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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umgang mit Fällen von Pachtzahlungsverzug bei Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG)

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

04.11.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2298530.09.2020

Umgang mit Fällen von Pachtzahlungsverzug bei Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG)

der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Victor Perli, Ingrid Remmers, Kersten Steinke, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Grundsätzlich endet ein Pachtvertrag mit Ablauf der Vertragslaufzeit. Fristlose Kündigungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Das gilt auch und insbesondere für Pachtverträge der bundeseigenen Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG). Wir fragen die Bundesregierung nach Berichten, ob auch kurzfristiger Verzug bei Pachtzahlungen auch dann zur sofortigen Kündigung von Pachtverträgen durch die BVVG geführt hat, wenn dadurch die Existenzgrundlage des Betriebs akut gefährdet wurde.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie viele Fälle von Pachtzahlungsverzug für landwirtschaftliche Nutzflächen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen 20 Jahren bei der BVVG, und in wie vielen Fällen wurde in der Folge der Pachtvertrag gekündigt (bitte für die einzelnen Jahre und Bundesländer tabellarisch angeben)?

2

In welchem Ausmaß hat sich die Zahl der Pächterinnen und Pächter landwirtschaftlicher Nutzflächen nach Kenntnis der Bundesregierung im Ablauf der vergangenen 20 Jahre verändert? Wie viele Pachtverträge gibt es für landwirtschaftliche Nutzflächen bei der BVVG aktuell?

3

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl an Pachtverträgen für landwirtschaftliche Nutzflächen (absolut, relativ), in denen es zu Zahlungsverzügen kam, und wie hat sich diese Anzahl in den vergangenen 20 Jahren verändert?

4

Welche konkreten Regelungen gab und gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei der BVVG zum Umgang mit Verzug von Pachtzahlungen, und gibt es Sonder- oder Kulanzregelungen für den Fall, dass dieser nur kurzfristig und nicht selbstverschuldet eingetreten ist und eine Kündigung des Pachtvertrags existenzbedrohend ist?

a) In wie vielen Fällen (absolut, relativ) von Pachtzahlungsverzug wurden diese Sonder- und Kulanzregelungen angewandt?

b) Welche rechtlichen Grundlagen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die BVVG, Pachtverträge fristlos zu kündigen?

5

Wie viele sonstige Fälle gab es nach Kenntnis der Bundesregierung, in denen der Pachtvertrag von Seiten der BVVG fristlos gekündigt wurde, und was waren die Gründe dafür (bitte für die einzelnen Jahre und Bundesländer tabellarisch angeben)?

6

In welchem Zeitraum und auf welchem Weg müssen nach Kenntnis der Bundesregierung die Betroffenen über die Kündigung des Pachtvertrags informiert werden?

7

Wie viele Betroffene haben welche rechtlichen Möglichkeiten in Anspruch genommen, um die Rechtmäßigkeit der Kündigung überprüfen zu lassen, und mit welchem Ergebnis?

8

Ab wann nach der erfolgten Information der bisherigen Pächterinnen und Pächter über die Kündigung des Pachtvertrags werden nach Kenntnis der Bundesregierung andere Interessenten direkt darüber informiert, dass die Fläche neu verpachtet werden soll, und nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Pachtnachfolgenden? Ab wann nach dieser Information dürfen solche Flächen zur Pacht ausgeschrieben werden?

9

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung gekündigte Pachtflächen grundsätzlich öffentlich neu zur Pacht ausgeschrieben?

10

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Forderungsausfälle der BVVG aus nicht geleisteten Pachtzahlungen landwirtschaftlicher Nutzflächen in den vergangenen 20 Jahren?

11

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung stärkere Ausfälle bei Pachtzahlungen in bestimmten Betriebsformen (z. B. bei Milchviehbetrieben), und lassen sich regionale Effekte bei Zahlungsausfällen in bestimmten Gebieten ableiten (z. B. Dürreregionen)?

12

Kann aus Sicht der Bundesregierung ein Zusammenhang (Korrelation) hergestellt werden zwischen der Größe der Pachtflächen, die an einzelne Betriebe verpachtet werden, und möglichen Zahlungsausfällen?

Berlin, den 11. September 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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