Prekäre Beschäftigung in verschiedenen Branchen und Regulierungsbedarf
der Abgeordneten Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Pascal Meiser, Sören Pellmann, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE
Vorbemerkung
Aufgrund der nach Ansicht der Fragesteller ausbeuterischen Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie und zuletzt den massenhaften Corona-Ausbrüchen in Fleischbetrieben hat der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil Ende Juli 2020 einen Referentenentwurf vorgelegt, mit dem Leiharbeit und Werkverträge im Bereich des Kerngeschäfts faktisch verboten werden, da „gerade die Subunternehmerketten teilweise zusätzlich verknüpft mit dem Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern die Kontrolle und damit auch die Durchsetzung bestehender Rechte massiv beeinträchtigt.“ (vgl. Regierungsentwurf vom 27. September 2020: „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz“, S. 22).
Gleichzeitig äußerte der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil mit Blick auf andere Branchen: „Wir werden uns Branche für Branche angucken und dann für die jeweilige Branche geeignete Maßnahmen ergreifen, wenn es nötig ist“ (dpa-Meldung, 26. Juli 2020)
Auch Minijobs, fehlende Interessenvertretung oder Tarifbindung sind dazu geeignet, die Durchsetzung arbeitsrechtlicher Bestimmungen zu erschweren: „Nicht zuletzt stellt sich auch die grundsätzliche Frage, ob die Einhaltung von Mindestlöhnen und weiteren Arbeitnehmerrechten in bestimmten besonders prekären Beschäftigungsformen wie Entsendungen, Werkvertragskonstellationen oder Minijobs überhaupt wirksam durchgesetzt werden kann.“ (vgl. „Kontrolle und Durchsetzung von Mindestarbeitsbedingungen: Einhaltung von Mindestlohnansprüchen am Beispiel des Bauhauptgewerbes, der Fleischwirtschaft und des Gastgewerbes“, HBS, Oktober 2018).
Es ist aus Sicht der Fragestellenden daher angezeigt, die Strukturen in weiteren Branchen zu erfragen, um weiteren Regulierungsbedarf abzuschätzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Welche Branchen gedenkt die Bundesregierung (s. die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte dpa-Meldung) besonders in den Blick zu nehmen, um zu prüfen, ob es notwendig ist, geeignete Maßnahmen zur Durchsetzung arbeitsrechtlicher Bestimmungen zu ergreifen?
Nach welchen Kriterien hat die Bundesregierung diese Branchen ausgewählt?
Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen migrantischer Arbeit und ausbeuterischen Arbeitsbedingungen – etwa aufgrund besonderer Vulnerabilität durch vielfältige Abhängigkeiten vom Arbeitgeber aufgrund der Kopplung von Unterkunft oder gar der Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsplatz sowie mangelnder Sprach- und Rechtskenntnisse (bitte ausführen), wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Zukunft besser vor ausbeuterischen Arbeitsbedingungen zu schützen?
Welche weiteren Merkmale befördern nach Erkenntnis der Bundesregierung ausbeuterische Arbeitsbedingungen?
Welche Erkenntnisse, insbesondere hinsichtlich Transparenz und Qualität, hat die Bundesregierung über private Agenturen zur Arbeitsvermittlung und Arbeitsanwerbung mit Sitz im Ausland sowie deren Vermittlungspraktiken von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern sowie Drittstaatangehörigen nach Deutschland?
Sieht die Bundesregierung Regulierungsbedarf, und gibt es bereits Planungen seitens der Bundesregierung, hier regulierend tätig zu werden (bitte begründen)?
Falls nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, das Übereinkommen 181 der Internationalen Arbeitsorganisation von 1997 über private Arbeitsvermittler (bitte begründen) zeitnah zu ratifizieren, und falls ja, welche Änderungen im deutschen Recht wären in der Folge notwendig, falls nein, warum nicht (bitte begründen)?
Welchen Reformbedarf mit Blick auf Werkverträge in anderen betroffenen Branchen leitet die Bundesregierung aus folgenden Erkenntnissen ab, „Die verdeckte Arbeitnehmerüberlassung lässt sich nur schwer gerichtfest nachweisen, weil viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterschiedlicher Arbeitgeber im Fleischbetrieb zusammenarbeiten und so die Abläufe bei der tatsächlichen Zusammenarbeit nur schwer aufgeklärt werden können. Erfahrungsgemäß ist illegale Arbeitnehmerüberlassung vornehmlich in Branchen, in denen Arbeitnehmer leicht austauschbar sind, anzutreffen.“ (vgl. Regierungsentwurf, S. 22) und „Die Erfahrung zeigt, dass in der Vergangenheit Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträge in der Praxis trotz aller rechtlicher Unterschiede ähnlich eingesetzt wurden.“ (vgl. Regierungsentwurf, S. 21)?
a) Welche konkreten Branchen sind die, in denen es nach Kenntnis der Bundesregierung vornehmlich zu illegaler Arbeitnehmerüberlassung kommt?
b) Wie verhält sich die Bundesregierung vor diesem Hintergrund zur Einführung einer Vermutungsregelung, die zum Inhalt hat, dass wenn Beschäftigte in der Betriebsorganisation eines anderen Betriebes arbeiten, davon auszugehen ist, dass sie als Leiharbeitskräfte eingesetzt werden, solange der Auftraggeber diese Vermutung nicht widerlegt (Beweislastumkehr)?
