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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Islamic Relief

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

13.11.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2302301.10.2020

Islamic Relief „Islamic Relief – humanitäre Organisation in Deutschland e. V.“ (IRD) ist eine gemeinnützige deutsche Hilfsorganisation. Gemäß ihrer Satzung ist IRD „Kooperationspartner der internationalen Hilfsorganisation „Islamic Relief Worldwide“ (https://www.islamicrelief.de/unsere-satzung/). IRD ist unter anderem Mitglied von VENRO (Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen), Gemeinsam für Afrika sowie dem Deutschen Spendenrat und der Initiative Transparente Zivilgesellschaft. Im Kontext der Syrienkrise hat IRD zweckgebundene Projektfördergelder durch das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erhalten (vgl. Bundestagsdrucksache 18/10923, S. 7). Als Mitglied des Bündnisses „Aktion Deutschland Hilft“ hat IRD im Jahr 2019 laut dem Jahresbericht des Bündnisses 2,5 Mio. Euro Spenden erhalten. Einer Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Ausmaß ausländischer Einflussnahme auf Religionsgemeinschaften, religiöse Vereine und sonstige religiöse Organisationen“ (Bundestagsdrucksache 19/9415) zufolge verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung sowohl „Islamic Relief Worldwide“ als auch „Islamic Relief Deutschland e. V.“ über signifikante personelle Verbindungen zur Muslimbruderschaft oder zu ihr nahestehenden Organisationen. Anfang September 2020 hat das Bündnis „Aktion Deutschland Hilft“ die Mitgliedschaft von IRD bis zum 31. Dezember 2021 ausgesetzt. Hintergrund dafür ist der aus Sicht des Bündnisses nicht entscheidende Umgang von Individualpersonen in der Organisation. Dabei unterstreicht das Bündnis, als muslimische Organisation vertrete IRD einen bedeutenden Teil der deutschen und internationalen Gesellschaft (vgl. https://www.aktion-de utschland-hilft.de/de/fachthemen/news/buendnispartnerschaft-mit-islamic-relie f-deutschland-ruht-bis-auf-weiteres/).

der Abgeordneten Stephan Thomae, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Christian Dürr, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Dr. Wieland Schinnenburg, Dr. Hermann Otto Solms, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

„Islamic Relief – humanitäre Organisation in Deutschland e. V.“ (IRD) ist eine gemeinnützige deutsche Hilfsorganisation. Gemäß ihrer Satzung ist IRD „Kooperationspartner der internationalen Hilfsorganisation „Islamic Relief Worldwide“ (https://www.islamicrelief.de/unsere-satzung/). IRD ist unter anderem Mitglied von VENRO (Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen), Gemeinsam für Afrika sowie dem Deutschen Spendenrat und der Initiative Transparente Zivilgesellschaft. Im Kontext der Syrienkrise hat IRD zweckgebundene Projektfördergelder durch das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erhalten (vgl. Bundestagsdrucksache 18/10923, S. 7). Als Mitglied des Bündnisses „Aktion Deutschland Hilft“ hat IRD im Jahr 2019 laut dem Jahresbericht des Bündnisses 2,5 Mio. Euro Spenden erhalten. Einer Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Ausmaß ausländischer Einflussnahme auf Religionsgemeinschaften, religiöse Vereine und sonstige religiöse Organisationen“ (Bundestagsdrucksache 19/9415) zufolge verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung sowohl „Islamic Relief Worldwide“ als auch „Islamic Relief Deutschland e. V.“ über signifikante personelle Verbindungen zur Muslimbruderschaft oder zu ihr nahestehenden Organisationen. Anfang September 2020 hat das Bündnis „Aktion Deutschland Hilft“ die Mitgliedschaft von IRD bis zum 31. Dezember 2021 ausgesetzt. Hintergrund dafür ist der aus Sicht des Bündnisses nicht entscheidende Umgang von Individualpersonen in der Organisation. Dabei unterstreicht das Bündnis, als muslimische Organisation vertrete IRD einen bedeutenden Teil der deutschen und internationalen Gesellschaft (vgl. https://www.aktion-deutschland-hilft.de/de/fachthemen/news/buendnispartnerschaft-mit-islamic-relief-deutschland-ruht-bis-auf-weiteres/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wann, und wodurch gelangte die Bundesregierung zu der Erkenntnis, dass „Islamic Relief Deutschland e. V.“ und „Islamic Relief Worldwide“ über signifikante personelle Verbindungen zur „Muslimbruderschaft“ oder zu ihr nahestehenden Organisationen verfügt?

