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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Allgemeine Nachfragen zu den FinCEN Files
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
20.10.2020
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/2304401.10.2020
Allgemeine Nachfragen zu den FinCEN Files
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Frank Schäffler, Katja
Hessel, Markus Herbrand, Till Mansmann, Renata Alt, Christine Aschenberg-
Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario
Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-
Julius Cronenberg, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke,
Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten
Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek,
Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Konstantin
Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Wieland
Schinnenburg, Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Michael Theurer,
Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Allgemeine Nachfragen zu den FinCEN Files
Am Abend des 20. September 2020 hatte „BuzzFeed News Deutschland“
gemeinsam mit dem Internationalen Netzwerk investigativer Journalisten (ICIJ)
die sog. FinCEN Files veröffentlicht. Mehr als 400 Journalisten aus 88 Ländern
hätten dafür über ein Jahr lang systematisch vertrauliche Verdachtsberichte der
US-Finanzaufsicht ausgewertet, sog. Suspicious Activity Reports. Die FinCEN
Files sollen dabei nur einen kleinen Ausschnitt aller angefertigten
Verdachtsberichte darstellen.
Insgesamt handelt es sich bei den FinCEN Files um mehr als 2 100
Geldwäsche-Verdachtsmeldungen, einige davon betreffen Dutzende
Transaktionen auf einmal. Die Gesamtsumme, die in diesen Transaktionen abgewickelt
worden ist, liegt bei etwa 2 Bill. US-Dollar. Die Verdachtsmeldungen haben
Banken in den Jahren 2000 bis 2017 bei der US-Anti-Geldwäsche-Behörde
angezeigt, wobei der überwiegende Teil aus den Jahren 2014 bis 2017 stammen
soll.
Internationale Großbanken, darunter auch deutsche Kreditinstitute, haben laut
Medienberichten verdächtige Überweisungen im Wert von mehr als 2 Bill. US-
Dollar bewegt, die sie teilweise gar nicht oder erst lange danach an die
Behörden gemeldet haben. Das gehe aus den genannten vertraulichen Unterlagen der
US-Regierung hervor.
Mehr als 600 Mio. US-Dollar habe die Deutsche Bank Anfang 2017 im
Rahmen eines Vergleiches an die Behörden in den USA und Großbritannien
gezahlt, nachdem die sog. Mirror Trades aufgeflogen seien – ein System, mit dem
zwischen 2011 und 2015 Milliarden aus Russland und anderen Staaten der
ehemaligen Sowjetunion über Aktienkäufe und Verkäufe ins westliche
Finanzsystem geschleust worden seien. Dies geschehe laut Medienberichten, indem
Aktien mit Rubel gekauft und noch am gleichen Tag in Dollar wieder verkauft wer-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/23044
19. Wahlperiode 01.10.2020
den. Diese sog. Mirror Trades würden dafür genutzt, Geld außer Landes zu
bringen oder zu waschen (https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/fincen-fi
les-deutsche-bank-101.html). Die ermittelnden Behörden in Großbritannien
und den Vereinigten Staaten gingen von 10 Mrd. US-Dollar aus dubiosen
Geschäften aus, die so ihren Weg aus Osteuropa heraus fanden – durch die
Mitwirkung der Deutsche Bank, vor allem an ihren Standorten in Moskau und
London. „Gier und Korruption“ hätten dieses System bei der Deutschen Bank
befeuert, so die US-Behörde in ihrem Abschlussbericht. Selbst nach der Strafe
in dreistelliger Millionenhöhe im Jahr 2017 könnten laut Medienberichten die
sog. Mirror Trades fortgesetzt worden sein. Das gehe aus den dem
Journalistennetzwerk vorliegenden Geldwäscheverdachtsmeldungen hervor.
Die Deutsche Bank habe hier erklärt, die Vorgänge würden alle aus der Zeit vor
2016 stammen. Es seien kriminelle Handlungen von Einzelpersonen gewesen.
