BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzsektor im Lichte des Wirecard-Skandals

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

26.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2322408.10.2020

Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzsektor im Lichte des Wirecard-Skandals

der Abgeordneten Markus Herbrand, Christian Dürr, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar, Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Wieland Schinnenburg, Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Deutsche Bundestag hat im Zuge der Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie herausgestellt, dass im Hinblick auf die Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzsektor „Verbesserungen dringend geboten“ seien (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12405, S. 156).

Die Fraktionen CDU/CSU, SPD und - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben darin angeführt, dass die Aufsicht über Geldwäsche und Terrorfinanzierung im Nichtfinanzsektor keiner zentralen Behörde obliege, sondern in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt sei.

Hierdurch würden sich Effizienzverluste in der Bekämpfung der Geldwäsche ergeben, die zum Teil auch mit einer über Jahre andauernden dünnen Personalausstattung und fehlender IT in Verbindung stünden.

Dieser Zustand sei zwingend zu verbessern, auch um die generelle Schlagkräftigkeit Deutschlands im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter zu stärken, stellt das Parlament fest (vgl. ebd.).

Aufgrund dieser Begründung hat die Bundesregierung vom Deutschen Bundestag im Rahmen einer Protokollerklärung den expliziten Auftrag erhalten, Gespräche mit den Ländern im Hinblick auf eine „sinnvolle Aufsichtsstruktur im Nichtfinanzsektor zu forcieren“.

Die Bundesregierung ist dieser Forderung nach Ansicht der Fragestellenden nicht adäquat nachgekommen, was auch dazu führte, dass die Geldwäscheaufsicht erhebliche Betrugsversuche nicht erkannte, wie die jüngsten Entwicklungen des Wirecard-Skandals beispielhaft belegen.

Zwar hat die Bundesregierung auf Anfrage der Fraktion der FDP vom 14. Januar 2020 die Defizite der Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzsektor beschrieben und in diesem Zuge den Einsatz der Bundesländer bei der Geldwäschebekämpfung bemängelt.

So stellte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) beispielsweise heraus, dass „die Bundesregierung von den Ländern erwartet, dass sie ihrem gesetzlichen Haftungsauftrag nachkommen und ihre Zuständigkeit in der Geldwäscheprävention effektiv ausgestalten“ (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/16464, S. 9),

allerdings hat die Bundesregierung selbst keine Maßnahmen getroffen, weder konkrete Gespräche mit den Ländern wurden geführt noch wurde Unterstützung bei der Schaffung einer Datenbank der Verpflichteten angeboten, bei der die Bundesregierung nach Ansicht der Fragestellenden einen wertvollen Beitrag leisten könnte.

Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinien damit beauftragt, regelmäßig statistische Daten der Länder zu erheben, damit es eine Übersicht über den Zustand der Geldwäscheprävention in den Ländern gibt.

In den vergangenen Jahren hat das Bundesministerium der Finanzen deshalb immer wieder Umfragen bei den zuständigen Landesbehörden durchgeführt, um sich über die mitunter stark voneinander abweichende (Personal-)Situation der Geldwäscheaufsicht in den jeweiligen Bundesländern zu informieren (vgl. u. a. Ausschussdrucksache des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages vom 1. Juni 2016 (Ausschussdrucksache 18(7)320 – Nachbericht).

Zuletzt haben die Bundesländer dem BMF im März 2020 statistische Daten für das Jahr 2019 übermittelt, die u. a. Informationen über die Aufsichtstätigkeit der Länder nach § 51 des Geldwäschegesetzes (GwG) umfassen (vgl. https://www.bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/Standardartikel/Themen/Internationales_Finanzmarkt/Finanzmarktpolitik/2019-07-03-aufsichtstaetigkeit-geldwaeschegesetz.html).

Bislang wurden diese Daten weder auf der Internetseite der Bundesregierung veröffentlicht noch wurden sie dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages übermittelt, obwohl diese Informationen für eine Bewertung der Geldwäscheprävention in Deutschland, insbesondere mit Blick auf die jüngsten Enthüllungen des Wirecard-Skandals, von erheblicher Bedeutung sind.

Vor diesem Hintergrund möchten sich die Fragestellenden nach der Situation der Geldwäscheprävention in den Ländern erkundigen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Welche Rolle nimmt nach Ansicht der Bundesregierung die Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzsektor aus rechtsstaatlichen Überlegungen ein?

