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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Austritt des Vereinigten Königreiches aus der EU - Maßnahmen zur Vorbereitung von öffentlichen Verwaltungen, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern auf das Ende des Übergangszeitraums

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

17.09.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2213104.09.2020

Austritt des Vereinigten Königreiches aus der EU – Maßnahmen zur Vorbereitung von öffentlichen Verwaltungen, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern auf das Ende des Übergangszeitraums

der Abgeordneten Alexander Graf Lambsdorff, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Oliver Luksic, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Bernd Reuther, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 1. Februar 2020 ist das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft ausgetreten. Seitdem läuft die Übergangsfrist, innerhalb derer ein umfassendes Abkommen über eine neue Partnerschaft zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ausgehandelt und die nötigen Vorbereitungen dafür getroffen werden sollen, dass das Vereinigte Königreich aus dem Binnenmarkt bzw. der Zollunion ausscheidet.

Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat in ihrer Rede zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft vor dem Europäischen Parlament am 8. Juli 2020 die Fortschritte in den Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich als übersichtlich bezeichnet und bemerkt, dass auch für den Fall vorgesorgt werden solle, dass ein Abkommen nicht zustande kommt (https://www.bundeskanzlerin.de/bkin-de/aktuelles/rede-von-bundeskanzlerin-merkel-zur-deutschen-eu-ratspraesidentschaft-2020-vor-dem-europaäischen-parlament-am-8-juli-2020-in-bruessel-1767368). Zusätzlich warnte EU-Chefunterhändler Michel Barnier nach der letzten Verhandlungsrunde am 23. Juli 2020, dass bislang keine Fortschritte in substanziellen Bereichen erzielt werden konnten und die Zeit für einen geordneten Prozess knapp werde (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/STATEMENT_20_1400).

Unabhängig vom Ausgang der laufenden Verhandlungen über die zukünftige Partnerschaft einschließlich eines angestrebten Freihandelsabkommens wird sich das Verhältnis der EU zum Vereinigten Königreich grundlegend wandeln. Nach Einschätzung der EU-Kommission werden Hemmnisse für den Handel mit Waren und Dienstleistungen sowie für grenzüberschreitende Mobilität und grenzüberschreitenden Austausch unvermeidbar sein. Die EU-Kommission hat mit ihrer Mitteilung vom 9. Juli 2020 „Bereit für Veränderungen“ einen Leitfaden für öffentliche Verwaltungen und Unternehmen zusammengestellt, der Handlungsempfehlungen für wesentliche Veränderungen, u. a. im Warenverkehr und im Bereich der grenzüberschreitenden Mobilität, beinhaltet, die unabhängig von dem Zustandekommen einer Vereinbarung über eine künftige Partnerschaft in jedem Falle eintreten werden (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52020DC0324&from=EN). Die EU-Kommission weist in dieser Mitteilung darauf hin, dass die öffentlichen Verwaltungen, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger der Union dringend alle erforderlichen Vorbereitungen für diese Veränderungen treffen sollten und fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre nationalen Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen fortzusetzen.

Nach Ansicht der Fragesteller reicht die öffentliche Kommunikation der Bundesregierung nicht aus, um rechtzeitig und vorausschauend zu informieren und bestmögliche Planungssicherheit zu gewährleisten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, um ein Beispiel zu nennen, weist auf seiner Internetseite (Stand: 12. Juli 2020) zwar darauf hin, dass sich Mitgliedstaaten, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger auf jedem Fall auf die Folgen des Endes der Übergangsphase vorbereiten sollten, unabhängig davon, ob bis dahin der Abschluss eines Abkommens zum künftigen Verhältnis gelingt oder nicht. In der Rubrik „Häufig gestellte Fragen zum Brexit“ wird die Frage, was nach dem Ende der Übergangszeit geschieht, allerdings nur mit einem allgemeinen Hinweis auf die laufenden Verhandlungen beantwortet (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/Brexit/faq-brexit.html). Nach Ansicht der Fragesteller muss die Bundesregierung im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft wie auch auf nationaler Ebene ihre Bemühungen verstärken, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie die öffentliche Verwaltung auf die Zeit nach dem 31. Dezember 2020 vorzubereiten und dabei auch die Möglichkeit, dass kein Abkommen zustande kommt, in Kommunikation und Planung miteinbeziehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Welche Maßnahmen wurden seit dem 1. Februar 2020 getroffen, laufen aktuell oder sind in Planung, um die öffentlichen Verwaltungen auf das Ende der Übergangsfrist vorzubereiten und die Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger bei ihren Vorbereitungen zu unterstützen (bitte detailliert inklusive Zeitplan auflisten)?

2

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung hinsichtlich der konkreten Handlungsempfehlungen („Bereit für Veränderungen“) der EU-Kommission ergriffen, und welche plant sie zu ergreifen (bitte konkret für die von der EU aufgeführten Handlungsempfehlungen in den einzelnen Bereichen auflisten):

a) Warenverkehr,

b) Handel mit Dienstleistungen,

c) Energie,

d) Reisen und Tourismus,

e) Mobilität und Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit sowie Daten,

f. digitale Rechte und Rechte des geistigen Eigentums?

3

Welche strukturellen und personellen Anpassungen hat die Bundesregierung auf Ebene der obersten Bundesbehörden und der Bundesoberbehörden mit Blick auf die Rolle des Vereinigten Königreichs als Drittstaat vorgenommen oder sind in Planung (bitte nach einzelnen obersten Bundesbehörden sowie deren nachgeordneten Bundesoberbehörden getrennt aufführen)?

4

Teilt die Bundesregierung die Feststellung der EU-Kommission, dass es erhebliche Folgen hätte, falls bis Ende des Jahres keine Einigung über eine zukünftige Partnerschaft erzielt werde („Bereit für Veränderungen“), und auf welche möglichen Folgen bereitet sich die Bundesregierung vor?

5

Welche konkreten Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um der Ankündigung der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gemäß, Vorsorge zu treffen für den Fall, dass kein Abkommen zustande kommt?

6

Mit welchen konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft, die Verhandlungen wie auch die Vorbereitungen auf das Ende des Übergangszeitraums auf EU-Ebene zu begleiten und voranzubringen?

Berlin, den 26. August 2020

Christian Lindner und Fraktion

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