Beabsichtigte Maßnahmen zur Entlastung von in Kliniken tätigen Hebammen und Entbindungspflegern
der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Michael Theurer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Christine Aschenberg-Dugnus, Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Reginald Hanke, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Dr. Wieland Schinnenburg, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/20481 aus dem Juni 2020 führt die Bundesregierung aus, dass das im Januar 2020 angekündigte Hebammen-Expertengespräch im Bundesministerium für Gesundheit am 12. Februar 2020 stattgefunden hat. Dabei sollte unter Einbeziehung der Expertise relevanter Akteure und Verbände evaluiert werden, wie die Arbeitssituation für Hebammen und Entbindungspfleger in Kliniken nachhaltig verbessert werden kann.
Dem lag das vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebene und im Januar 2020 veröffentlichte Gutachten des IGES-Instituts (IGES = Institut für Gesundheits- und Sozialforschung; https://www.iges.com/kunden/gesundheit/forschungsergebnisse/2020/hebammen/index_ger.html) zugrunde, dessen Ergebnis unter anderem war, dass rund 40 Prozent der Hebammen über eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit und 25 Prozent über eine komplette Aufgabe ihres Berufs nachdenken (https://www.aerztezeitung.de/Politik/Viele-Hebammen-denken-ueber-Berufsaufgabe-nach-405614.html).
Als zentraler Ansatz zur Verbesserung der Situation in der stationären Versorgung und der Betreuungsrelation sei gemäß Ausführungen der Bundesregierung infolge des Austauschs seitens des Bundesministeriums für Gesundheit ein Hebammenstellen-Förderprogramm für die Jahre 2021 bis 2023 vorgeschlagen worden. Demnach sei vorgesehen, dass pro 500 Geburten im Durchschnitt von drei Vorjahren jeweils 0,5 Vollzeitstellen förderungsfähig sein sollten. Zur Entlastung der Hebammen und Entbindungspfleger solle zudem eine Förderung von assistierendem medizinischen Fachpersonal in Höhe von 10 Prozent der Gesamtanzahl der in einer Fachabteilung für Geburtshilfe beschäftigten Hebammen und Entbindungspfleger ermöglicht werden. Dieses Förderprogramm sollte laut Medienberichterstattung bereits mittels eines fachfremden Änderungsantrags zum Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz auf den Weg gebracht werden. Dieser sei jedoch zurückgezogen worden (https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/113494/Viel-Kritik-fuer-Spahns-zurueckgezogenes-Hebammen-Gesetz).
Laut Aussage der Bundesregierung seien bei dem Hebammen-Expertengespräch der Deutscher Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser, der GKV-Spitzenverband (GKV = Gesetzliche Krankenversicherung), die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Deutsche Frauenrat, das IGES Institut sowie ein Einzelsachverständiger des Klinikums Karlsruhe anwesend gewesen. Mit diesen Verbänden und Akteuren befinde sich die Bundesregierung über das Expertengespräch hinaus im regelmäßigen Austausch, um die Versorgung von Schwangeren, Müttern und Neugeborenen sowie die Arbeitsbedingungen der Hebammen und Entbindungspfleger stetig zu verbessern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie häufig und wann genau hat ein Austausch der Bundesregierung mit dem Deutschen Hebammenverband zur Arbeitssituation für Hebammen und Entbindungspfleger stattgefunden?
Wie häufig und wann genau hat ein Austausch der Bundesregierung mit dem Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands zur Arbeitssituation für Hebammen und Entbindungspfleger stattgefunden?
Wie häufig und wann genau hat ein Austausch der Bundesregierung mit dem Netzwerk der Geburtshäuser zur Arbeitssituation für Hebammen und Entbindungspfleger stattgefunden?
Wie häufig und wann genau hat ein Austausch der Bundesregierung mit dem GKV-Spitzenverband zur Arbeitssituation für Hebammen und Entbindungspfleger stattgefunden?
Wie häufig und wann genau hat ein Austausch der Bundesregierung mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft zur Arbeitssituation für Hebammen und Entbindungspfleger stattgefunden?
