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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Abwerbung von steuerpflichtigen Rentnern durch andere Staaten

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

15.09.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2197431.08.2020

Abwerbung von steuerpflichtigen Rentnern durch andere Staaten

der Abgeordneten Katja Hessel, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Markus Herbrand, Till Mansmann, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Oliver Luksic, Alexander Müller, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In Deutschland werden immer mehr Rentnerinnen und Rentner besteuert, weil sie aufgrund ihrer Einkünfte die steuerlichen Freibeträge überschreiten. Die Rentenerhöhungen der vergangenen Jahre tragen hierzu ebenfalls bei. Nach Aussage des Bundesministeriums der Finanzen (Antwort auf die Bundestagsdrucksache 19/5984) werden infolge der Rentenanpassungen im Jahr 2019 rund 48 000 Steuerpflichtige zusätzlich einkommensteuerlich belastet. Es gebe damit im Jahr 2019 nach der Rentenanpassung in Deutschland etwa 4,98 Millionen Steuerpflichtige mit Rentenbezug.

Die Deutsche Rentenversicherung gibt in ihrem Rentenatlas 2019 an, dass im Jahr 2018 fast 1,8 Millionen Renten ins Ausland überwiesen wurden.

Rentner, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, bleiben in Deutschland oftmals beschränkt steuerpflichtig. Jedoch gibt es auch Fälle, in denen das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) keine Steuerpflicht in Deutschland vorsieht.

Entsprechend einer Mitteilung des „Handelsblattes“ vom 13. Juli 2020 beabsichtigt der griechische Staat, Rentner mit einer Art Steuerflatrate zu einer Verlegung ihres Hauptwohnsitzes nach Griechenland zu bewegen. Der Gesetzentwurf sieht vor, neben Renten auch alle anderen ausländischen Einnahmen (z. B. Mieterträge oder Kapitaleinkünfte) mit einem Steuersatz von nur 7 Prozent in Griechenland zu besteuern.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Mit welchen Staaten hat die Bundesregierung DBA verhandelt, die die Möglichkeit bieten, dass Rentenbezieher oder Empfänger anderer Einkunftsarten bei einem Wohnsitz im Ausland nicht der Steuerpflicht in Deutschland unterliegen?

2. Welche anderen Staaten sind der Bundesregierung bekannt, die in ähnlicher Weise steuerlich um Rentenempfänger bzw. Empfänger von anderen Einkunftsarten werben?

3. Wie beurteilt die Bundesregierung die bestehende steuerliche Ungleichbehandlung der unterschiedlichen Auslandsrentner hinsichtlich der vorhandenen bzw. nicht vorhandenen Besteuerungsrechte für die Bundesrepublik Deutschland?

4. Wie beurteilt die Bundesregierung die Besteuerung der Renteneinkünfte von Inlands- und Auslandsrentnern unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung (Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes – GG – bzw. Artikel 85 der Abgabenordnung – AO)?

5. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die betreffenden DBA nachzuverhandeln, so dass sich letztlich ein Besteuerungsrecht für diese Einkünfte für die Bundesrepublik Deutschland ergibt? Welche konkreten Maßnahmen wurden seit dem Jahr 2015 (Alterseinkünftegesetz 2015) hierzu unternommen?

6. Wie ist nach Kenntnissen der Bundesregierung die aufgegriffene Situation gegenüber Staaten zu beurteilen, mit denen derzeit noch kein DBA besteht?

  • a) Mit welchen Ländern wurde überhaupt nicht verhandelt?
  • b) Mit welchen Ländern wurde ohne Abschlussergebnis verhandelt?
  • c) Mit welchen Ländern werden aktuell noch Gespräche geführt oder sind Gespräche geplant?
  • d) Wie viele Rentenbezieher bzw. Empfänger anderer Einkünfte sind der Bundesregierung in diesen Staaten insgesamt bekannt?

7. Wie hoch fallen aus Sicht der Bundesregierung die Steuerausfälle aufgrund der bestehenden Rechtslage in den DBA und der fehlenden DBA seit dem Jahr 2015 aus?

8. Welche Fälle von sogenannten weißen Einkünften, bei denen aufgrund der Auslegung der DBA und der nicht harmonisierten Rechtsordnungen die Besteuerung gänzlich unterbleibt, sind der Bundesregierung in Bezug auf die vorstehenden Sachverhalte bekannt?

Fragen8

1

Mit welchen Staaten hat die Bundesregierung DBA verhandelt, die die Möglichkeit bieten, dass Rentenbezieher oder Empfänger anderer Einkunftsarten bei einem Wohnsitz im Ausland nicht der Steuerpflicht in Deutschland unterliegen?

2

Welche anderen Staaten sind der Bundesregierung bekannt, die in ähnlicher Weise steuerlich um Rentenempfänger bzw. Empfänger von anderen Einkunftsarten werben?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung die bestehende steuerliche Ungleichbehandlung der unterschiedlichen Auslandsrentner hinsichtlich der vorhandenen bzw. nicht vorhandenen Besteuerungsrechte für die Bundesrepublik Deutschland?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung die Besteuerung der Renteneinkünfte von Inlands- und Auslandsrentnern unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung (Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes – GG – bzw. Artikel 85 der Abgabenordnung – AO)?

5

Inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die betreffenden DBA nachzuverhandeln, so dass sich letztlich ein Besteuerungsrecht für diese Einkünfte für die Bundesrepublik Deutschland ergibt?

Welche konkreten Maßnahmen wurden seit dem Jahr 2015 (Alterseinkünftegesetz 2015) hierzu unternommen?

6

Wie ist nach Kenntnissen der Bundesregierung die aufgegriffene Situation gegenüber Staaten zu beurteilen, mit denen derzeit noch kein DBA besteht?

a) Mit welchen Ländern wurde überhaupt nicht verhandelt?

b) Mit welchen Ländern wurde ohne Abschlussergebnis verhandelt?

c) Mit welchen Ländern werden aktuell noch Gespräche geführt oder sind Gespräche geplant?

d) Wie viele Rentenbezieher bzw. Empfänger anderer Einkünfte sind der Bundesregierung in diesen Staaten insgesamt bekannt?

7

Wie hoch fallen aus Sicht der Bundesregierung die Steuerausfälle aufgrund der bestehenden Rechtslage in den DBA und der fehlenden DBA seit dem Jahr 2015 aus?

8

Welche Fälle von sogenannten weißen Einkünften, bei denen aufgrund der Auslegung der DBA und der nicht harmonisierten Rechtsordnungen die Besteuerung gänzlich unterbleibt, sind der Bundesregierung in Bezug auf die vorstehenden Sachverhalte bekannt?

Berlin, den 26. August 2020

Christian Lindner und Fraktion

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