Die „Plastiksteuer“ als zweckungebundene EU-Einnahmequelle
der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Oliver Luksic, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Bernd Reuther, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Durch die Corona-Pandemie leidet die europäische Wirtschaft. Um sie zu stärken, einigten sich die Staats- und Regierungschefs auf einen 750 Mrd. Euro starken Aufbauplan namens „Next Generation EU“ (https://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastkommentar-der-corona-wiederaufbauplan-ebnet-den-weg-fuer-ein-europa-der-naechsten-generation/26044862.html?ticket=ST-3517035-mt3cWVAcSJCFBVq5Xvt7-ap5). Zeitgleich wurde auch der mehrjährige Finanzrahmen der EU beschlossen, um auf lange Sicht die Schulden aus dem Corona-Hilfspaket abbauen zu können. Eine „Plastiksteuer“ soll unter anderem ab Januar 2021 zur Finanzierung dienen.
Bereits im Mai 2018 schlug die EU-Kommission die „Plastiksteuer“ als Teil des mehrjährigen Finanzrahmens 2021 bis 2027 vor, um die durch den Brexit entstandenen Einnahmeausfälle zu kompensieren (https://www.nachhaltigkeitsrat.de/aktuelles/mit-der-plastiksteuer-zur-plastikwende/). Schon 2018 lag nach Ansicht der Fragesteller der Fokus beim Vorschlag einer „Plastiksteuer“ nicht auf der Vermeidung von Kunststoffabfällen und einer effizienteren Kreislaufwirtschaft, sondern auf einer weiteren Einnahmequelle. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel lehnte neben weiteren Kritikern die Pläne zur „Plastiksteuer“ ab, da sie nicht Teil der europäischen Kunststoffstrategie sind (https://www.nachhaltigkeitsrat.de/aktuelles/mit-der-plastiksteuer-zur-plastikwende/), durch die mehr Recycling und Wiederverwendung erreicht werden soll (https://ec.europa.eu/germany/news/20180116-plastikstrategie_de). Im Zuge des Corona-Aufbauplans wird nun wieder nach Ansicht der Fragesteller unter dem Vorwand des Umweltschutzes versucht, einen zusätzlichen Beitrag der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt zu schaffen.
Durch die Bepreisung in Höhe von 80 Cent/kg von nichtrecycelten Kunststoffen werden Einnahmen von 5,7 Mrd. Euro erwartet. Deutschland wird schätzungsweise mit 1,4 Mrd. Euro ein Viertel der Gesamteinnahmen beisteuern. Dieses Geld wird dem nationalen Markt entzogen, anstatt es in die Förderung der Kreislaufwirtschaft zu investieren. Zudem besteht die Sorge bei den Fragestellern, dass die Kosten der „Plastiksteuer“ durch die nationale Diskriminierung des chemischen Recyclings (§ 3 Absatz 19 des Verpackungsgesetzes – VerpackG, Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 125 auf Bundestagsdrucksache 19/10041, S. 85) im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten künstlich erhöht werden. Dies wäre weder im Interesse des Kunststoffrecyclings noch der deutschen Bürger.
Eine Abgabe wie die „Plastiksteuer“ hätte nach Ansicht der Fragesteller auch in der europäischen Abfallrahmenrichtlinie festgeschrieben werden können. Zudem könnte die Ungleichbehandlung von Kunststoffen zur Substitution durch andere Materialien führen, die schlechter bis gar nicht recyclingfähig sind (https://www.mdr.de/nachrichten/politik/ausland/eu-plastik-steuer-verbraucher-umwelt-100.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie plant die Bundesregierung, die Kosten für die „Plastiksteuer“ zu finanzieren?
Wird die Bundesregierung die „Plastiksteuer“ aus dem Bundeshaushalt bezahlen oder auf die Unternehmen umlegen?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass die „Plastiksteuer“ die Endverbraucher in Deutschland finanziell belasten wird, und wenn ja, wie genau?
