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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kindergeld für Eltern erwachsener Kinder mit Behinderung

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

15.09.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2199031.08.2020

Kindergeld für Eltern erwachsener Kinder mit Behinderung

der Abgeordneten Jens Beeck, Michael Theurer, Johannes Vogel (Olpe), Carl- Julius Cronenberg, Pascal Kober, Matthias Nölke, Dr. Jens Brandenburg (Rhein- Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Oliver Luksic, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das Kindergeld soll eine Grundversorgung für jedes Kind gewährleisten und wird unter bestimmten Voraussetzungen auch für volljährige Kinder bis zum 25. bzw. 27. Lebensjahr gezahlt.

Für volljährige Kinder mit Behinderungen ist im Einkommensteuergesetz eine gesonderte Regelung verankert. Für ein Kind, welches das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann durch die Familienkasse ein Kindergeldanspruch anerkannt werden, wenn es wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. (vgl. § 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG)).

Ob das erwachsene Kind in der Lage ist, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen, wird anhand seines verfügbaren Nettoeinkommens berechnet abzüglich des gesamten existentiellen Lebensbedarfes. Dieser setzt sich zusammen aus dem allgemeinen Lebensbedarf (Grundbedarf) und dem individuellen behinderungsbedingten Mehrbedarf.

Die Höhe des allgemeinen Lebensbedarfes wurde vom Gesetzgeber durch den steuerlichen Grundfreibetrag festgelegt. Die Höhe des individuellen behinderungsbedingten Mehrbedarfes orientiert sich an der Höhe des Behinderten- Pauschbetrages. Erst wenn sich daraus eine ausreichende Leistungsfähigkeit des Kindes ergibt, kann davon ausgegangen werden, dass den Eltern kein zusätzlicher Aufwand erwächst, der ihre steuerliche Leistungsfähigkeit mindert (vgl. BFH-Urteil vom 20. März 2013, XI R 51/10).

Die Eltern müssen detailliert darlegen, welche Ausgaben sie für den Unterhalt ihrer Kinder erbringen. Die Lage wird noch komplizierter, wenn das erwachsene Kind in einer Einrichtung untergebracht ist. Bei Unterbringung in stationären Einrichtungen beantragen die Träger der Eingliederungshilfe oft eine Überleitung bzw. Abzweigung des Kindergeldes, was mit weiteren bürokratischen Anforderungen an die Eltern verbunden ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Für wie viele erwachsene Kinder mit Behinderung wird nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Kindergeld gezahlt?

2

Wie viele der erwachsenen Kinder mit Behinderung sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Einrichtungen der Behindertenhilfe untergebracht?

3

In wie vielen Fällen haben nach Kenntnis der Bundesregierung Träger der Eingliederungshilfe eine Überleitung des Kindergeldes bei den Familienkassen beantragt, und in wie vielen Fällen wurde dies von den Familienkassen anerkannt und durchgeführt?

4

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Summe des an die Träger der Eingliederungshilfe übergeleiteten Kindergeldes?

5

Anhand welcher Kriterien entscheiden die Familienkassen über die Bewilligung des Kindergeldes für erwachsene Kinder mit Behinderung, und welche Unterlagen müssen die Eltern vorlegen?

6

In welchen Fällen sind zusätzlich ärztliche Atteste bezüglich der unbedingt erforderlichen Betreuungsleistungen und des exakt berechneten Zeitaufwandes durch die Eltern der Familienkasse vorzulegen, und anhand welcher Beurteilungskriterien entscheidet die Familienkasse anschließend über die Anspruchsberechtigung (https://www.arbeitsagentur.de/datei/bescheinigungbetreuung_ba014133.pdf)?

7

Wie oft, und bei welchen Gelegenheiten müssen die Eltern das verfügbare Nettoeinkommen des erwachsenen Kindes darlegen?

8

Wird im entsprechenden Formular die im Bundesteilhabegesetz beschlossene Trennung der Fachleistung von den existenzsichernden Leistungen zukünftig berücksichtigt, und falls ja, wie (https://www.arbeitsagentur.de/datei/erklaerung-kg4f_ba014172.pdf)?

9

Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um die anspruchsberechtigten Eltern von der wiederkehrend anfallenden Bürokratie zu entlasten?

Berlin, den 26. August 2020

Christian Lindner und Fraktion

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