Besteuerung von Edelmetall-Zertifikaten
der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Till Mansmann Christine Aschenberg-Dugnus, Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Reginald Hanke, Markus Herbrand, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Dr. Wieland Schinnenburg, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zum Jahressteuergesetz 2020 sieht eine Änderung in § 20 Absatz 1 Nummer 7 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) vor, welche den Begriff der Kapitalforderungen erweitert und zukünftig auch Erträge aus Forderungen erfasst, „wenn anstatt der Rückzahlung des geleisteten Geldbetrages eine Sachleistung gewährt wird oder eine Sachleistung gewährt werden kann. Mit der Erweiterung des Tatbestandes werden somit auch Kapitalanlagen erfasst, die auf die Lieferung von Gold oder anderen Edelmetallen gerichtet sind und wirtschaftlich mit Zertifikaten vergleichbar sind.“ (vgl. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2020-07-17-JStG-2020/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2).
Bisher waren entsprechende Veräußerungsgewinne steuerfrei, wenn der Anleger die Wertpapiere länger als zwölf Monate gehalten hat. Die Neuregelung im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2020 hätte zur Folge, dass z. B. Gewinne aus der Veräußerung von Goldpapieren vom 1. Januar 2021 an der Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls der Kirchensteuer unterliegen. Das entspreche einer Belastung von bis zu 27 Prozent (vgl. https://www.faz.net/aktuell/finanzen/bundesregierung-will-steuerpflicht-fuer-xetra-gold-16873375.html?premium).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Personen in Deutschland physisches Gold bzw. andere Edelmetalle halten, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viel physisches Gold bzw. andere Edelmetalle in Deutschland von Privatpersonen bzw. anderen Institutionen in Deutschland gehalten werden, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über das jährliche Handelsvolumen von physischem Gold bzw. anderen Edelmetallen in Deutschland, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Höhe der Veräußerungsgewinne aus Gold innerhalb der Spekulationsfrist? Welche Steuereinnahmen werden daraus jährlich generiert?
Wie viele Personen halten nach Kenntnis der Bundesregierung wirtschaftlich mit Zertifikaten vergleichbare Kapitalanlagen, „die auf eine Sachleistung, z. B. die Lieferung von Gold oder anderen Edelmetallen gerichtet sind“ (vgl. Entwurf zum Jahressteuergesetzes 2020)?
a) Wie hoch ist der entsprechende Wert dieser Kapitalanlagen nach Kenntnis der Bundesregierung?
b) Wie hoch ist der Wert dieser Kapitalanlagen, welche speziell auf die Lieferung von Gold gerichtet ist?
c) Welche weiteren Sachleistungen hat die Bundesregierung identifiziert? Wie hoch ist der Wert dieser sonstigen Kapitalanlangen?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das jährliche Handelsvolumen von wirtschaftlich mit Zertifikaten vergleichbaren Kapitalanlagen, „die auf eine Sachleistung, z. B. die Lieferung von Gold oder anderen Edelmetallen gerichtet sind“ (vgl. Entwurf zum Jahressteuergesetz 2020)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Höhe der Veräußerungsgewinne aus wirtschaftlich mit Zertifikaten vergleichbare Kapitalanlagen, „die auf eine Sachleistung, z. B. die Lieferung von Gold oder anderen Edelmetallen gerichtet sind“ (vgl. Entwurf zum Jahressteuergesetz 2020)? Welche Steuereinnahmen werden daraus jährlich generiert?
Wie begründet die Bundesregierung die geplante Änderung in § 20 Absatz 1 Nummer 7 EStG?
Plant die Bundesregierung einen Bestandsschutz für die von der geplanten Änderung in § 20 Absatz 1 Nummer 7 EStG betroffenen Kapitalanlagen? Wenn ja, welche Fristen sind seitens der Bundesregierung geplant?
Welche steuerlichen Mehreinnahmen erwartet die Bundesregierung durch die geplante Änderung in § 20 Absatz 1 Nummer 7 EStG?
Erwartet die Bundesregierung einen Rückgang des Handelsvolumens bzw. Bestandsvolumens der von der geplanten Änderung in § 20 Absatz 1 Nummer 7 EStG betroffenen Kapitalanlagen? Wenn ja, welchen Rückgang erwartet die Bundesregierung?