Sind die „Plastiksteuer“-Einnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung zweckgebunden, und
wenn ja, wofür genau,
wenn nein, wie genau unterstützt eine zweckungebundene Abgabe, durch die nach Ansicht der Fragesteller schätzungsweise 1,4 Mrd. Euro dem deutschen Markt entzogen werden, nach Ansicht der Bundesregierung die Kreislaufwirtschaft in Deutschland und der EU?
Hält die Bundesregierung den Preis von 80 Cent/kg nichtrecycelter Kunststoff für angemessenen (bitte einzelne Bewertungskriterien angeben), und auf welchen Daten begründet sich diese Einschätzung?
Rechnet die Bundesregierung damit, dass die „Plastiksteuer“ zum 1. Januar 2021
von Deutschland an die EU abgeführt wird,
von allen anderen EU-Mitgliedsländern an die EU abgeführt wird?
Welche Argumente und Überlegungen führten dazu, dass Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel der „Plastiksteuer“ nun doch zustimmte (https://www.nachhaltigkeitsrat.de/aktuelles/mit-der-plastiksteuer-zur-plastikwende/)?
Welche Rechtsgrundlage wird nach Kenntnis der Bundesregierung zur Berechnung der „Plastiksteuer“ dienen?
Entsprechen die voraussichtlichen Abgaben in Höhe von 1,4 Mrd. Euro für die „Plastiksteuer“, die circa 25 Prozent der Gesamtabgaben EU-weit ausmachen, nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich dem Anteil an nichtrecycelten Kunststoffen in Deutschland, und falls ja, wieso werden besonders in Deutschland so viele Kunststoffe nicht recycelt?
Stehen in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung ausreichend Anlagen für eine stoffliche Verwertung von Kunststoffabfällen zur Verfügung, um die Abgaben durch die „Plastiksteuer“ deutlich zu senken, und wenn ja, mit wie viel Prozent weniger Abgabe der geschätzten 1,4 Mrd. Euro rechnet die Bundesregierung über welchen Zeitraum?
Wenn die Möglichkeiten für ein deutlich erhöhtes Recycling in Deutschland vorhanden ist, wieso werden diese nach Kenntnis der Bundesregierung nicht genutzt?
Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung exportierte Kunststoffabfälle, was die Hälfte aller zum Recycling gesammelten Kunststoffe in der EU betrifft, bei der „Plastiksteuer“ berücksichtigt (https://www.europarl.europa.eu/news/de/headlines/society/20181212STO21610/plastikmull-und-recycling-in-der-eu-zahlen-und-fakten)?
Ab wann gilt nach Kenntnis der Bundesregierung ein Kunststoff als nicht recycelt, sodass die „Plastiksteuer“ fällig wäre (bitte einzeln für Export sowie werkstoffliche und rohstoffliche Verwertung aufführen)?
Wie flexibel wird nach Kenntnis der Bundesregierung die „Plastiksteuer“ gestaltet werden, um der (Weiter-)Entwicklung neuer Recyclingverfahren Rechnung zu tragen?
Sind die „Plastiksteuer“-Einnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung zweckgebunden, und
wenn ja, wofür genau,
wenn nein, wie genau unterstützt eine zweckungebundene Abgabe, durch die schätzungsweise 1,4 Mrd. Euro dem deutschen Markt entzogen werden, nach Ansicht der Bundesregierung die Kreislaufwirtschaft in Deutschland und der EU?
Was unternimmt die Bundesregierung, um den Anteil nicht recyclingfähiger und nichtrecycelter Kunststoffe zu reduzieren (bitte konkrete Gesetze, Initiativen etc.angeben)?
Für wie erfolgversprechend hält die Bundesregierung die in Frage 15 genannten Maßnahmen?
Nach welchen Kriterien bewertet die Bundesregierung die in Frage 15 genannten Maßnahmen?
Wie verhindert die Bundesregierung ein Ausweichen auf andere Materialien als Kunststoffe, um die „Plastiksteuer“ zu umgehen, die möglicherweise schwerer zu recyceln sind (z. B. Papierverbundmaterialien)?