Welcher Art und Qualität sind diese personellen Verflechtungen?

2

Wie hoch waren die Zuwendungen für IRD insgesamt (bitte nach Jahren, Höhe der Mittel, zuständigem Bundesministerium aufschlüsseln)?

3

Welche förderrelevanten Aspekte wurden im Zuge der Prüfung der Förderentscheidung für IRD überprüft?

4

Wird eine solche Prüfung turnusmäßig durchgeführt, und falls ja, wie oft?

5

Seit wann liegt der Bundesregierung der Bericht des Bundesrechnungshofes vor?

Zu welchem Ergebnis kam der Bundesrechnungshof nach der Prüfung der Zuwendungen des Auswärtigen Amts an IRD?

6

Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus dem Prüfbericht des Bundesrechnungshofes hinsichtlich IRD gezogen?

7

Wann sind letztmalig Zuwendungen des Auswärtigen Amts an IRD geflossen?

8

An welchen Zweck waren die Zuwendungen des Auswärtigen Amts an IRD geknüpft, und wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung eine zweckmäßige Verwendung der Zuwendungen sichergestellt?

9

Gab es nach dem Bericht des Bundesrechnungshofes weitere Ermittlungen zu den Zuwendungen an IRD?

10

Wurden die Zuwendungen an IRD proaktiv durch die Bundesregierung gestoppt, oder ließ man lediglich bereits laufende Programme auslaufen?

11

Wurde die Zusammenarbeit mit IRD lediglich ausgesetzt, jedoch nicht beendet, und falls ja, wie begründet die Bundesregierung dies?

12

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich des israelischen Verbots von „Islamic Relief Worldwide“ und des Vorwurfs der Mitfinanzierung der Hamas, und hat die Bundesregierung eigene Ermittlungen zu IRD in diesem Zusammenhang angestellt?

13

Beobachtet die Bundesregierung Organisationen wie „Islamic Relief Deutschland e. V.“ mit einem ganzheitlichen Blick auch im Sinne der weltweiten Vernetzungsstruktur der Muslimbruderschaft, oder richtet sich der Blick ausschließlich auf „Islamic Relief Deutschland e. V.“?

14

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über personelle und strukturelle Vernetzungen zwischen „Islamic Relief Deutschland e. V.“ und der „Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs e. V.“?

15

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über personelle und strukturelle Vernetzungen zwischen „Islamic Relief Deutschland e. V.“ und „ATIB – Union Türkisch Islamischer Kulturvereine in Europa e. V.“?

16

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über personelle und strukturelle Vernetzungen zwischen „Islamic Relief Deutschland e. V.“ bzw. „Islamic Relief Worldwide“ und „United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East“?

17

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über personelle und strukturelle Vernetzungen zwischen „Islamic Relief Deutschland e. V.“ und „Union Internationaler Demokraten e. V.“ (ehemals UETD)?

18

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Einfluss der türkischen Regierungspartei AKP oder deren Vorfeldorganisation „Union Internationaler Demokraten e. V.“ (ehemals UETD) auf die personelle und organisatorische Struktur bei „Islamic Relief Deutschland e. V.“, „Islamic Relief Worldwide“ sowie ähnlichen Organisationen aus dem Spektrum der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs e. V., und falls ja, seit wann?

19

Inwiefern hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Einfluss der türkischen Regierungspartei AKP auf in Deutschland ansässige Vereine, Organisationen etc. seit dem gescheiterten Putschversuch in der Türkei verändert?

Berlin, den 30. September 2020

Christian Lindner und Fraktion

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