Das Institut habe aus den Fehlern gelernt, sei Probleme systematisch
angegangen und habe das Geschäft neu ausgerichtet, Kontrollen verbessert sowie
personelle Konsequenzen gezogen. Außerdem habe man ab 2015 die Zahl der
internen Kontrolleure massiv erhöht – von 600 auf 1 500 Mitarbeiter.
Auch gegen die Commerzbank AG werden Vorwürfe erhoben. So habe die
Commerzbank jahrelang mit Personen und Firmen zusammengearbeitet, die auf
Sanktionslisten stehen und habe hunderte Millionen Euro an Firmen und
Personen weitergeleitet, die der Terrorfinanzierung oder Geldwäsche beschuldigt
werden. Insgesamt habe „BuzzFeed News Deutschland“ in dutzenden
Dokumenten verdächtige Commerzbank-Überweisungen gefunden – im Gesamtwert
von rund 2 Mrd. Euro. Seit der Finanzkrise im Jahr 2008 ist der deutsche Staat
zu mehr als 15 Prozent an der Commerzbank AG beteiligt. Und die
Commerzbank AG zahlte schon im Jahr 2015 wegen ähnlicher Vergehen eine
Milliardenstrafe an US-Behörden.
Die Commerzbank AG habe laut Medienberichten mitgeteilt, ihr seien die
Vorwürfe bekannt und diese würden vollumfänglich auf von der Commerzbank
überwiegend im Zeitraum 2010 bis 2016 getätigten Meldungen an die
zuständigen Behörden beruhen. Die Vertreterin des Bundes im Aufsichtsrat der
Commerzbank AG, Jutta Dönges, kündigte an, den Aufsichtsrat mit diesen
Vorgängen befassen zu wollen (https://www.hna.de/wirtschaft/commerzbank-fincen-fil
es-decken-rund-zwei-milliarden-euro-verdaechtiger-zahlungen-auf-zr-9004877
2.html).
Das Bundesministerium der Finanzen teilte zwischenzeitlich mit, es sehe im
Hinblick auf eine mutmaßliche Verstrickung von Banken in internationale
Geldwäsche keinen unmittelbaren Handlungsbedarf (https://de.reuters.com/arti
cle/banken-geldw-sche-ministerium-idDEKCN26C1VF).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Treffen Medienberichte nach Kenntnis der Bundesregierung zu, wonach
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – anders als andere
Aufsichtsbehörden – im Zusammenhang mit den im Jahr 2015 gemeldeten
sog. Mirror Trades bislang keine Strafe erlassen hat (https://www.tagessch
au.de/investigativ/ndr-wdr/fincen-geldwaesche-russland-deutschland-10
1.html)?
a) Treffen Medienberichte nach Kenntnis der Bundesregierung zu,
wonach die Bundesanstalt bereits im Oktober 2016 signalisiert haben soll,
dass die diesbezüglichen Untersuchungen fast abgeschlossen seien
(https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/fincen-geldwaesche-r
ussland-deutschland-101.html)?
b) Treffen Medienberichte nach Kenntnis der Bundesregierung zu,
wonach Gelder aus den sog. Mirror Trades auch nach Deutschland
geflossen seien (https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/fincen-geld
waesche-russland-deutschland-101.html)?
Welche Erkenntnisse liegen hierzu der Bundesanstalt vor?
Welche Erkenntnisse liegen hierzu der Financial Intelligence Unit nach
Aufnahme ihrer Arbeit vor?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, dass auch die
Deutsche Bundesbank in diese Transaktionen einbezogen worden sein
soll (https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/fincen-geldwaesc
he-russland-deutschland-101.html)?
2. Welcher aktuelle Erkenntnisstand liegt bei der Bundesregierung dahin
gehend vor, dass die sog. Mirror Trades bei der Deutschen Bank AG und/
oder ihren Tochtergesellschaften auch nach 2016 fortgesetzt worden sein
könnten?
