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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Nachrichtenlose Vermögenswerte und deren Mittelverwendung für sozial-innovative Unternehmen

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

21.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2315407.10.2020

Nachrichtenlose Vermögenswerte und deren Mittelverwendung für sozialinnovative Unternehmen

der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Christian Dürr, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Wieland Schinnenburg, Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Schätzungsweise 2 Mrd. bis 9 Mrd. Euro liegen auf deutschen Bankkonten und Bankdepots, bei denen Finanzinstitute den Kontakt zum Kunden verloren haben und nicht wiederherstellen konnten. Es handelt sich um nachrichtenlose Vermögen bzw. nachrichtenlose Assets. Es kommt beispielsweise zu einem nachrichtenlosen Konto, wenn eine Person stirbt, deren Erben aber von der Existenz des Vermögens nichts wissen und die Bank des Verstorbenen nicht die Erben kennen (vgl. https://www.capital.de/geld-versicherungen/vergessene-konten-was-passiert-mit-dem-geld).

Bis auf Deutschland haben alle anderen G7-Staaten sowie viele weitere Länder für nachrichtenlose Vermögenswerte Regelungen getroffen. Hierzulande gibt es keine gesetzlichen Richtlinien. Anspruchsberechtigte (z. B. Erben) müssen viele Hindernisse überwinden, um ihr Vermögen aufzuspüren (vgl. https://www.send-ev.de/uploads/sif.pdf).

Nach Ansicht der Fragesteller handelt es sich bei diesem Vermögen, das herrenlos auf Konten und Depots liegt, um „totes“ Kapital, das einer sinnvolleren Verwendung zugeführt werden sollte. Konkret schlagen die Fragesteller vor, ein zentrales Melderegister zu schaffen, damit Anspruchsberechtigte schneller ihr Vermögen finden können. Mit den Mitteln aus nachrichtenlosen Assets, die nicht zugeordnet werden können, sollten Start-ups und insbesondere auch soziale Entrepreneure finanziert werden. Die Fragesteller haben dazu zwei Anträge in den Deutschen Bundestag eingebracht (vgl. Bundestagsdrucksachen 19/17708 und 19/18238).

Auch die regierungstragenden Fraktionen der CDU/CSU und SPD möchten soziale Innovationen stärker fördern (vgl. Bundestagsdrucksache 19/19493).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Hat die Bundesregierung in den letzten zwölf Monaten zum Thema nachrichtenlose Vermögenswerte Initiativen unternommen oder Gespräche mit Institutionen geführt?

Wenn ja, welche Initiativen wurden unternommen, mit wem wurden Gespräche geführt?

2

Hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode Anstrengungen unternommen, um das nachrichtenlose Vermögen in Deutschland zu schätzen?

Sofern ja, wie definiert die Bundesregierung nachrichtenlose Vermögenswerte, und von welchem Schätzwert geht sie aus?

3

Liegen der Bundesregierung zwischenzeitlich neue Erkenntnisse vor, welche Summen Finanzinstitute aufgrund von Nachrichtenlosigkeit nach 30 Jahren ausgebucht haben (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13123)?

4

Plant die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode eine Regelung hinsichtlich nachrichtenloser Vermögenswerte?

5

Kann sich die Bundesregierung die Schaffung eines zentralen, bundesweiten Melderegisters für nachrichtenlose Vermögenswerte vorstellen, an das Finanzinstitute solche herrenlose Vermögensgegenstände melden müssen, so wie es die Fragesteller, aber auch andere Institutionen vorschlagen (vgl. z. B. https://www.send-ev.de/uploads/sif.pdf)?

Falls nein, was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen ein zentrales Melderegister?

6

Inwiefern haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Finanzierungsbedingungen für Social Entrepreneurs durch die Corona-Krise geändert?

Berlin, den 30. September 2020

Christian Lindner und Fraktion

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