2

Ist die Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzsektor nach Ansicht der Bundesregierung effizient genug ausgestaltet, um eine sichere Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung zu gewährleisten?

3

Wie verhält sich die jeweils jährliche Anzahl der bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) eingegangenen Verdachtsmeldungen aus dem Nichtfinanzsektor im Verhältnis zu den eingegangenen Verdachtsmeldungen aus dem Finanzsektor für die letzten vier Jahre jeweils in Prozent (bitte tabellarisch darstellen)?

4

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der in den Aufsichtsbehörden der Länder beschäftigten Personen, gemessen in Vollzeitäquivalenzen (VZÄ), die mit der Geldwäscheaufsicht über die Verpflichteten im Nichtfinanzsektor betraut sind, in den vergangenen fünf Jahren jeweils jährlich entwickelt (bitte tabellarisch darstellen, nach Jahren aufschlüsseln und vorliegende Daten für das Jahr 2019, die bis zum 31. März 2020 an das BMF und die Financial Intelligence Unit (FIU) übermittelt wurden, sowie ggf. aktuell vorliegende Informationen aus dem laufenden Jahr 2020 integrieren)?

a) Wie verteilen sich die beschäftigen Personen in VZÄ auf die einzelnen Bundesländer für die jeweils erfragten Jahre (bitte alle vorliegenden Daten – auch unvollständige Informationen –, die der Bundesregierung vorliegen aufführen)?

b) Wie verteilen sich die beschäftigten Personen in VZÄ auf den gehobenen Dienst, den höheren Dienst sowie auf die Anzahl der Personen insgesamt in den jeweiligen Bundesländern für die jeweils erfragten Jahre (bitte alle vorliegenden Daten – auch unvollständige Informationen – aufführen, die der Bundesregierung vorliegen, und nach den jeweiligen Bundesländern aufschlüsseln)?

c) Wie verteilen sich die beschäftigten Personen in VZÄ auf die zuständigen Aufsichtsbehörden nach § 50 GwG im Nichtfinanzsektor, sortiert nach den jeweiligen Bundesländern und aufgeschlüsselt nach den folgenden Verpflichtetengruppen für die jeweils erfragten Jahre (bitte alle vorliegenden Daten – auch unvollständige Informationen – aufführen, die der Bundesregierung vorliegen, und nach den jeweiligen Bundesländern aufschlüsseln) Rechtsanwälte und Kammerrechtsbeistände auf die jeweils örtlich zuständige Rechtsanwaltskammer (§§ 60 und 61 der Bundesrechtsanwaltsordnung); Patentanwälte auf die Patentanwaltskammer (§ 53 der Patentanwaltsordnung); Notare auf den jeweiligen Präsidenten des Landgerichts, in dessen Bezirk der Notar seinen Sitz hat (§ 92 Nummer 1 der Bundesnotarordnung); Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer auf die Wirtschaftsprüferkammer (§ 57 Absatz 2 Nummer 17 der Wirtschaftsprüferordnung); Steuerberater und Steuerbevollmächtigte auf die jeweils örtlich zuständige Steuerberaterkammer (§ 76 des Steuerberatungsgesetzes); Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen, soweit das Landesrecht nichts anderes bestimmt, auf die für die Erteilung der glücksspielrechtlichen Erlaubnis zuständige Behörde; die jeweils nach Bundes- oder Landesrecht zuständige Stelle für Finanzunternehmen; die jeweils nach Bundes- oder Landesrecht zuständige Stelle für Versicherungsvermittler; die jeweils nach Bundes- oder Landesrecht zuständige Stelle für Rechtsbeistände; die jeweils nach Bundes- oder Landesrecht zuständige Stelle für Dienstleister für Treuhandsgesellschaften, Treuhänder; die jeweils nach Bundes- oder Landesrecht zuständige Stelle für Immobilienmakler; die jeweils nach Bundes- oder Landesrecht zuständige Stelle für Güterhändler?

5

Wie hat sich der Personalbestand der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in den vergangenen fünf Jahren jeweils jährlich entwickelt?

Wie verteilt sich für die jeweiligen Jahre die Anzahl der VZÄ auf den gehobenen, mittleren und höheren Dienst (bitte tabellarisch darstellen)?