3. Wie viele geldwäscherechtliche Sonderprüfungen wurden bei der
Deutschen Bank AG und/oder ihren Tochtergesellschaften im
Zuständigkeitsbereich der Bundesanstalt seit 2010 zu welchen genauen Zeitpunkten,
durch wen, aus welchen konkreten Anlässen, mit welchen Feststellungen
und mit welcher Nachschau im Hinblick auf die Abarbeitung der
Feststellungen jeweils durchgeführt?
4. Wie viele geldwäscherechtliche Sonderprüfungen wurden bei der
Deutschen Bank AG und/oder ihren Tochtergesellschaften im
Zuständigkeitsbereich der EZB-Bankenaufsicht (EZB = Europäische Zentralbank) nach
Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 zu welchen genauen Zeitpunkten,
durch wen, aus welchen konkreten Anlässen, mit welchen Feststellungen
und mit welcher Nachschau im Hinblick auf die Abarbeitung der
Feststellungen jeweils durchgeführt?
5. Kann die Bundesregierung die gegen die Commerzbank AG erhobenen
Vorwürfe im Zusammenhang mit iranischem Öl bestätigen (https://www.h
na.de/wirtschaft/commerzbank-fincen-files-decken-rund-zwei-milliarden-e
uro-verdaechtiger-zahlungen-auf-zr-90048772.html)?
Wenn nein, kann die Bundesregierung zugleich ausschließen, dass es zu
entsprechenden Vorfällen gekommen ist?
6. Kann die Bundesregierung die gegen die Commerzbank AG erhobenen
Vorwürfe im Zusammenhang mit für das Assad-Regime durchgeführten
Transaktionen bestätigen (https://www.hna.de/wirtschaft/commerzbank-fin
cen-files-decken-rund-zwei-milliarden-euro-verdaechtiger-zahlungen-auf-
zr-90048772.html)?
Wenn nein, kann die Bundesregierung zugleich ausschließen, dass es zu
entsprechenden Vorfällen gekommen ist?
7. Kann die Bundesregierung die gegen die Commerzbank AG erhobenen
Vorwürfe im Zusammenhang mit einer kasachischen Minenfirma
bestätigen (https://www.hna.de/wirtschaft/commerzbank-fincen-files-decken-run
d-zwei-milliarden-euro-verdaechtiger-zahlungen-auf-zr-90048772.html)?
Wenn nein, kann die Bundesregierung zugleich ausschließen, dass es zu
entsprechenden Vorfällen gekommen ist?
8. Kann die Bundesregierung die gegen die Commerzbank AG erhobenen
Vorwürfe im Zusammenhang mit Drogenhändlern in Afghanistan
bestätigen (https://www.hna.de/wirtschaft/commerzbank-fincen-files-decken-run
d-zwei-milliarden-euro-verdaechtiger-zahlungen-auf-zr-90048772.html)?
Wenn nein, kann die Bundesregierung zugleich ausschließen, dass es zu
entsprechenden Vorfällen gekommen ist?
9. Wie viele geldwäscherechtliche Sonderprüfungen wurden bei der
Commerzbank AG und/oder ihren Tochtergesellschaften im
Zuständigkeitsbereich der Bundesanstalt seit 2010 zu welchen genauen Zeitpunkten, durch
wen, aus welchen konkreten Anlässen, mit welchen Feststellungen und mit
welcher Nachschau im Hinblick auf die Abarbeitung der Feststellungen
jeweils durchgeführt?
10. Wie viele geldwäscherechtliche Sonderprüfungen wurden bei der
Commerzbank AG und/oder ihren Tochtergesellschaften im
Zuständigkeitsbereich der EZB-Bankenaufsicht nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2010 zu welchen genauen Zeitpunkten, durch wen, aus welchen konkreten
Anlässen, mit welchen Feststellungen und mit welcher Nachschau im
Hinblick auf die Abarbeitung der Feststellungen jeweils durchgeführt?
Berlin, den 30. September 2020
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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