschen. Die Zahl setzt sich aus 243 kranken Kindern und deren Familien zusammen. Mehrere Bundesländer planen aktuell konkret die Aufnahme einiger dieser Menschen. Demnach kommen 82 Personen nach Bayern und 142 nach Berlin (https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-07/griechische-fluechtlingslager-bayern-aufnahme-schwerkranker-kinder).

Größer noch als die Aufnahmebereitschaft der Länder dürfte nach Einschätzung der Fragestellenden die der Städte und Kommunen sein. 161 Gebietskörperschaften haben sich im Rahmen der Kampagne der „Seebrücke“ zur Aufnahme von Geflüchteten über die Verteilungsquoten hinaus bereit erklärt (https://seebruecke.org/sichere-haefen/sichere-haefen/). Unzählige Städte haben ihre Beschlüsse dieses Jahr noch einmal konkret in Bezug auf Menschen aus griechischen Geflüchtetenlagern bekräftigt (https://www.dw.com/de/deutschland-städte-wollen-flüchtlinge-aus-griechenland-aufnehmen/av-52714404). Aus Sicht der Fragestellenden zeigt sich, dass sich ein großer Teil der Zivilgesellschaft hierzulande für die Aufnahme weiterer Menschen aus den griechischen Hotspots ausspricht, was durch die Initiativen von Städten, Gemeinden und Bundesländern deutlich wird. Auf Bundesebene jedoch wird nach Auffassung der Fragesteller die Aufnahmebereitschaft aktiv blockiert.

Aus Sicht der Fragestellenden bleibt die zentrale Problematik, dass das Hotspot-System der EU im Kern völker- und menschenrechtswidrig ist. Aus der katastrophalen Situation in den Lagern folgt demnach die zwingende menschenrechtliche Notwendigkeit der Evakuierung der Lager und die Möglichkeit der Weiterreise in ein anderes EU-Land zur dortigen Asylantragstellung für die Menschen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die derzeitige Situation in den Geflüchtetenlagern auf den griechischen Inseln in der Ägäis (in Bezug auf Überbelegung, medizinische Versorgung, Sicherheit, Versorgung mit Lebensmitteln und Trinkwasser, Zustand und Verfügbarkeit von Sanitäranlagen, Müllentsorgung etc.; bitte nach den einzelnen EU-Hotspots und Geflüchtetenlagern aufschlüsseln)?

2

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Belegungszahl der Geflüchtetenlager und EU-Hotspots auf den Inseln seit Anfang des Jahres entwickelt (bitte nach Inseln und Hotspots aufschlüsseln)?

3

Hat die Bundesregierung in den vergangenen Monaten Organisationen, Institutionen sowie Expertinnen und Experten zu der menschenrechtlichen Lage und der allgemeinen Situation geflüchteter Menschen in den griechischen Geflüchtetenlagern befragt?

a) Wenn ja, welche Organisationen, Institutionen, Expertinnen bzw. Experten, und in welchem Rahmen (bitte Zeitpunkt und Rahmen nennen)?

b) Wenn nein, warum nicht?

4

Wie viele Menschen in den EU-Hotspots auf den griechischen Inseln und in den Geflüchtetenlagern bedürfen nach Kenntnis der Bundesregierung medizinischer Hilfe bzw. psychologischer Betreuung (bitte nach Inseln und Hotspots aufschlüsseln)?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die menschenrechtliche Situation in den EU-Hotspots auf den griechischen Inseln und in den Geflüchtetenlagern (bitte nach Inseln und Hotspots aufschlüsseln)?

6

Wie viele Geflüchtete und Migranten und Migrantinnen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Anfang des Jahres 2020 auf den griechischen Inseln verstorben (bitte nach Ort, Zeitpunkt und Todesursache aufschlüsseln)?

7

Wie viele Menschen aus den Geflüchtetenlagern auf den griechischen Inseln wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in andere europäische Länder evakuiert (bitte nach Land, Zahl, Datum der Aufnahme aufschlüsseln)?

8

Wie viele Menschen aus den Geflüchtetenlagern auf den griechischen Inseln wurden in den vergangenen zwölf Monaten in Deutschland aufgenommen (bitte nach Datum und Ort aufschlüsseln)?

9

Wie ist der aktuelle Zeitplan für die Umsetzung der Aufnahme der 928 Menschen von den griechischen Inseln (https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-07/griechische-fluechtlingslager-bayern-aufnahme-schwerkranker-kinder)?