Wie häufig und wann genau hat ein Austausch der Bundesregierung mit dem Deutschen Frauenrat zur Arbeitssituation für Hebammen und Entbindungspfleger stattgefunden?
Wie häufig und wann genau hat ein Austausch der Bundesregierung mit dem IGES Institut zur Arbeitssituation für Hebammen und Entbindungspfleger stattgefunden?
Hat seitens der Bundesregierung ein entsprechender Austausch zusätzlich mit anderen Verbänden oder Akteuren außerhalb des Experten-Gesprächs vom 12. Februar 2020 stattgefunden?
Wenn ja, mit wem, wie häufig, und wann genau?
Wie häufig und wann genau fanden Treffen zwischen dem Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn und den in den Fragen 1 bis 8 genannten Verbänden bzw. Akteuren statt?
Stehen bereits konkrete zukünftige Termine für einen weiteren Austausch der Bundesregierung mit den in den Fragen 1 bis 8 genannten Verbänden oder Akteuren fest?
Wenn ja, wann sollen diese konkret stattfinden?
Auf welcher Grundlage hat sich die Bundesregierung im Rahmen ihres Vorschlags für ein Hebammenstellen-Förderprogramm für die Jahre 2021 bis 2023 dafür entschieden, dass pro 500 Geburten im Durchschnitt von drei Vorjahren jeweils 0,5 Vollzeitstellen förderungsfähig sein sollen?
Auf welcher Grundlage hat sich die Bundesregierung im Rahmen ihres Vorschlags für ein Hebammenstellen-Förderprogramm für die Jahre 2021 bis 2023 dafür entschieden, dass eine Förderung von assistierendem medizinischen Fachpersonal in Höhe von 10 Prozent der Gesamtanzahl der in einer Fachabteilung für Geburtshilfe beschäftigten Hebammen und Entbindungspfleger erfolgen soll?
Wurden die in den Fragen 11 und 12 genannten Förderzahlen mit den in den Fragen 1 bis 8 genannten Verbänden bzw. Akteuren jeweils abgestimmt?
a) Wenn ja, wie haben sich die Verbände jeweils dazu positioniert, und mit welcher Begründung?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen erfolgte keine Abstimmung?
Plant die Bundesregierung, an dem in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/20481 dargelegten Vorschlag für ein Hebammenstellen-Förderprogramm für die Jahre 2021 bis 2023 in dieser Form festzuhalten?
a) Wenn ja, warum wurde der zunächst beabsichtigte, entsprechende fachfremde Änderungsantrag zum Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz letztendlich nicht eingebracht?
b) Wenn ja, wann ist eine Einbringung des Vorschlags in den Deutschen Bundestag geplant?
c) Wenn nein, warum weicht die Bundesregierung von diesem Vorschlag ab?
Wurden gegenüber der Bundesregierung dahin gehende Bedenken geäußert, dass eine individuelle, auf die jeweilige Klinik ausgerichtete Förderung einer pauschalen Förderung vorzuziehen sei?
Wenn ja, von wem wurden diese Bedenken geäußert, und wie steht die Bundesregierung dazu?
Liegen der Bundesregierung konkrete Gesetzentwürfe oder andere Änderungsvorschläge seitens der die Hebammen und Entbindungspfleger vertretenden Verbände vor?
Wenn ja, seit wann liegen diese vor, welche Änderungen werden darin konkret vorgeschlagen, und wie bewertet die Bundesregierung diese Vorschläge?
Welche konkreten Forderungen wurden seitens der die Hebammen und Entbindungspfleger vertretenden Verbände gegenüber der Bundesregierung gestellt, um die Arbeitssituation für Hebammen und Entbindungspfleger in Kliniken nachhaltig zu verbessern?
Wie positioniert bzw. positionierte sich die Bundesregierung im Einzelnen zu diesen Forderungen?
Welche fachfremden Tätigkeiten werden nach Kenntnis der Bundesregierung von in Kliniken tätigen Hebammen und Entbindungspflegern mitunter ausgeführt?
Liegen der Bundesregierung Informationen oder Schätzungen dazu vor, wie viel Zeit Hebammen und Entbindungspfleger mit den in Frage 18 genannten Tätigkeiten verbringen?