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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Einsatz von Pfefferspray und Elektroimpulsgeräten durch die Bundespolizei aus menschenrechtlicher Sicht

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

25.09.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2199501.09.2020

Einsatz von Pfefferspray und Elektroimpulsgeräten durch die Bundespolizei aus menschenrechtlicher Sicht

der Abgeordneten Michel Brandt, Ulla Jelpke, Zaklin Nastic, Christine Buchholz, Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Bei angemeldeten Versammlungen oder Fanaufläufen, bei denen die Bundespolizei eingesetzt wird, aber auch gegen Einzelpersonen, kommt es durch Beamte immer wieder zu Einsätzen von Reizstoffsprühgeräten mit den Wirkstoffen OC (Oleoresin Capsium) oder PAVA (Pelargonsäure-Vanillylamid), allgemein als Pfefferspray bekannt. Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer klagen immer wieder über aus ihrer Sicht unverhältnismäßige bzw. anlasslose Angriffe mit Pfefferspray durch die Polizei (https://www.fr.de/rhein-m ain/klagen-gegen-polizisten-12875310.html). Unabhängige Polizeibeschwerdestellen zur sachgerechten Aufklärung solcher Vorfälle, wie es sie in Dänemark gibt und vom Deutschen Institut für Menschenrechte gefordert werden, gibt es in Deutschland auf Bundesebene nicht (https://www.handelsblatt.com/politik/d eutschland/report-das-beispiel-daenemark-zeigt-wie-polizisten-richtig-beaufsich tigt-werden/25923786.html?ticket=ST-650486-wxcpV6fEdmb14eKUKu Ayap3).

Typische Folgen von Pfefferspray-Attacken bei Betroffenen sind starke Augen- und Hautreizungen, vorübergehende Blindheit, Atembeschwerden und Schock sowie anhaltende traumatische Zustände. Auch sind lebensbedrohliche Zustände durch Atemstillstand oder Herz-Kreislauf-Versagen möglich. In Einzelfällen können im Zusammenhang mit Vorerkrankungen der Atemwege, mit bestimmten Medikamenten oder dem Konsum von chemischen Drogen auch Todesfälle nicht ausgeschlossen werden. Zudem kann der Einsatz von Reizstoffen in Menschenmengen zu Panikreaktionen mit nicht abschätzbaren Folgen führen. Den Sicherheitsdatenblättern der Hersteller und der medizinischen Fachliteratur ist zu entnehmen, dass Menschen, die mit Pfefferspray in Berührung kommen, fast ausnahmslos einen Arzt aufsuchen sollen. In jedem Fall sind Erste-Hilfe-Maßnahmen erforderlich (https://www.bundestag.de/resource/blob/191580/825 a5997105f8aede09106fe71b92bce/pfefferspray-data.pdf).

Pfefferspray und andere Waffen werden von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt verwendet. In diesem Sinne ist Pfefferspray eine Waffe, deren Einsatz gesetzlich gerechtfertigt werden muss. Dabei muss auch immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Berücksichtigung finden. Der Reizstoff darf also nur dann angewendet werden, wenn er gegenüber anderen Maßnahmen oder Hilfsmitteln weniger gefährlich ist. Insbesondere bei nach Ansicht der Fragesteller gewaltfreien Protestformen des zivilen Ungehorsams, wie Sitzblockaden, ist der Einsatz von Pfefferspray nach Ansicht der Fragestellenden unverhältnismäßig und muss als Form der Polizeigewalt angesehen werden.

Zunehmend finden bei den Polizeien der Länder darüber hinaus Distanz-Elektroimpulsgeräte, allgemein als Taser oder Elektroschocker bezeichnet, Anwendung (https://www.sueddeutsche.de/panorama/polizei-enkenbach-alsenborn-lewentz-informiert-sich-ueber-polizeischulung-mit-tasern-dpa.urn-newsml-d pa-com-20090101-200805-99-55204). Sowohl in Deutschland als auch in anderen Ländern, wie den USA und Kanada, sind schwere Verletzungen und Todesfälle im Zusammenhang mit Tasern bekannt. Allein aus den USA sind aus den Jahren 2001 bis 2016 mindestens 700 Todesfälle durch den Einsatz von Tasern bekannt geworden (https://amnesty-polizei.de/zwei-tote-bei-einsatz-von-pf efferspray/). Vor allem Menschen mit Vorerkrankungen, insbesondere mit Herz- Kreislauf-Erkrankungen, sind gefährdet (https://www.jungewelt.de/artike l/378214.neue-waffen-f%C3%BCr-die-polizei-testlauf-f%C3%BCr-taser.html). Menschenrechtsorganisationen kritisieren den Einsatz von Elektroschockern seit langem, da sie auch von Beamtinnen und Beamten der Polizei in vielen Fällen unverhältnismäßig und unzulässig eingesetzt werden, wie Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen (https://amnesty-polizei.de/der-taser-ein-gescheiter tes-experiment/). Wie auch bei Pfefferspray ist nach Auffassung der Fragestellenden der Einsatz von Tasern gegen Menschen im Verhältnis zur Gesundheitsgefahr nicht gerechtfertigt bzw. unverhältnismäßig. Nach Auffassung der Fragestellenden ist der Einsatz von Pfefferspray oder Tasern aufgrund der Gefährlichkeit zumindest bei Versammlungen und gegen unbewaffnete Einzelpersonen menschenrechtswidrig.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Welche aktuellen Untersuchungen und Gutachten zu gesundheitlichen Risiken durch den Einsatz von Reizstoffsprühgeräten mit den Wirkstoffen OC (Oleoresin Capsium) oder PAVA (Pelargonsäure-Vanillylamid) gegen Menschen sind der Bundesregierung bekannt?

