Einstellung und Übernahme von Auszubildenden in der Verwaltung der Bundespolizei
der Abgeordneten Petra Pau, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE „Einstellung und Übernahme von Auszubildenden in der Verwaltung der Bundespolizei“ auf Bundestagsdrucksache 19/20776 sind einzelne Fragen nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht oder unzureichend beantwortet worden. So wurde zu Frage 1 nicht beantwortet, welche Kammerberufe in der Bundespolizei ausgebildet werden, in der Auflistung der Standorte der Bundespolizei mit tarifbeschäftigten Verwaltungsangestellten fehlen einzelne dieser Standorte (Anlage zu den Fragen 1, 2 und 4). Auch zu weiteren Antworten ergibt sich der Bedarf zu Nachfragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Aus welchen Verwaltungs- bzw. Kammerberufen werden ausgebildete Kräfte in der Bundespolizei beschäftigt, und in welchen dieser Berufe erfolgt eine Ausbildung auch innerhalb der Bundespolizei (bitte mit den vollständigen Zahlen der begonnenen Ausbildungsverhältnisse in den Jahren seit 2015, der jeweiligen Ausbildungsquote, auch insoweit die Zahlen bereits in der zugrundeliegenden Antwort enthalten waren, angeben)?
Warum fehlen in den Übersichten der Anlagen zu den Fragen 1, 2 und 4 auf Bundestagsdrucksache 19/20776 die Aus- und Fortbildungszentren Neustrelitz und Diez sowie die Leistungssportzentren in Bad Endorf und Kienbaum (bitte auch die entsprechend fehlenden Angaben zur Beantwortung der Fragen ergänzen)?
In wie vielen Fällen wurde eine Weiterbeschäftigung von Auszubildenden in der Bundespolizei nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen erstritten, etwa weil sie als Jugendauszubildendenvertreter nach § 9 des Bundespersonalvertretungsgesetzes einen Anspruch auf (unbefristete) Übernahme geltend machen konnten (bitte nach Jahren ab 2015 differenzieren)?
Liegen der Bundesregierung zu Frage 4d, wie viele der in der Bundespolizei ausgebildeten Verwaltungskräfte im Anschluss an ihre erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in andere Geschäftsbereiche bzw. Behörden des Bundes wechselten, tatsächlich keine verwertbaren Angaben vor, oder warum hat sie diese Frage nicht beantwortet?
Wie ist zu erklären, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/20776 die Zahl der bis 2029 ausscheidenden Tarifbeschäftigten mit 1 761 angibt, angesichts der sinkenden Zahl der insgesamt abgeschlossenen Ausbildungsverträge (laut Angaben in der Anlage zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/20776 46 2017, 40 2018, 33 2019 und 24 2020), aber in der Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/20776 behauptet, dass „die Ausbildung […] grundsätzlich bedarfsorientiert [erfolgt]“?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass zwischen diesen Zahlenangaben und der Behauptung einer bedarfsorientierten Ausbildung ein Widerspruch besteht, und wenn nein, wie ist dieser Widerspruch aus Sicht der Bundesregierung zu lösen?
Wie viele Stellen der bis 2029 durch Renteneintritt ausscheidenden Tarifbeschäftigten haben einen „kw“-Vermerk und werden nicht neu besetzt, und welchen Tätigkeitsgruppen gehören diese Tarifbeschäftigten an?
Werden alle diese Tarifbeschäftigten nach der Erfahrung der vergangenen Jahre tatsächlich bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung in der Bundespolizei verbleiben, und gibt es Prognosen, wie viele durch krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit, Altersteilzeit, bei Ausscheiden nach 45 Beitragsjahren oder aus anderen Gründen bereits vorher ausscheiden?
Trifft der Eindruck der Fragestellerinnen und Fragesteller zu, dass anders als im Bereich der Ausbildung von Polizeivollzugsbeamten für die Ausbildungsplätze in der Verwaltung der Bundespolizei keinerlei öffentlichkeitswirksame Werbung (beispielsweise Anzeigen in öffentlichen Medien) betrieben wird (wenn nein, bitte ausführen)?
Gibt es in der Bundespolizei und in den zuständigen Fachabteilungen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat tatsächlich keinerlei auswertbare Daten zur Frage, wie viele der in der Verwaltung der Bundespolizei und ihrer Aus-, Weiter- und Fortbildungszentren besetzten Stellen durch externe (also nicht selbst ausgebildete) Kräfte besetzt werden (Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/20776; wenn solche Daten vorhanden sind, bitte angeben)?
In welchem Umfang werden in der Bundespolizei Tarifbeschäftigte befristet beschäftigt, und
in welchem Umfang jeweils mit oder ohne Sachgrund,
in welchen Tarifgruppen,
in welchen Tätigkeiten,
trifft es zu, dass auch Dozenten in der Aus-, Weiter- und Fortbildung sachgrundlos befristet und in der Tarifgruppe 11 (mittlerer Dienst) beschäftigt werden, und wenn ja, in welchem Umfang?