Deutschlands Engagement für Rechtsstaatlichkeit in Europa
der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Stephan Thomae, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Christian Dürr, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Dr. Hermann Otto Solms, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Wahrung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit gehören zu den Kernanliegen der Europäischen Union (Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union). Deshalb ist es nur folgerichtig, wenn die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit auf der Prioritätenliste der deutschen EU-Ratspräsidentschaft steht (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/europa/europa-rechtsstaatlichkeit/2340814). Denn ohne die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit ist das Funktionieren einer gemeinsamen Werteordnung schlicht undenkbar (vgl. auch Programm der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, https://www.eu2020.de/blob/2360246/d0e7b758973f0b1f56e74730bfdaf99d/pdf-programm-de-data.pdf; vgl. dazu und zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland den Beitrag der Bundesregierung zum ersten Bericht der Kommission über die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der EU und ihren Mitgliedstaaten, https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2340826/b8e86cb5c6a5672b1a06842a07f762f6/beitrag-deu-rechtsstaatlichkeit-data.pdf).
Auch die Europäische Kommission ist sich der Bedeutung der Rechtsstaatlichkeit bewusst. Sie sei eine Grundvoraussetzung für die Gewährleistung der Gleichbehandlung vor dem Gesetz und den Schutz individueller Rechte, die Verhinderung von Machtmissbrauch durch Behörden und die Rechenschaftspflicht der Entscheidungsträger. Zudem sei die Achtung der Rechtsstaatlichkeit für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die öffentlichen Institutionen unerlässlich (vgl. COM(2019) 343 final). Daneben fällt der Rechtsstaatlichkeit eine weitere Rolle zu: Ihre Achtung, einschließlich der Unabhängigkeit der Justizsysteme, hat auch erheblichen Einfluss auf Investitionsentscheidungen und auf die Anziehung von Unternehmen (vgl. COM(2019) 198 final; Politische Leitlinien für die künftige EU-Kommission, https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/political-guidelines-next-commission_de.pdf).
Die Europäische Kommission erhofft sich insbesondere durch die Schaffung eines permanenten Rechtsstaatsmechanismus neue Impulse zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union. Dieser Mechanismus könnte vorsehen, dass die Auszahlung von EU-Mitteln künftig an bestimmte Kriterien zur Rechtsstaatlichkeit geknüpft wird. Das geplante Anreizsystem soll angesichts der negativen Entwicklungen und der damit verbundenen Gefahren für die grundlegenden europäischen Werte möglichst schnell etabliert werden (vgl. https://www.handelsblatt.com/politik/international/appell-an-staatschefs-eu-kommissarin-jourov-rechtsstaatsmechanismus-jetzt-oder-nie-durchsetzen/26006776.html?ticket=ST-949469-7FvDmDSdJJv7FdIfhCFs-ap6). Anlass geben unter anderem besorgniserregende Entwicklungen in den Ländern Polen und Ungarn (https://ec.europa.eu/germany/news/20200429-rechtsstaatlichkeit-polen-ungarn_de; https://www.swp-berlin.org/10.18449/2020A72/ und auch Bundestagsdrucksache 19/20620), aber auch Malta und Bulgarien (https://www.deutschlandfunkkultur.de/proteste-in-bulgarien-sehnsucht-nach-dem-rechtsstaat.979.de.html?dram:article_id=481889; https://www.swp-berlin.org/10.18449/2020A72).
Die FDP thematisiert die Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union immer wieder. Schon im Januar 2019 und damit weit im Vorfeld der jüngsten Diskussionen zum Rechtsstaatsmechanismus hat die Fraktion der FDP eine europäische Grundwerteinitiative zum besseren Schutz von Rechtsstaatlichkeit, Menschen- und Bürgerrechten in den Mitgliedstaaten gefordert und insbesondere auf die mangelnde Effektivität der bestehenden Instrumente zur Wahrung der genannten Werte aufgrund ihrer formalen Hürden oder mangelnden Sanktionsmöglichkeiten hingewiesen (Bundestagsdrucksache 19/7423). Die Forderung ist im Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und AfD im Mai 2020 abgelehnt worden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Welche rechtsstaatlichen Standards sollten nach Auffassung der Bundesregierung in der Europäischen Union von allen Mitgliedstaaten eingehalten werden, und aus welchen Gründen?
Welche bestehenden Sanktionsmechanismen gibt es, und wie bewertet die Bundesregierung diese?
Möchte die Bundesregierung darauf hinwirken, dass die Einhaltung von bestimmten Kriterien zwingende Voraussetzung für den Erhalt von EU-Mitteln sein soll, und welche Kriterien und Mittel sind dies?
a) Welcher Entscheidungsfindungsprozess wäre am sinnvollsten, und wie könnte dieser ausgestaltet sein?
b) Wann und in welcher Form sollten Ergebnisse vorliegen bzw. an wen und wodurch kommuniziert werden (bitte Fahrplan und konkrete Arbeitsschritte benennen bzw. beschreiben)?
c) Wer ist bzw. sollte an einem solchen Prozess beteiligt sein bzw. werden?
Was ist mit Blick auf die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit von der Bundesregierung während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft erreicht worden, und was möchte die Bundesregierung konkret noch erreichen?
a) Welche Vorschläge hat sie bisher im Bereich Rechtsstaatlichkeit gemacht?
b) Welche konkreten Ziele hat sie sich gesetzt?
Wie soll der künftige Rechtsstaatsdialog zwischen den Mitgliedstaaten ausgestaltet sein?
Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung beim Rechtsstaatsdialog?
Gibt es Absprachen mit Blick auf die Erreichung der Ziele mit anderen Mitgliedstaaten?
a) Wenn ja, mit welchen Mitgliedstaaten sind Gespräche mit welchen Ergebnissen geführt worden?
b) Wenn nein, warum nicht?
Welche weiteren Akteure werden in den Rechtsstaatsdialog einbezogen?
a) Werden auch Nichtregierungsorganisationen, internationale Organisationen und Netzwerke sowie Vertreter aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft einbezogen?
b) Wenn ja, welche, und wie?
c) Wenn nein, warum nicht?
Wie sollen die Ergebnisse des Rechtsstaatsdialogs, insbesondere etwaige Handlungsaufträge an die Mitgliedstaaten, dokumentiert werden?
a) Wie erfolgt die Feststellung von Rechtsstaatsdefiziten, und welche Folgen sollen an diese Feststellung geknüpft werden?
b) Wie, und durch wen soll der Rechtsstaatsdialog evaluiert werden?
c) Was passiert, wenn die offengelegten Rechtsstaatsdefizite durch den betreffenden Staat nicht ausgeräumt werden?
Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen für den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention?
Wie ist die Bundesregierung konkret eingebunden, und welche Rolle nimmt bzw. hat sie während der EU-Ratspräsidentschaft eingenommen?
Wann ist mit Ergebnissen der Verhandlungen zu rechnen, und wie könnten diese aussehen (bitte Szenarien und deren Folgen benennen bzw. beschreiben).
Welche Gespräche hat Deutschland mit betroffenen Ländern wie Polen und Ungarn geführt, und hält die Bundesregierung es für realistisch, dass diese Länder rechtsstaatlichen Standards im Rat zustimmen werden?
Wann wird der erste Rechtsstaatlichkeitsbericht der Europäischen Kommission veröffentlicht (bitte Datum benennen)?