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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Reaktionen auf die Androhung von extraterritorialen Sanktionen durch die USA u.a. gegen den Fährhafen Mukran/Sassnitz

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

16.09.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2202702.09.2020

Reaktionen auf die Androhung von extraterritorialen Sanktionen durch die USA u. a. gegen den Fährhafen Mukran/Sassnitz

der Abgeordneten Jürgen Trittin, Katharina Dröge, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Kai Gehring, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Frithjof Schmidt, Ottmar von Holtz, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden), Monika Lazar, Steffi Lemke, Beate Müller-Gemmeke, Stefan Schmid, Dr. Julia Verlinden, Daniela Wagner, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 6. August 2020 erhielt die Geschäftsführung der Fährhafen Sassnitz GmbH einen Brief von den Senatoren der republikanischen Partei im US-Senat Ted Cruz, Tom Cotton und Ron Johnson (https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/regierungspressekonferenz/2374290#content_9). In diesem kündigen diese an, dass durch die Verabschiedung des National Defense Authorization Act (NDAA) am 23. Juli 2020 und der darin enthaltenen sprachlichen Klarstellung des Protecting Europe's Energy Security Act of 2019 (PEESA) eine Sanktionierung der Fährhafen Sassnitz GmbH und seiner Geschäftsführung als auch der Anteilseigner möglich wird, sollten diese nicht die Geschäftsbeziehungen zu den Eignern der Schiffe „Fortuna“ und „Akademik Tscherski“ beenden. Beide Schiffe würden laut Angaben der Senatoren für den Fertigbau der Gaspipeline Nord Stream 2 benötigt.

Der Bau der Pipeline ist in allen betroffenen europäischen Mitgliedstaaten rechtskräftig genehmigt, obwohl aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller milliardenschwere Investitionen in langfristige fossile Infrastrukturen wie Nord Stream 2 den deutschen und europäischen Dekarbonisierungsverpflichtungen gemäß dem Pariser Abkommen widersprechen, da sie Gefahr laufen, fossile Abhängigkeit zu zementieren und einen fossilen „Lock-in“ erzeugen können (Bundestagsdrucksache 18/8041). Gleiches gilt für fossile Infrastrukturprojekte wie den südlichen Gaskorridor oder die geplanten LNG-Terminals in Deutschland.

Laut Brief der US-Senatoren würden die Sanktionen in Kraft treten, wenn von einem der Schiffe „ein Rohr für den Bau der Nord Stream 2-Pipeline ins Wasser taucht oder eine für das Projekt relevante Rohrverlegungsaktivität (…)“ ausgeübt wird.

Die Senatoren drohen dem Fährhafen Sassnitz GmbH, dass „das zukünftige finanzielle Überleben Ihres Unternehmens (…) zerstört werden würde.“

Am 6. Juni 2018 hatte der Europäische Rat bereits extraterritoriale Sanktionen der USA im Zusammenhang mit der Kündigung des Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA) als Verstoß gegen das Völkerrecht und gegen die Ziele der Europäischen Union gerichtet („they violate international law and impede the attainment of the Union's objectives“ https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/3/2018/EN/C-2018-3572-F1-EN-MAIN-PART-1.PDF) kritisiert.

Auch die jetzt beschlossenen Rechtsakte der USA haben nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller extraterritoriale Wirkung und verstoßen gegen internationales Recht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den angedrohten extraterritorialen Sanktionen mit Blick auf europäisches und internationales Recht?

2

Ist der Bundesregierung ein ähnlich gelagerter Fall der Androhung extraterritorialer Sanktionen bekannt, in dem ein Nicht-Mitgliedstaat der EU Sanktionen gegen in der EU beheimatete Unternehmen verhängt oder angedroht hat, die sich gegen die in Europa legale Tätigkeit der Unternehmen richtete (bitte benennen)?

3

Da Staatsminister Michael Roth den Brief der US-Senatoren am 9. August 2020 kritisiert hat und äußerte „Sowas kann man sich nicht bieten lassen!“ (https://www.deutschlandfunk.de/nord-stream-2-staatsminister-roth-us-sanktionsdrohung-gegen.1939.de.html?drn:news_id=1159575), wie passt dazu die Haltung der Bundesregierung, dass „derzeit keine eigenen Gegenmaßnahmen geplant“ sind (vgl. Schriftliche Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 19/21248)?

4

Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um der Hafen Sassnitz GmbH und die Fortsetzung ihrer legalen Geschäftstätigkeit zu ermöglichen (bitte benennen), und wenn nein, warum nicht?

5

Welche Gespräche führt die Bundesregierung mit der EU-Kommission und anderen betroffenen EU-Mitgliedstaaten, um eine gemeinsame Reaktion auf die angedrohten Sanktionen zu erreichen (bitte nach Datum, Teilnehmer und Teilnehmerinnen und Gesprächsinhalt aufschlüsseln)?