Welchen Reformbedarf zur branchenübergreifenden Beschränkung von Werkverträgen über die Fleischindustrie leitet die Bundesregierung aus der Erkenntnis ab, dass Werkverträge gerade nicht nur dazu genutzt werden, „um Belastungsspitzen abzufedern oder um Spezialwissen zu nutzen, das im eigenen Unternehmen nicht vorhanden ist. Vielmehr verfolgen Unternehmen mit dem Einsatz des Fremdpersonals ihren Betriebszweck, den des Schlachtens, Zerlegens und/oder Fleischverarbeitung. Daher ist der Einsatz von Werkvertragsarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern regelmäßig auf Dauer angelegt. Dies gilt nicht notwendigerweise im Hinblick auf den einzelnen Beschäftigten, aber auf den Einsatz von Beschäftigten im Rahmen von Werkverträgen.“ (s. Regierungsentwurf, S. 20). Angesichts dieser missbräuchlichen Inanspruchnahme von Werkverträgen: Wie steht die Bundesregierung zu einer generellen Beschränkung von Leiharbeit und Werkverträgen auf kurzfristige Personalengpässe und Auftragsspitzen (maximal drei Monate)?
Wie hoch waren 2010 und 2015 sowie aktuell im Jahresdurchschnitt in der Landwirtschaft der Anteil und die absolute Zahl
a) der in der Branche insgesamt Beschäftigten;
b) an Niedriglohnbeschäftigten;
c) an ausländischen Beschäftigten;
d) an tarifgebundenen Unternehmen;
e) an Beschäftigten, die unter einen Tarifvertrag fallen;
f) an Minijobbern und kurzfristig Beschäftigten;
g) an befristet Beschäftigten;
h) an Leiharbeitern (bitte nach Tätigkeiten im Kernbereich und sonstigen Tätigkeiten im Betrieb differenzieren);
i) an Werkvertragsbeschäftigten (bitte nach Tätigkeiten im Kernbereich und sonstigen Tätigkeiten im Betrieb sowie Beschäftigten in Subunternehmen und Soloselbstständigen differenzieren; ggf. auf die Zahlen der zuständigen Berufsgenossenschaften (bitte nennen) zu Unternehmen, die branchenspezifische Dienstleistungen ausführen, und die dort beschäftigten Vollarbeiter zurückgreifen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/21182);
j) an Subunternehmen und Soloselbstständigen außerhalb von Werkverträgen;
k) an ausgestellten A1-Bescheinigungen;
l) an Kontrollen durch die Arbeitsschutzbehörden der Länder, die Unfallversicherungsträger und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) sowie der festgestellten Verstöße absolut und verglichen mit der Gesamtwirtschaft (bitte nach Behörden differenzieren)?
Wie hoch waren 2010 und 2015 sowie aktuell im Jahresdurchschnitt im Baugewerbe der Anteil und die absolute Zahl für alle Merkmale in der Frage 8a bis 8l (bitte einzeln aufführen und auch Zahlen für Hoch- und Tiefbau gesondert ausweisen)?
Wie hoch waren 2010 und 2015 sowie aktuell im Jahresdurchschnitt in der Logistikbranche (Wirtschaftsabschnitt H – Verkehr und Lagerei) insgesamt und speziell in der Güterbeförderung im Straßenverkehr, der Lagerei sowie bei Post-, Kurier-, Expressdiensten der Anteil und die absolute Zahl für alle Merkmale a) bis l) der Frage 8 (bitte einzeln aufführen)?
Wie hoch waren 2010 und 2015 sowie aktuell im Jahresdurchschnitt in der Pflegebranche (Klassifikation der Berufe [KldB] 821 und 813) der Anteil und die absolute Zahl für alle Merkmale in der Frage 8a bis 8l (bitte einzeln aufführen)?
Wie hoch waren 2010 und 2015 sowie aktuell im Jahresdurchschnitt bei den privaten Wach- und Sicherheitsdiensten der Anteil und die absolute Zahl für alle Merkmale in der Frage 8a bis 8l (bitte einzeln aufführen)?
Wie hoch waren 2010 und 2015 sowie aktuell im Jahresdurchschnitt in der Callcenterbranche der Anteil und die absolute Zahl für alle Merkmale in der Frage 8a bis 8l (bitte einzeln aufführen)?
Wie hoch waren 2010 und 2015 sowie aktuell im Jahresdurchschnitt in der Gastronomie der Anteil und die absolute Zahl für alle Merkmale in der Frage 8a bis 8l (bitte einzeln aufführen)?
Wie hoch waren 2010 und 2015 sowie aktuell im Jahresdurchschnitt bei der Beherbergung der Anteil und die absolute Zahl für alle Merkmale in der Frage 8a bis 8l (bitte einzeln aufführen)?
Wie hoch waren 2010 und 2015 sowie aktuell im Jahresdurchschnitt im Einzelhandel der Anteil und die absolute Zahl für alle Merkmale in der Frage 8a bis 8l (bitte einzeln aufführen)?
Wie hoch waren 2010 und 2015 sowie aktuell im Jahresdurchschnitt in der Gebäudereinigung der Anteil und die absolute Zahl für alle Merkmale in der Frage 8a bis 8l (bitte einzeln aufführen)?
Wie hoch waren 2010 und 2015 sowie aktuell im Jahresdurchschnitt in privaten Haushalten mit Haushaltspersonal der Anteil und die absolute Zahl für alle Merkmale in der Frage 8a bis 8l (bitte einzeln aufführen)?
Wie stellt sich die Situation ggf. in weiteren der in Frage 1 genannten Branchen dar (bitte analog zu den in Frag 8 genannten Aspekten ausweisen)?
In welchen zehn Branchen ist die Unterbringung von Beschäftigten in sogenannten Gemeinschafts- oder Sammelunterkünften nach Kenntnis der Bundesregierung besonders verbreitet?