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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Erwerbsminderung und Grundrentenzuschlag

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

07.10.2020

Aktualisiert

02.04.2025

Deutscher BundestagDrucksache 19/2275823.09.2020

Erwerbsminderung und Grundrentenzuschlag

der Abgeordneten Jürgen Pohl, René Springer, Uwe Witt und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Wer wegen einer schweren oder chronischen Krankheit, aber auch beispielsweise in Folge eines Unfalls gar nicht mehr oder nur noch stundenweise arbeiten kann, erhält von der Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente wegen Erwerbsminderung (vgl. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschuèren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf?__blob=publicationFile&v=10). Zu den allgemeinen Voraussetzungen gehört u. a., dass die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht wurde (ebd.). Außerdem gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“ (ebd., S. 4). Das heißt: Zunächst wird geprüft, ob die individuelle Erwerbsfähigkeit durch medizinische oder berufliche Rehabilitation wieder hergestellt werden kann, (ebd., S. 4.).

Sozialverbände kritisieren, dass viele Erwerbsminderungsrentner nicht von der Grundrente profitieren, da die Zeiten der Erwerbsminderung bei der Berechnung der Grundrente nicht bzw. kaum berücksichtigt werden (vgl. https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/rentenpolitik/78738/grundrente). Aufgrund der strengen rechtlichen Voraussetzungen haben insbesondere Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung kaum Anspruch auf den Bezug der Grundrente. Nach Auffassung der Fragesteller besteht aus Gründen der Rentengerechtigkeit sowie des Schutzes Hunderttausender Erwerbsminderungsrentner vor Altersarmut bei der Grundrente politischer Korrekturbedarf.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Bezieher einer Erwerbsminderungsrente, die auf ergänzende Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind, in den letzten fünfzehn Jahren entwickelt (bitte unterschieden nach Rente wegen voller und Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sowie separat für Bund und Länder jeweils für die Jahre 2005 bis 2019 ausweisen)?

2

Wie viele Bezieher von Erwerbsminderungsrenten haben nach Einschätzung der Bundesregierung bis zum Jahr 2030 grundsätzlich Anspruch auf Grundrentenzuschlag, und in welcher Höhe (bitte die absoluten und relativen Daten unterschieden nach Rente wegen voller und Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sowie separat für Bund und Länder und unter Angabe der monatlichen Grundrentenzuschläge jeweils für die Jahre 2021 bis 2030 ausweisen)?

3

Wie viele Bezieher einer Erwerbsminderungsrente gingen nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünfzehn Jahren neben dem Rentenbezug einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung (z. B. Minijob) nach, und in welchem Umfang wurden hierbei Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt (bitte die absoluten und prozentualen Daten unterschieden nach Rente wegen voller und Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sowie separat für Bund und Länder jeweils für die Jahre 2005 bis 2019 ausweisen)?

4

In welchem Umfang wurde zusätzliches Einkommen im Rahmen der in Frage 3 benannten Beschäftigungsformen monatlich erwirtschaftet (bitte die absoluten und relativen Daten unterschieden nach Rente wegen voller und Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sowie separat für Bund und Länder jeweils für die Jahre 2005 bis 2019 ausweisen)?

5

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die generell bei Erwerbsminderungsrenten erhobenen Rentenabschläge (die im Falle des Bezuges der Grundrente auch diese entsprechend mindern würden) in den letzten fünfzehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Daten unterschieden nach Rente wegen voller und Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sowie separat für Bund und Länder jeweils für die Jahre 2005 bis 2019 ausweisen)?

6

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die bei Erwerbsminderungsrenten anteilig erhobenen

a) Beiträge zur Krankenversicherung,

b) Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung,

c) Beiträge zur Pflegeversicherung

in den letzten 15 Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Daten unterschieden nach Rente wegen voller und Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung jeweils für die Jahre 2005 bis 2019 ausweisen)?

7

Wie viele Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung würden nach Einschätzung der Bundesregierung den Grundrentenzuschlag erhalten, wenn die Zeiten des Bezuges der Erwerbsminderungsrente den Grundrentenzeiten gleichgestellt würden (bitte die absoluten und relativen Daten unterschieden nach Rente wegen voller und Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sowie separat für Bund und Länder jeweils für die Jahre 2021 bis 2030 darstellen)?

8

Beabsichtigt die Bundesregierung eine Verbesserung des Zugangs der Erwerbsminderungsrentner zum Grundrentenzuschlag zur Altersrente?

a) Wenn ja, wann, und durch welche konkreten Maßnahmen?

b) Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 16. September 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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