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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Weiteres Vorgehen der Bundesregierung in Sachen Sterbehilfe nach dem Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Mai 2020 - 1 BvL 2/20, Rn. 1-17

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

15.09.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2197331.08.2020

Weiteres Vorgehen der Bundesregierung in Sachen Sterbehilfe nach dem Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Mai 2020 – 1 BvL 2/20, Rn. 1 bis 17

der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Stephan Thomae, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Oliver Luksic, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das Verwaltungsgericht Köln hat über mehrere Verfahren zu entscheiden, in denen die Antragsteller die Erteilung der Erlaubnis zum Erwerb eines letal wirkenden Medikamentes begehren. Das Verwaltungsgericht setzte die Verfahren aus (https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/Archiv/ 2019/27_191119_02/index.php). Es legte dem Bundesverfassungsgericht die Frage vor, ob die Versagung der Erwerbserlaubnis gemäß § 5 Absatz 1 Nummer 6 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) i. V. m. Anlage III mit Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) vereinbar ist, wenn mit den erworbenen Medikamenten ein Suizid vorgenommen werden soll. Am 20. Mai 2020 hat das Bundesverfassungsgericht die Vorlagebeschlüsse als unzulässig zurückgewiesen (BVerfG, Beschluss vom 20. Mai 2020 – 1 BvL 2/20).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Hat die Bundesregierung eine Rechtsauffassung hinsichtlich der Vereinbarkeit von § 5 Absatz 1 Nummer 6 BtMG i. V. m. Anlage II und Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 1 Absatz 1 GG?

Wenn ja, welche?

2

Hat die Bundesregierung eine Bewertung und Auswertung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Mai 2020 vorgenommen (BVerfG, Beschluss vom 20. Mai 2020 – 1 BvL 2/20; 1 BvL 3/20; 1 BvL 4/20; 1 BvL 5/20; 1 BvL 6/20; 1 BvL 7/20)?

Wenn ja, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gewonnen?

3

Welche weiteren Schritte plant die Bundesregierung nach dem vorgenannten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Mai 2020?

4

Wurde die Bundesregierung, ein Bundesministerium oder eine einem Bundesministerium nachgeordnete Behörde in den verwaltungsgerichtlichen Verfahren beteiligt bzw. angehört?

Wenn ja, welche Stellungnahmen wurden in den Verfahren abgegeben?

5

Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts auf den Nichtanwendungserlass des Bundesministers für Gesundheit Jens Spahn gegenüber dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte aus?

6

Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts auf künftige Anträge Betroffener auf Erlaubnis der Erteilung zum Erwerb eines letal wirkenden Medikamentes aus?

7

Will die Bundesregierung das Sterbehilferecht nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 (BVerfG, Urteil vom 26. Februar 2020 – 2 BvR 2347/15) neu regeln, bzw. geht sie davon aus, dass der Deutsche Bundestag tätig wird (bitte begründen)?

Wenn die Bundesregierung der Auffassung ist, dass es einer neuen Regelung bedarf, hat sie eine Vorstellung davon, wie diese aussehen sollte?

8

Wie viele Anträge auf Erlaubnis des Erwerbs von Natrium-Pentobarbital oder anderen Betäubungsmitteln zur Selbsttötung wurden seit Mai 2020 beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gestellt, und wie viele wurden bereits abgelehnt?

9

Wie viele Anträge auf Erlaubnis des Erwerbs von Natrium-Pentobarbital oder anderen Betäubungsmitteln zur Selbsttötung wurden seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 2017 insgesamt gestellt, wie viele wurden davon bewilligt, wie viele wurden davon abgelehnt (bitte jeweils nach Datum der Antragstellung, Datum des Eingangs eines Widerspruches, Datum der Entscheidung über den Widerspruch – und mit welchem Ergebnis –, Datum der Zustellung der Klage, Verfahrensstand der Klageverfahren und ggf. Datum der Beendigung des Klageverfahrens aufschlüsseln)?

10

Hat die Bundesregierung ein oder mehrere externe Gutachten zum Themenkomplexe Sterbehilfe bzw. Suizidassistenz in Auftrag gegeben?

Wenn ja, wer ist beauftragt worden, wie lautet die konkrete Untersuchungsfrage, wie hoch ist der jeweilige Auftragswert, wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen, und werden die Ergebnisse veröffentlicht?

Wenn nein, plant die Bundesregierung, eine externe Begutachtung bzw. Auswertung auszuschreiben oder zu beauftragen?

Berlin, den 26. August 2020

Christian Lindner und Fraktion

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