1

Wann wurden die Untersuchungen veröffentlicht bzw. der Bundesregierung bekannt?

1

Was sind die wesentlichen Ergebnisse der Untersuchungen?

1

Welche Schlussfolgerungen und Handlungsanweisungen für die Bundespolizei folgten daraus?

2

Wie wird der Einsatz von Reizstoffsprühgeräten durch Beamte der Bundespolizei dokumentiert, und wie wird die Verhältnismäßigkeit belegt?

3

In welchem Umfang wurden in den Jahren 2018, 2019 und 2020 bei der Bundespolizei jeweils Reizstoffsprühgeräte beschafft (bitte jeweils nach Anzahl, Gerätetyp, Hersteller, Füllmenge, Sprühreichweite und Reizstofftyp aufschlüsseln)?

4

In welchem Umfang wurden in den Jahren 2018, 2019 und 2020 Kartuschen oder andere Mittel oder Geräte zur Verwendung von Reizstoffen beschafft (bitte jeweils nach Anzahl, Gerätetyp, Hersteller, Füllmenge, Reichweite und Reizstofftyp aufschlüsseln)?

5

Welche aktuellen Untersuchungen und Gutachten zu gesundheitlichen Risiken durch den Einsatz von Elektroimpulsgeräten gegen Menschen sind der Bundesregierung bekannt?

5

Wann wurden die Untersuchungen veröffentlicht bzw. der Bundesregierung bekannt?

5

Was sind die wesentlichen Ergebnisse der Untersuchungen?

5

Welche Schlussfolgerungen und Handlungsanweisungen für die mögliche bzw. tatsächliche Anwendung bei der Bundespolizei folgten daraus?

6

Seit wann, und in welchem Rahmen und Umfang werden nach Kenntnis der Bundesregierung Elektroimpulsgeräte bei den Polizeien der Länder erprobt bzw. im regulären Dienst verwendet (bitte nach Bundesländern, Verwendungsbereich, Beginn bzw. Ende der Verwendung, Anzahl der Geräte aufschlüsseln)?

7

Wann, und in welchem Rahmen und Umfang werden Elektroimpulsgeräte bei der Bundespolizei erprobt bzw. im regulären Dienst verwendet (bitte nach Verwendungsbereich, Beginn bzw. Ende der Verwendung, Anzahl der Geräte aufschlüsseln)?

8

Erwägt die Bundespolizei die Anschaffung von Elektroimpulsgeräten, wenn ja, auf Grundlage welcher Entscheidung, wann, und in welchem Umfang?

9

Auf Grundlage welcher Untersuchungen, Gutachten oder Bewertungen erwägt die Bundespolizei die Anschaffung und Verwendung von Elektroimpulsgeräten?

10

Wie wird der Einsatz von Elektroimpulsgeräten durch Polizeibeamte nach Kenntnis der Bundesregierung dokumentiert, und wie wird die Verhältnismäßigkeit belegt?

11

Wie bewertet und begründet die Bundesregierung jeweils den Einsatz von Pfefferspray bzw. Tasern gegen Menschen durch die Polizei aus menschenrechtlicher Sicht?

12

Wie bewertet die Bundesregierung die Vorschläge des Deutschen Instituts für Menschenrechte zur Einführung unabhängiger Polizeibeschwerdestellen in Bezug auf die Bundespolizei, und in welcher Weise setzt sie sich für die Einrichtung solcher unabhängigen Polizeibeschwerdestellen ein?

13

In welche Länder und in welchem Umfang exportieren nach Kenntnis der Bundesregierung welche Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind, Reizstoffe, Reizstoffsprühgeräte und Elektroimpulsgeräte (bitte für die Jahre 2017, 2018 und 2019 nach Unternehmen, Zielländern, Produktart und Menge aufschlüsseln)?

14

In welchen Ländern werden nach Kenntnis der Bundesregierung Reizstoffe, Reizstoffsprühgeräte und Elektroimpulsgeräte durch Behörden oder Polizeien gezielt unverhältnismäßig oder sogar zur Folter eingesetzt (bitte nach Ländern aufschlüsseln und angeben, ob jeweils Reizstoffe, Reizstoffsprühgeräte und Elektroimpulsgeräte aus Deutschland importiert wurden)?

Berlin, den 25. August 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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