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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Völkerrechtliche Pflicht zur Seenotrettung

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

28.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2313007.10.2020

Völkerrechtliche Pflicht zur Seenotrettung

der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Christian Dürr, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Dr. Wieland Schinnenburg, Dr. Hermann Otto Solms, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Bundesrepublik Deutschland hat in der Vergangenheit an diversen Rettungsmissionen auf den Meeren teilgenommen und dadurch zahlreiche Menschen vor dem sicheren Tod bewahrt. Dennoch wird sowohl das Handeln der Bundesregierung als auch das Handeln einiger privater Akteure kritisiert und deren Rechtsgrundlage in nach Ansicht der Fragesteller unangemessener Weise angezweifelt (https://verfassungsblog.de/seenotrettung-als-voelkerrechtliche-pflicht-aktuelle-herausforderungen-der-massenmigrationsbewegungen-ueber-dasmittelmeer/). Insbesondere das angebliche Fehlen von Rechtsgrundlagen macht aus Sicht der Kritiker das Handeln illegal, obwohl die Pflicht zur Seenotrettung bereits erstmalig 1910 im Brüsseler Abkommen zur einheitlichen Feststellung von Regeln über Hilfeleistung und Bergung in Seenot festgesetzt wurde (https://www.bundestag.de/resource/blob/535236/262c8b171d4d88f9710a25df757194b5/wd-2-106-17-pdf-data.pdf). Dennoch könnten nach Ansicht der Fragesteller die Zweifel der Kritiker als Nährboden für Verschwörungstheoretiker dienen, weshalb die Zweifel mit Hilfe von Aufklärung aus dem Weg geschafft werden sollten. Es ist bereits bekannt, dass die Bundesregierung im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft das Thema der Seenotrettung in den Vordergrund stellen möchte. Hier stellen sich allerdings die Fragen, welche Ziele die Bundesregierung damit verfolgt und welche rechtlichen Regelungen sie damit schlussendlich erzielen möchte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Vertritt die Bundesregierung die Ansicht, dass es eine völkerrechtliche Pflicht zur Seenotrettung von Flüchtlingen und Migranten gibt?

1

Woraus ergibt sich diese Annahme?

1

Sieht die Bundesregierung in der Seenotrettung von Flüchtlingen und Migranten einen Verstoß gegen die UN-Seerechtskonvention (UN = Vereinte Nationen) aus dem Jahre 1980, und falls nein, wie beurteilt die Bundesregierung diese Einschätzung?

1

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Regelungen der EU, etwa die Frontex- und Seeaußengrenzen-Verordnung?

1

Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Menschenrechte auf der See nicht ausreichend geschützt werden?

1

Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Menschenrechte auf der See ausreichend von der Bundesregierung geschützt werden?

2

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dahin gehend, dass einige Mitgliedstaaten der EU durch das Zurückhalten von Geflüchteten gegen völkerrechtliche Regelungen verstoßen?

2

Wenn ja, welche Staaten verstoßen aus Sicht der Bundesregierung gegen diese völkerrechtlichen Regelungen?

2

Inwiefern plant die Bundesregierung gegen diese Verstöße vorzugehen?

3

Hat die Bundesregierung geprüft, ob sie verpflichtet ist, Missionen durchzuführen, um Seenotrettung von Flüchtlingen und Migranten zu betreiben, und wenn ja, woraus ergibt sich diese Pflicht?

4

Wie viele Missionen hat die Bundesregierung bislang durchgeführt, gefördert oder unterstützt, um Flüchtlinge und Migranten aus Seenot zu befreien (bitte aufschlüsseln)?

4

Wo fanden nach Kenntnis der Bundesregierung diese Missionen statt?

4

Wie viele Menschenleben konnten nach Kenntnis der Bundesregierung durch diese Missionen gerettet werden?

5

Inwiefern wird sich die Bundesregierung im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft für Seenotrettung von Flüchtlingen und Migranten einsetzen?

5

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zu diesem Zweck geplant?

5

Welche Initiativen wird die Bundesregierung zu diesem Zweck fördern?

5

Warum hat die Bundesregierung am 3. März 2020 unter anderem einer Änderung der Schiffssicherheitsverordnung sowie der See-Sportbootverordnung zugestimmt, trotz der Gefahr, dass als Folge der Verordnungsänderung die Anzahl der Opfer eines Ertrinkungstods höchstwahrscheinlich maßgeblich steigen wird?

6

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft neue und klare völkerrechtliche Verträge geschaffen und unterzeichnet werden sollten, um die Seenotrettung auf den Meeren zu garantieren?

6

Wenn ja, welche wesentlichen Ausgestaltungen sollte dieser völkerrechtliche Vertrag beinhalten?

6

Welche Staaten sollten aus Sicht der Bundesregierung die Vertragsparteien eines neuen völkerrechtlichen Vertrages werden?

7

Wie viel Geld hat die Bundesregierung von 2015 bis 2020 für Missionen zur Seenotrettung ausgegeben, und welche Summe plant sie im Jahr 2021 dafür einzusetzen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Berlin, den 30. September 2020

Christian Lindner und Fraktion

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