Reisewarnungen des Auswärtigen Amts aufgrund von COVID-19 bezüglich Japan
der Abgeordneten Dr. Christian Wirth, Sebastian Münzenmaier, Dr. Axel Gehrke, Christoph Neumann, Frank Pasemann und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das Infektionsgeschehen von COVID-19 ist weltweit sehr unterschiedlich. Während einige Staaten mit enormen Infektionszahlen zu kämpfen haben, so zum Beispiel die USA und Brasilien, haben viele Staaten das Infektionsgeschehen weitgehend unter Kontrolle (https://covid19.who.int/table).
Derzeit gilt eine, bis zum 30. September 2020 verlängerte, allgemeine weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amts für alle Staaten außerhalb der Europäischen Union sowie außerhalb der dem Schengenabkommen assoziierten Staaten (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gesundheit-fachinformationen/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus). Außerdem von der Reisewarnung ausgenommen sind lediglich das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, Andorra, Monaco, San Marino und der Vatikanstaat (ebd.).
In einer Presseerklärung vom 10. Juni 2020 erklärte der Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas dazu: „Anders als bei unseren europäischen Nachbarn haben wir für den Rest der Welt heute noch nicht die gemeinsamen belastbaren Datengrundlagen, Kriterien und Abstimmungsprozesse, die einen uneingeschränkten Reiseverkehr ohne unkalkulierbare Risiken wieder möglich machen“ (https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/weltweite-reisewarnung/2348120).
In vielen Ländern sind Fall-, Neuinfektions- und Todeszahlen jedoch deutlich niedriger oder vergleichbar mit den Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland oder denen vieler anderer EU-Staaten. Eine rein aus gesundheitlichen Gründen erlassene Reisewarnung scheint den Fragestellern in diesen Fällen schwer erklärbar. Auch hat das Robert Koch-Institut (RKI) nicht alle von Reisewarnungen betroffenen Staaten zum Risikogebiet erklärt (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html).
Reisewarnungen erschweren die Planungssicherheit für Reiseveranstalter so sehr, dass in vielen Fällen bereits keinerlei Reisen in diese Länder angeboten werden können. Dies schadet nicht nur dem Geschäft der in Deutschland ansässigen Reiseveranstalter und den Reisenden, sondern auch den Destinationsländern selbst, in denen der Tourismus oft eine wichtige Einnahmequelle darstellt. Nach dem ADAC-Reisemonitor planten im Jahre 2019 18 Prozent der Urlauber eine Fernreise ins Ausland außerhalb der EU (https://presse.adac.de/meldungen/adac-se/reisen-unterwegs/reisemonitor-2019.html).
Für 2020 hätten nach Ansicht der Fragesteller ohne Corona-Ausbruch ähnliche Zahlen angenommen werden können. Die Reiselust der Deutschen ist nach wie vor hoch und die Reisewarnungen des Auswärtigen Amts, mit allen juristischen Konsequenzen, beschränken den Handel mit Reisen als auch das Reisen selbst gravierend. Reisewarnungen sollten daher nur mit valider Datengrundlage ausgesprochen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie begründet die Bundesregierung die durch die COVID-19-Verbreitung indizierte Reisewarnung für Japan, obwohl dieser Staat zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Kleinen Anfrage nicht durch das RKI als Risikogebiet eingestuft ist?
Auf welcher Datengrundlage schätzt die Bundesregierung Japan als einer Reisewarnung würdig ein?
Welche Abstimmungsprozesse nutzt die Bundesregierung mit der japanischen Regierung und den zuständigen japanischen Behörden, um ein zuverlässiges Bild von der COVID-19-Belastung dieses Landes zu gewinnen?
Welchen Personalaufwand betreibt die Bundesregierung, um ein zutreffendes Bild von der COVID-19-Belastung Japans zu gewinnen?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die japanischen Bestimmungen und Gesetze zum Umgang mit COVID-19-Verbreitungen vor?
Wenn ja, wie unterscheiden sich diese in den wichtigsten Bestimmungen von denen der Bundesrepublik Deutschland?
Wenn nein, warum nicht?
Unter welchen Bedingungen erlaubt die Bundesrepublik Deutschland japanischen Staatsbürgern die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland?
In welchen zeitlichen Abständen evaluiert die Bundesregierung die Daten, welche zur Reisewarnungen aufgrund von COVID-19-Verbreitungen führten?
Welche Auswirkungen hat der verpflichtende Schnelltest auf eine COVID-19-Erkrankung an deutschen Flughäfen für Heimkehrer aus Risikogebieten, auf die Aufrechterhaltung der Reisewarnung des Auswärtigen Amts bezüglich Japans?
Für welchen Zeitpunkt rechnet die Bundesregierung mit gemeinsamen belastbaren Datengrundlagen, Kriterien und Abstimmungsprozessen, die einen uneingeschränkten Reiseverkehr mit Japan ohne unkalkulierbare Risiken wieder möglich machen?