6

Hat die Bundesregierung die rechtliche Grundlage beurteilt, wie sie die Senatoren in ihrem Brief beschreiben, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Welche Schritte stehen ggf. in den USA noch aus, um derartige Sanktionen zu ermöglichen, oder sind die rechtlichen Grundlagen dafür nach ihrer Beurteilung seit dem 23. Juli 2020 gegeben?

a) Falls ja, welche Schritte hat die Bundesregierung seitdem unternommen, um die Sanktionen abzuwenden?

Welche Gespräche wurden mit der US-Administration geführt (bitte auflisten)?

7

Sollen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Sanktionen auch gegen Mitglieder der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern richten, da das Land 10-prozentiger Miteigentümer des Hafens Mukran ist?

a) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit eines sich aus den Sanktionen ergebenden Einreiseverbots für die Mitglieder der Landesregierung in die USA?

b) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit des Einfrierens möglicher Vermögenswerte der Mitglieder der Landesregierung in den USA?

c) Wären nach Einschätzung der Bundesregierung US-amerikanische Unternehmen, wie z. B. Visa Inc., Mastercard, Microsoft, Apple etc. gezwungen, die Geschäftsbeziehungen zur Landesregierung abzubrechen?

d) Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, dass sich die Sanktionen auch auf mögliche Lizenzverträge zur Nutzung von Softwareprodukten (Microsoft Office, Betriebssysteme etc.) erstrecken?

8

Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, dass sich die Sanktionen auch gegen Finanzanlagen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und/oder der Stadt Sassnitz richten, sofern diese entweder US-amerikanische Assets enthalten oder diese an US-amerikanischen Börsen gehandelt werden?

a) Ist der Bundesregierung bekannt, ob das Land Mecklenburg-Vorpommern und oder die Stadt Sassnitz Finanzanlagen unterhalten, die US-amerikanische Assets enthalten, und wenn ja, in welchem Umfang ist das der Fall?

b) Wie groß wären nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausfälle für das Land Mecklenburg-Vorpommern und oder für die Stadt Sassnitz, wenn derartige Anlagen durch die US-Administration sanktioniert, also eingefroren würden, falls ihr diese nicht vorliegen, wird sie diesbezügliche Berechnungen anfertigen (bitte begründen)?

9

Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, die Fährhafen Sassnitz GmbH in Bundeseigentum zu übernehmen, womit sich mögliche Sanktionen gegen die Bundesrepublik Deutschland richten müssten, die völkerrechtlich Staatenimmunität besitzt?

Gibt es dazu Überlegungen auf Seiten der Bundesregierung?

10

Gibt es in der Bundesregierung Überlegungen, ähnlich der INSTEX, ein „Instrument zur Unterstützung von Handelsaktivitäten“ zu schaffen, um die bedrohten Geschäftstätigkeiten europäischer Firmen gegen die Sanktionen abzusichern, und wenn nein, warum nicht?

11

Gibt es eine Prognose der Bundesregierung, welche Auswirkungen die Verhängung von Sanktionen auf die Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit des Hafens Mukran hätten?

a) Welche Auswirkungen hätten die Sanktionen auf den Fährbetrieb zwischen Dänemark, Estland, Russland und jeweils Sassnitz/Mukran?

b) Welche Auswirkungen hätten nach Ansicht der Bundesregierung die Verhängung von Sanktionen auf die Betreiber der vom Hafen Mukran gewarteten Offshore Windparks, unter anderem von E.On und EnBW?

c) Welche Auswirkungen hätten nach Ansicht der Bundesregierung die Verhängung von Sanktionen auf den Betrieb und die Wartung der vom Hafen Mukran gesteuerten und gewarteten Offshore Windparks?

12

Ist der Bundesregierung der Inhalt der Videokonferenz zwischen US-Ministerien und deutschen Unternehmen, die am Bau von Nord Stream 2 beteiligt sind, bekannt (https://www.russland.capital/us-behoerden-setzen-europaeische-auftragnehmer-von-nord-stream-2-per-videokonferenz-massiv-unter-druck)?

Wenn ja, was hat sie seit dieser Videokonferenz unternommen, um die Sanktionen abzuwenden?

13

Welche deutschen, welche europäischen Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von solchen Drohungen betroffen (bitte auflisten)?

14

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung – etwa Anwendung des Blocking Statuts der EU (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01996R2271-20140220&from=EN) oder personenbezogene Sanktionen – sowohl als Antwort auf den Brief, als auch im Falle eines tatsächlichen Erlasses der angedrohten US-Sanktionen

a) gegenüber den Vereinigten Staaten

b) sowie gegenüber den Verfassern des Briefes?

c) Wie beurteilt die Bundesregierung die im Brief benannten Drohungen aus strafrechtlicher Sicht?

15

Welche Auswirkungen haben die Sanktionen nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Verhandlungen der EU-Kommission mit den Vereinigten Staaten über ein Industriezollabkommen sowie ein Abkommen zur regulatorischen Zusammenarbeit, und welche Auswirkungen sollten diese Sanktionen nach Auffassung der Bundesregierung auf die Verhandlungen haben?

Berlin, den 25. August 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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