Auswirkungen der sogenannten Corona-Krise auf die Bundesagentur für Arbeit
der Abgeordneten Martin Sichert, René Springer, Jörg Schneider, Uwe Witt, Jürgen Pohl und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Auswirkungen der sogenannten Corona-Krise bringen den Sozialstaat stark unter Druck. Die aktuellen Daten zeichnen bereits jetzt ein negatives Bild der Wirtschaftsentwicklung in Deutschland. Das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) der Bundesrepublik Deutschland ist im ersten Quartal 2020 saison- und kalenderbereinigt um 2,2 Prozent geschrumpft, nach –0,1 Prozent im vierten Quartal 2019 und +0,3 Prozent im dritten Quartal 2019 (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/07/PD20_287_811.html). Im zweiten Quartal 2020 war der Einbruch des BIP viel dramatischer. Das Statistische Bundesamt meldete einen Einbruch von 10,1 Prozent (ebd.). Es ist – wie dies in der Vergangenheit z. B. bei der sogenannten Wirtschaftskrise von 2009 der Fall war – nach Ansicht der Fragesteller zu erwarten, dass sich die negative wirtschaftliche Entwicklung mit Verzögerung auch auf den Arbeitsmarkt auswirken wird.
Für die soziale Absicherung der Arbeitnehmer sind maßgeblich zwei Sozialleistungsinstrumente der Bundesagentur für Arbeit (BA) von Bedeutung: Das Arbeitslosengeld I (ALG I) und das Kurzarbeitergeld (KUG).
Die BA hat in den vorherigen Jahren eine erhebliche Rücklage von etwa 26 Mrd. Euro zum Ende 2019 aufgebaut (https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/arbeitsmarkt-ueberschuss-der-ba-sinkt-arbeitsagentur-rechnet-2020-mit-einem-defizit/25430786.html?ticket=ST-2948598-NcRVIAaVkS9EVaEKDWG1-ap4). Anfang Januar 2020 vermeldete die für Finanzen zuständige BA-Vorstandsfrau Christiane Schönefeld: „Die Zeit der kräftigen Überschüsse ist vorbei“ (ebd.). Sie bezog sich dabei auf die erhöhten Ausgaben für das Arbeitslosengeld, die höheren Ausgaben für das Insolvenzgeld sowie für das sogenannte konjunkturelle Kurzarbeitergeld (ebd.). Schon damals, also lange bevor es die ersten Zeichen für die sogenannte Corona-Krise gab, rechnete man mit einem Defizit von 1,3 Mrd. Euro der BA für 2020 (ebd.). Mitte April dieses Jahres, als sich die sogenannte Corona-Krise anbahnte, rechnete die BA im Jahresdurchschnitt mit 2,6 Mio. Kurzarbeitern und damit, dass „die Rücklagen von 26 Milliarden Euro nicht ausreichen werden“ (https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/arbeitsmarkt-drei-szenarien-zur-kurzarbeit-arbeitsagentur-fuerchtet-um-milliarden-ruecklage/25760496.html). Gleichzeitig wurden die ersten Berechnungen des BA-eigenen Forschungsinstituts IAB vorgelegt. Das IAB wies einen Bundeszuschuss bzw. Darlehen für die BA als erforderlich aus – sowohl im Jahr 2020 als auch im Jahr 2021 (https://www.manager-magazin.de/politik/weltwirtschaft/iab-studie-rechnet-mit-2-5-millionen-kurarbeitern-virus-frisst-ruecklagen-a-1306543.html). Ende Mai 2020 bezifferte man die Ausgaben der BA für das Jahr 2020 auf ca. 30 Mrd. Euro. Der Vorstandsvorsitzende der BA Detlef Scheele sagte diesbezüglich, dass „der Bund […] helfen (müsse)“ (https://www.rnd.de/wirtchaft/kurzarbeit-bundesagentur-fur-arbeit-rechnet-2020-mit-kosten-von-30-milliarden-euro-RNO6RE2IL4JD7TLRMBJYODHDCU.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie haben sich die Rücklagen der BA bis zum 30. August 2020 bzw. zum letztverfügbaren Datum in diesem Jahr entwickelt, d. h. wie viel der Rücklagen wurden bereits aufgebraucht, für welche Zwecke bzw. für welche Bilanzpositionen, und welche Summe steht aus dem Budget der BA dieses Jahr noch zur Verfügung?
