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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Entwicklung der Zahl per Haftbefehl gesuchter Neonazis (Frühjahr 2020)

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

04.09.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2177319.08.2020

Entwicklung der Zahl per Haftbefehl gesuchter Neonazis (Frühjahr 2020)

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Niema Movassat, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Zahl von Neonazis, die per Haftbefehl gesucht werden, bewegt sich seit Jahren im höheren dreistelligen Bereich. Von November 2012 bis September 2017 stieg die Zahl von 266 auf 501 an. Im Herbst 2019 waren 482 Rechtsextremisten zur Fahndung ausgeschrieben (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/17021). 105 hiervon wurden wegen politisch motivierter Delikte, 104 wegen Gewaltdelikten gesucht. Von diesen Gewaltdelikten wiederum waren 19 politisch motiviert.

42 dieser gesuchten Neonazis hielten sich mit hoher Wahrscheinlichkeit im Ausland auf. Auskünfte zur Frage, welche Anstrengungen zu ihrer Auslieferung gemacht worden sind, hatte die Bundesregierung in ihrer Antwort trotz entsprechender Frage der Fraktion DIE LINKE nicht erteilt (Antwort zu Frage 1d auf Bundestagsdrucksache 19/17021).

Ein Teil der Neonazis wird bereits seit mehreren Jahren gesucht. Die Fragestellerinnen und Fragesteller können nicht erkennen, dass die Sicherheitsbehörden der Frage nachgehen, inwiefern diese Personen untergetaucht sind, um sich gezielt der Festnahme zu entziehen. Die Bundesregierung teilte zu diesem Thema lediglich mit, bisher sei keine Person, bei der der Haftbefehl vollstreckt wurde, in einer Sitzung der AG Personenpotenziale im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismus-Abwehrzentrum (GETZ) thematisiert worden (Antwort zu Frage 5b auf Bundestagsdrucksache 19/6214; ebenso Antwort zu Frage 5a auf Bundestagsdrucksache 19/17021). Es gibt auch keine Erkenntnislage zu den Gründen, aufgrund derer sich Haftbefehle erledigen; die Bundesregierung verweist auf entsprechende Fragen auf die Zuständigkeit der Länder und führt aus, die Erledigungsgründe der Haftbefehle würden „nicht erneut thematisiert“ (Antwort zu Frage 5a auf Bundestagsdrucksache 19/10886, ebenso Antwort zu Frage 5b auf Bundestagsdrucksache 19/17021). Somit bleibt unklar, wie viele Haftbefehle durch polizeilichen Zugriff erfolgten (Fahndungserfolg) oder wie viele Gesuchte sich selbst gestellt haben oder den Haftbefehl durch Zahlung einer Geldbuße abwenden konnten oder wie viele Haftbefehle wegen Verjährung aufgehoben wurden. Die Fragestellerinnen und Fragesteller sehen in der Nichtthematisierung der Erledigungsgründe ein bedenkliches Desinteresse der Sicherheitsbehörden, das Phänomen des kriminellen Neonazismus umfassend aufzuklären. Es sollte ihrer Auffassung nach möglich sein, von den Länderpolizeien die entsprechenden Informationen anzufordern, ein gesamtgesellschaftliches Interesse ist nach ihrer Meinung auf jeden Fall gegeben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Gegen wie viele Neonazis lagen zum Zeitpunkt der letzten Erfassung (bitte Datum angeben) wie viele nicht vollstreckte Haftbefehle vor?

1

Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines politisch motivierte-Kriminalität (PMK-)Deliktes vor (Mehrfachnennungen bitte angeben)?

1

Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines Gewaltdeliktes vor, und bei wie vielen Personen handelte es sich um ein Gewaltdelikt aus dem PMK-Bereich (Mehrfachnennungen bitte angeben)?

1

In welche Kategorien untergliedern sich die Haftbefehle?

1

Wie viele der gesuchten Personen halten sich nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden mutmaßlich im Ausland auf, und wie viele dieser Personen haben lediglich die deutsche Staatsbürgerschaft (bitte jeweiliges Land angeben)?

1

Welche Anstrengungen sind zur Auslieferung dieser Personen (bzw. der deutschen Staatsbürger unter ihnen) unternommen worden?

1

Inwiefern sind die Sicherheitsbehörden der jeweiligen Länder über den deutschen Haftbefehl unterrichtet, und welche Anstrengungen unternehmen diese nach Kenntnis der Bundesregierung zur Festnahme der betreffenden Personen?

1

Welche Delikte liegen den Haftbefehlen im Einzelnen zugrunde (bitte vollständig auflisten und anmerken, ob das Delikt als PMK und/oder als Gewaltdelikt aufgeführt wird)?

2

Wie viele Fälle werden nach Priorität I (Terrorismusdelikte), Priorität II (Gewaltdelikte) und Priorität III (sonstige) bewertet (bitte auch jeweils die Zahl der Personen angeben)?

