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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

15.09.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2200501.09.2020

Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

der Abgeordneten Stephan Brandner, Roman Johannes Reusch, Thomas Seitz und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Mit der Verkündung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht wurde die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags gemäß § 15a der Insolvenzordnung (InsO) sowie gemäß § 42 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vorerst bis zum 30. September 2020 ausgesetzt (https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/032820_Insolvenz.html). Dies gilt jedoch nur für Fälle, in denen die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Folgen der COVID-19-Pandemie beruht (ebd.). Hierdurch soll den von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie betroffenen antragspflichtigen Unternehmen die Gelegenheit gegeben werden, ein Insolvenzverfahren durch Inanspruchnahme staatlicher Hilfen, gegebenenfalls aber auch im Zuge von Sanierungs- oder Finanzierungsvereinbarungen, abzuwenden (ebd.).

Laut Aussage der Wirtschaftsauskunftei Creditreform sei wegen des von der Corona-Krise ausgelösten Konjunktureinbruchs eine Insolvenzwelle zu befürchten (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/corona-insolvenzen-103.html).

Zwar hat sich die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen hierzulande im ersten Halbjahr im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 8,2 Prozent auf 8 900 Fälle verringert, jedoch sei zu erwarten, dass sich die Anzahl der Insolvenzanträge deutscher Unternehmen erheblich erhöhen werde, sobald die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht beendet wird (ebd.).

Aktuellen Medienberichten zufolge beabsichtigt die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht, die Insolvenzantragspflicht nun sogar bis Ende März 2021 auszusetzen (https://www.tagesschau.de/inland/insolvenzpflicht-aussetzen-spd-101.html). Hierdurch soll den pandemiebedingt überschuldeten Unternehmen die nötige Zeit eingeräumt werden, um „sich durch das in vielen Branchen wieder anziehende Wirtschaftsgeschehen oder staatliche Hilfsangebote zu sanieren“ (ebd.). Die weitere Aussetzung solle allerdings nur für Unternehmen gelten, bei denen pandemiebedingt eine Überschuldung i. S. d. § 19 InsO vorliegt, demgegenüber nicht im Falle einer Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO (ebd.).

Der Präsident des Deutschen Industrie und Handelskammertags (DIHK), Eric Schweitzer, kritisierte die Pläne der Bundesjustizministerin und meinte, dass eine Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht einseitig zu Lasten der Gläubiger gehen und somit weitere Unternehmen gefährden würde (https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2020-08/50406711-kritik-an-plaenen-zur-weiteren-aussetzung-der-insolvenzantragspflicht-015.htm). Stattdessen sei kurzfristig eine Reform des Insolvenzrechts nötig (ebd.). Denn ein Teil der insolvenzgefährdeten Unternehmen könne mit rechtzeitigen Sanierungsmaßnahmen gerettet werden (ebd.). Dafür bedürfe es jedoch neuer Verfahren außerhalb der klassischen Insolvenz (ebd.).

Der DIHK-Präsident fordert daher, die EU-Restrukturierungsrichtlinie rasch umzusetzen, die ohnehin in deutsches Recht überführt werden muss – allerdings erst bis Juli 2021 (ebd.). Nach Aussage von Eric Schweitzer müsse das Ziel sein, dass Unternehmen zum Beispiel mit ihren wichtigsten Gläubigern Sanierungsmaßnahmen vereinbaren können (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorstoß der Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, die Insolvenzantragspflicht nun sogar bis Ende März 2021 auszusetzen?

2

Wie viele Insolvenzanträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2019 monatlich gestellt (bitte nach Monatsscheiben sowie Privat- und Unternehmensinsolvenzen aufschlüsseln)?

3

Wie wird sich nach Ansicht der Bundesregierung die Beendigung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht auf die monatliche Anzahl der bundesweit gestellten Insolvenzanträge auswirken (die Antwort bitte begründen)?

4

Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus der Aussage des DIHK-Präsidenten, dass eine Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht einseitig zu Lasten der Gläubiger gehen und somit weitere Unternehmen gefährden würde, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um gegen diese Gefahr vorzugehen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

5

Welche finanziellen Auswirkungen wird nach Ansicht der Bundesregierung eine mögliche und von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht angestoßene Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis Ende März 2021 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) voraussichtlich auf die Forderungen von Gläubigern haben, deren Schuldner ausschließlich aufgrund der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht noch keinen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt haben (die Antwort bitte begründen)?

6

Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus der oben genannten Aussage des DIHK-Präsidenten, dass insolvenzgefährdete Unternehmen mit rechtzeitigen Sanierungsmaßnahmen gerettet werden könnten, es hierfür jedoch neuer Verfahren außerhalb der klassischen Insolvenz bedürfe?

Plant die Bundesregierung, Maßnahmen diesbezüglich zu ergreifen, und welche Maßnahmen sind dies?

Berlin, den 27. August 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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