10

Nach welchen Kriterien werden die 243 Kinder von wem ausgewählt, und wodurch sind diese Kriterien definiert?

11

Welche Organisationen und Institutionen haben nach Kenntnis der Bundesregierung umfassendes Wissen zu besonders vulnerablen, also chronisch kranken, alten, psychisch erkrankten und behinderten Personen in den griechischen Geflüchtetenlagern und verfügen über Listen, auf denen diese besonders gefährdeten Personen aufgeführt werden?

12

Wie viele Menschen in den Geflüchtetenlagern auf den griechischen Inseln haben nach Kenntnis der Bundesregierung ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf wie vom Robert Koch-Institut definiert (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html)?

13

Mit welchen Organisationen und Institutionen wird derzeit im Rahmen des Auswahlverfahrens zusammengearbeitet (bitte nach Organisation, Institution sowie Umfang, Zeitraum und Zweck der Zusammenarbeit aufschlüsseln)?

14

Inwiefern wurde die Kritik an Ablauf und Auswahlverfahren der 47 bereits eingeflogenen Kinder und Jugendlichen aufgearbeitet und in die Umsetzung der laufenden Auswahlverfahren einbezogen (https://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland-nimmt-gefluechtete-aus-lesbos-auf-warum-es-bei-47-kindern-geblieben-ist-und-das-fuer-streit-sorgt/25868070.html)?

15

Nach welchem Verteilmechanismus erfolgt die Aufteilung der 928 aufzunehmenden Personen auf Bundesländer und Kommunen?

16

Wie viele der bereits ausgewählten Personen haben Angehörige in Deutschland?

17

Für wie viele der bereits ausgewählten Personen wurden durch Griechenland Gesuche zur Familienzusammenführung in Deutschland gestellt, und wie viele der Gesuche wurden aus welchen Gründen abgelehnt?

18

Welches Bundesland wird nach aktuellem Kenntnisstand der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt wie viele der Personen aufnehmen?

19

Welche Bundesländer haben 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung eine Landesaufnahmeanordnung für Menschen aus griechischen Geflüchtetenlagern beschlossen (bitte beschlossenes Aufnahmekontingent mit angeben)?

20

Welche Bundesländer haben 2020 gegenüber dem Bundesinnenministerium Aufnahmebereitschaft über die normalen Kontingente hinaus kommuniziert (bitte den genannten Umfang der angebotenen Aufnahme und den Zeitpunkt des Angebots nennen)?

21

Welche Städte und Kommunen haben 2020 gegenüber dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Aufnahmebereitschaft über die normalen Kontingente hinaus kommuniziert (bitte den genannten Umfang der angebotenen Aufnahme und den Zeitpunkt des Angebots nennen)?

22

Wie ist die Haltung der Bundesregierung zu den Aufnahmeinitiativen und Landesaufnahmeanordnungen der Bundesländer?

a) Wie wurde bisher konkret auf entsprechende Anfragen reagiert?

b) Wie wurde bisher eine ablehnende Haltung begründet?

23

Welche jüngeren Rechtsgutachten sind der Bundesregierung zu der Frage bekannt, ob Bundesländer ohne das Einvernehmen des Bundesinnenministeriums Landesaufnahmeprogramme umsetzen können?

24

Wie ist die Ablehnung der Aufnahme von 300 Geflüchteten durch das Bundesland Berlin vom Bundesinnenministerium rechtlich begründet, und durch welche anderen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung die unmenschlichen Zustände in den EU-Hotspots, von denen insbesondere verletzliche Personengruppen bedroht sind, unverzüglich zu beenden?

25

Inwiefern ist die Bundesregierung an den Teil der Zivilgesellschaft, der seit Monaten für die Evakuierung der griechischen Lager protestiert, herangetreten, um die Sorgen und Forderungen anzuhören?

26

Hat die Bundesregierung angesichts der gesellschaftlichen Relevanz der Protestbewegung zur Evakuierung der griechischen Geflüchtetenlager das Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der Proteste gesucht, und wenn nein, warum nicht, wenn ja, mit welchem Ergebnis?

27

Welche Schlüsse und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Beschlüssen von 161 Gebietskörperschaften zu „sicheren Häfen“ und zur Aufnahmebereitschaft über die vorgeschriebenen Kontingente nach dem Verteilmechanismus hinaus (https://seebruecke.org/sichere-haefen/sichere-haefen/)?

Berlin, den 3. August 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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