3

In welchen Jahren sind die aktuellen Haftbefehle jeweils ausgestellt worden (dabei bitte Anzahl der gesuchten Personen nennen und zusätzlich angeben, ob der Haftbefehl wegen eines PMK-Deliktes, eines Gewaltdeliktes bzw. eines PMK-Gewaltdeliktes ausgestellt wurde und ob die jeweilige Person in polizeilichen oder geheimdienstlichen Informationssystemen als gewaltbereit eingestuft ist)?

4

Wie viele Fälle, bei denen der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr nicht vollstreckt worden ist, wurden seit 30. September 2019 einer besonderen Betrachtung im GETZ unterzogen?

4

Mit welcher Priorität (I, II oder III) werden die Personen, die einer besonderen Betrachtung unterzogen wurden, gesucht (bitte aufgliedern)?

4

Wie lange dauern die Sitzungen der AG Personenpotenziale im Schnitt?

4

Inwiefern kann die Bundesregierung Angaben zum konkreten Nutzen dieser besonderen Betrachtungen machen? Inwiefern kann sie ihre Annahme, die Thematisierung im GETZ habe zu den Vollstreckungserfolgen beigetragen, substantiieren?

4

Inwiefern hat der Informationsaustausch im GETZ kausal die Festnahme gesuchter Neonazis ermöglicht (bitte möglichst konkret ausführen)?

5

Wie viele Haftbefehle haben sich seit dem Stichtag 30. September 2019 erledigt?

5

Hat sich die Bundesregierung bzw. das BKA bemüht, bei den Länderpolizeibehörden die Erledigungsgründe zu erfragen, beispielsweise im Rahmen von Besprechungen im GETZ-R, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen, wenn nein, warum nicht?

5

Hält es die Bundesregierung für uninteressant, ob die Haftbefehle vollstreckt oder durch Zahlung von Geldbußen erledigt wurden oder etwa wegen Verjährung aufgehoben wurden?

5

Ist es der Bundesregierung möglich, Angaben zu den Erledigungsgründen jener Haftbefehle zu machen, die (bzw. die entsprechenden Personen) im Rahmen der Sitzungen im GETZ-R besprochen wurden (bitte ggf. ausführen)?

6

Liegen der Bundesregierung weiterhin keine Erkenntnisse zur Frage vor, inwiefern sich die betroffenen Personen möglicherweise gezielt der Vollstreckung eines Haftbefehls entziehen und welche konkreten Handlungsoptionen bestehen, dies zu verhindern (falls doch, bitte angeben)? Wurde dieses Thema nunmehr im GETZ-R behandelt? Hat die Bundesregierung eine solche Behandlung angeregt, und wenn nein, warum nicht?

7

In welchen einschlägigen Datenbanken deutscher Sicherheitsbehörden sind jeweils wie viele der mit offenem Haftbefehl gesuchten Neonazis gespeichert (bitte auch angeben, wie viele mit dem EHW PMK-rechts versehen sind)?

7

Wie viele jener Neonazis, die wegen eines Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst?

7

Wie viele jener Neonazis, die wegen eines politisch motivierten Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst?

7

Wie viele der gesuchten Personen werden mit europäischem bzw. internationalem Haftbefehl gesucht?

7

Wie viele der gesuchten Personen sind im SIS ausgeschrieben?

8

Welche Erkenntnisse haben die Sicherheitsbehörden zur Frage, inwiefern von den flüchtigen Neonazis (bzw. der Teilgruppe, die wegen eines Gewaltdeliktes, eines politisch motivierten Deliktes oder eines politisch motivierten Gewaltdeliktes gesucht werden) nach Erlass des Haftbefehls weitere Straftaten begangen wurden bzw. weitere Straftaten drohen (bitte den Antworten zu Frage 1e zuordnen)?

9

Welche weiteren Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entwicklung der Zahl mit Haftbefehl gesuchter Neonazis und der Beschäftigung der Sicherheitsbehörden mit der Problematik?

10

Sind in den bisherigen Antworten auf diesbezügliche Anfragen der Fraktion DIE LINKE. sämtliche Personen, die dem PMK-Bereich rechts zugeordnet werden und gegen die ein unvollstreckter Haftbefehl vorliegt, genannt, und wenn nein, warum nicht, und wie viele andere mit Haftbefehl gesuchte Personen aus dem PMK-rechts-Bereich gibt es?

Ist die Formulierung der Bundesregierung in der Antwort zu Frage 1e in der Anlage auf Bundestagsdrucksache 19/17021, es seien nur jene Haftbefehle aufgeführt und Personen, die entweder mindestens Verdächtige im Bereich PMK seien, oder dem PMK-Bereich rechts zugeordnet werden und zugleich als Gefährder geführt („Annahme …. Dass die Betroffenen in naher Zukunft (politisch motivierte) Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden)“, so zu verstehen, dass Personen, die dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet werden und gegen die ein Haftbefehl wegen einer nicht politisch motivierten Straftat vorliegt, dann nicht in den Antworten der Bundesregierung berücksichtigt werden, wenn sie nicht als Gefährder eingestuft werden (bitte ggf. möglichst vollständig erläutern)?

Berlin, den 13. August 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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