Verfügt die BA über neuere Berechnungen bzw. Prognosen über die Entwicklung ihrer laufenden Ausgaben und Einnahmen im Lichte der derzeitigen volatilen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt (vgl. die Aussagen und Projektionen des IAB und Detlef Scheeles vom April bzw. Mai 2020 in der Vorbemerkung der Fragesteller)?
Auf welchen Annahmen fußen die neuen Berechnungen (z. B. Entwicklung der Zahl der KUG-Empfänger, Einnahmen- und Ausgaben-Entwicklungen usw.)?
Wie viele Anzeigen über Kurzarbeit (Anzahl der Betriebe, Anzahl der betreffenden Personen, Anzahl der geprüften Anzeigen und Anzahl der realisierten Kurzarbeit) sind in den Monaten Januar 2020 bis August 2020 bei der BA eingegangen bzw. angemeldet und oder geprüft worden (bitte getrennt bzw. aufgegliedert nach Männern bzw. Frauen und Diversen, Regionaldirektionen bzw. Arbeitsagenturen und Kreisen, Deutschen bzw. Nicht-Deutschen und den TOP-8-Asylherkunftsländern, nach Betriebsgröße: bis 5 Beschäftigte, 6 bis 9, 10 bis 19, 20 bis 49, 50 bis 99, 100 bis 199, 200 bis 499, 500 und mehr Beschäftigte und bitte die jeweiligen Tabellen jeweils nach der Summe aller Anspruchsgrundlagen sowie getrennt nach konjunkturellem KUG, nach § 96 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – SGB III –, Transfer-KUG und § 111 SGB III zusätzlich differenzieren)?
Wie viel an Kurzarbeitergeld hat die BA bisher in den jeweiligen Monaten Januar 2020 bis August 2020 (nach der Summe aller Anspruchsgrundlagen sowie getrennt nach konjunkturellem KUG, § 96 SGB III und Transfer-KUG, § 111 SGB III sowie nach Bundesländern) ausgezahlt bzw. abgerechnet?
Auf wie hoch schätzt die Bundesregierung bzw. die BA (bzw. das IAB) die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen sowie die Anzahl der Kurzarbeiter bis Ende des Jahres 2020 und im Jahr 2021?
Wie hoch schätzt die BA die Ausgaben für das Kurzarbeitergeld im Jahr 2021?
Wie haben sich die Ausgaben der BA für das Insolvenzgeld in den Monaten Januar 2020 bis August 2020 entwickelt?
a) Wie viele Anträge auf Insolvenzgeld gab es im Zeitraum von Januar 2020 bis August 2020?
b) Wie viele Anträge auf Insolvenzgeld gab es in den jeweiligen Jahren 2007 bis 2012?
c) Wie haben sich die Ausgaben der BA für das Insolvenzgeld in den Monaten Januar 2008 bis August 2010 entwickelt?
Wie haben sich die Ausgaben der BA für das Arbeitslosengeld I und II in den Monaten Januar 2020 bis August 2020 entwickelt?
a) Wie viele Neuanträge auf ALG I bzw. ALG II gab es in demselben Zeitraum?
b) Wie viele Anträge auf ALG I bzw. ALG II gab es im Zeitraum Januar 2020 bis August 2020?
c) Wie viele Anträge auf ALG I bzw. ALG II gab es in den jeweiligen Jahren 2007 bis 2012?
d) Wie haben sich die Ausgaben der BA für das ALG I bzw. ALG II in den Monaten Januar 2008 bis August 2010 entwickelt?
Wie viele sogenannte Aufstocker (gemeint sind ALG I-Bezieher, deren Gesamt-Einkommen mit dem ALG I nicht das sozioökonomische Existenzminimum abgedeckt und darum zusätzlich durch Arbeitslosengeld II „aufgestockt“ wird) gab es im Jahresdurchschnitt 2007 bis 2020 (bitte die Zahlen aufgliedern nach Männern, Frauen und Gesamt; Deutschen, Nicht-Deutschen und nach Bundesländern)?
Wie viele sogenannte Aufstocker gab es in den jeweiligen Monaten Januar bis August 2020?
Wie viele sogenannte Ergänzer (gemeint sind Erwerbstätige, deren Lohn nicht für den Lebensunterhalt reicht und die darum zusätzlich Arbeitslosengeld II erhalten) gab es im Jahresdurchschnitt 2007 bis 2020 (bitte die Zahlen aufgliedern nach Männern, Frauen und Gesamt; Deutschen, Nicht-Deutschen, nach Bundesländern sowie nach Wirtschaftsabschnitten der Beschäftigung)?
Wie viele sogenannte Ergänzer gab es in den jeweiligen Monaten Januar bis August 2020?