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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Auswirkungen der Psychotherapie-Richtlinie-Reform und des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) auf die psychotherapeutische Versorgung

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

02.09.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2171618.08.2020

Auswirkungen der Psychotherapie-Richtlinie-Reform und des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) auf die psychotherapeutische Versorgung

der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Michael Theurer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Christine Aschenberg-Dugnus, Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Reginald Hanke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die seit April 2017 in Kraft getretenen Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie mit Neuerungen zu psychotherapeutischer Sprechstunde, Akutbehandlung sowie der telefonischen Erreichbarkeit der Therapeuten, hatten zum Ziel, dass Patienten schneller behandelt werden (https://www.aerztezeitung.de/ Politik/Schnellerer-Zugang-zur-Akuttherapie-408527.html). Auch das seit Mai 2019 gültige Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sollte für schnellere Termine und eine bessere Versorgung sorgen (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/terminservice-und-versorgungsgesetz.html). Der kürzlich veröffentlichte Barma-Arztreport setzt sich mit den Auswirkungen dieser Reformen auseinander (https://www.barmer.de/blob/227512/4f989562e2da4b0fbc785f15ff011ebe/data/dl-arztreport2020-komplett.pdf). Eine zeitnahe Versorgung durch Akutbehandlung scheint nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller immer noch nicht gewährleistet, so begann die psychotherapeutische Akutbehandlung laut Barma-Arztreport 2017 im Mittel erst am 73. Tag der Behandlungsepisode. Die Zeit zwischen Erstkontakt bis zum Beginn der Richtlinientherapie sei seit der Reform gestiegen und liegt im Schnitt bei 16 Wochen. Nur 7,9 Prozent der erstmaligen Termine mit Therapeuten wurden über die Terminservicestelle vereinbart. Über ein Drittel der Befragten war nicht zufrieden mit dem durch die Servicestelle vermittelten Termin. Das Bundesministerium für Gesundheit sollte durch den jährlichen Evaluationsbericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung über die aktuellen Entwicklungen informiert sein (§ 75 Absatz 5 des Fünften Buches sozialgesetzbuch (SGB V).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie viele Vermittlungswünsche zur psychotherapeutischen Sprechstunde gingen jährlich seit 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Terminservicestelle ein?

2

Wie viele der über die Terminservicestelle vermittelten psychotherapeutischen Sprechstunden wurden jährlich seit 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt?

3

Wie viele psychotherapeutische Sprechstunden wurden jährlich seit 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt?

4

Wie lang war nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Wartezeit für eine psychotherapeutische Sprechstunde bzw. einem Erstgespräch jährlich seit 2015?

5

Bei welchem Anteil der durchgeführten Sprechstunden jährlich seit 2017 konnten die jeweiligen Therapeuten nach Kenntnis der Bundesregierung eine weiterführende Therapie anbieten?

6

Wie viele Vermittlungswünsche zur psychotherapeutischen Akutbehandlung gingen jährlich seit 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Terminservicestelle ein?

7

Wie viele der über die Terminservicestelle vermittelten psychotherapeutischen Akutbehandlungen wurden jährlich seit 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt?

8

Wie viele psychotherapeutische Akutbehandlungen wurden jährlich seit 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt?

9

Wie lang war nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Wartezeit zwischen Erstkontakt und Behandlungsbeginn einer Akuttherapie jährlich seit 2017?

10

Wie wird sichergestellt, dass die Wartezeit auf eine psychotherapeutische Akutbehandlung zwei Wochen nicht überschreitet (TSVG, § 75 SGB V)?

11

Wie viele Vermittlungswünsche zur psychotherapeutische Probatorik gingen jährlich seit 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Terminservicestelle ein?

12

Wie viele der über die Terminservicestelle vermittelten psychotherapeutischen Probatoriken wurden jährlich seit 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt?

13

Wie viele psychotherapeutische Probatoriken wurden jährlich seit 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt?

14

Wie lang war nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Wartezeit zwischen Erstkontakt und Beginn einer Richtlinientherapie jährlich seit 2015?

15

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Kontaktrate zu Psychotherapeuten, also der Anteil der Bevölkerung mit Kontakt zu Psychotherapeuten, jährlich seit 2015?

16

Welche Probleme sieht die Bundesregierung bei der Umsetzung der Terminservicestelle, und wie sollen diese wann adressiert werden?

17

Wie viel Zeit vergeht durchschnittlich nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen einem stationären psychiatrischen Aufenthalt und einer ambulanten Psychotherapie?

18

Wie stellt die Bundesregierung einen schnellen Übergang aus der stationären psychiatrischen Behandlung in die ambulante Weiterbehandlung sicher?

Berlin, den 14. August 2020

Christian Lindner und Fraktion

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