6

Plant die Bundesregierung, eine gesetzliche Definition des „Nichtfinanzsektors“ anzustoßen, die nach Kenntnis der Fragestellenden zurzeit nicht existiert, und falls ja, welche Vorteile hätte eine solche Definition?

7

Wie stellt sich nach Schätzung bzw. Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Verpflichteten des Geldwäschegesetzes (GwG) in Deutschland dar (bitte tabellarisch darstellen)?

a) Wie viele Verpflichtete gibt es insgesamt im Finanzsektor?

b) Wie verteilt sich die Anzahl der Verpflichteten im Finanzsektor aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Verpflichtetengruppen des § 2 Absatz 1 GwG?

c) Wie viele Verpflichtete gibt es insgesamt im Nichtfinanzsektor?

d) Wie verteilt sich die Anzahl der Verpflichteten im Nichtfinanzsektor aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Verpflichtetengruppen des § 2 Absatz 1 GwG?

8

Was hat die Bundesregierung wann konkret getan, um die in der Vorbemerkung dieser Anfrage erwähnte Protokollnotiz umzusetzen, die im Zuge der Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (Bundestagsdrucksache 18/12405) festgeschrieben wurde?

Zu welchen Daten wurden die geforderten Gespräche mit welchen Stellen der Länder geführt, und was waren die jeweiligen Ergebnisse und Schlussfolgerungen (bitte tabellarisch darstellen)?

9

Wie steht die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Wirecard-Skandals der Forderung von Teilen der Medien und der (Fach-)Öffentlichkeit gegenüber, dass die Strukturen der Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzsektor stärker als bisher zentralisiert werden sollten?

10

Welchen Ministerien sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Geldwäscheaufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor in den jeweiligen Bundesländern unterstellt (bitte tabellarisch darstellen und nach Bundesland und Ministerium aufschlüsseln)?

11

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es keine vollständige Datenbank gibt, in der die Verpflichteten des Nichtfinanzsektors geführt werden?

Falls ja, welche Möglichkeiten erkennt die Bundesregierung, um eine möglichst aktuelle Datenbank zu etablieren?

Inwiefern plant die Bundesregierung, die Schaffung einer solchen Datenbank zu unterstützen?

Welche Maßnahmen strebt sie konkret an?

12

Wie viele Prüfungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung – aufgeschlüsselt nach Vor-Ort-Prüfungen und sonstigen Prüfungsmaßnahmen – die jeweiligen Bundesländer in den letzten drei Jahren jeweils durchgeführt (bitte tabellarisch darstellen, nach Bundesländern aufschlüsseln und vorliegende Daten für das Jahr 2019, die bis zum 31. März 2020 an das BMF und die Financial Intelligence Unit (FIU) übermittelt wurden, sowie ggf. aktuell vorliegende Informationen aus dem laufenden Jahr 2020 integrieren)?

Wie viele dieser Prüfungen haben, differenziert nach den betroffenen Verpflichteten nach § 2 Absatz 1 GwG (§ 51 Absatz 9 Satz 1 Nummer 1b GwG) und aufgeschlüsselt nach den einzelnen Bundesländer in den vergangenen drei Jahren jeweils jährlich stattgefunden (bitte tabellarisch darstellen)?

13

Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung Folgendes sortiert nach den einzelnen Bundesländern in den letzten drei Jahren jeweils jährlich dar:

a) die Anzahl der Maßnahmen, bei denen die Aufsichtsbehörde eine Pflichtverletzung festgestellt hat, und

b) die Anzahl der Fälle, in denen die Aufsichtsbehörde anderweitig Kenntnis von einer solchen Pflichtverletzung erlangt hat (§ 51 Absatz 9 Satz 1 Nummer 1c GwG)?

14

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl von Strafverfahren zur Verfolgung von Geldwäsche, die jährlich eingeleitet wurden, in den letzten drei Jahren jeweils entwickelt?

Wie hat sich die Anzahl von Strafverfahren zur Verfolgung von Geldwäsche, die jährlich abgeschlossen wurden, in den letzten drei Jahren jeweils entwickelt (bitte tabellarisch darstellen)?

15

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der Verfahren, die aus der präventiven Geldwäscheaufsicht resultieren?

Welche Rolle nimmt die präventive Geldwäscheaufsicht für die Erkennung von kriminellen Sachverhalten ein?

16

An welchen Daten ist die BaFin an welche Stellen in Bayern in den letzten vier Jahren telefonisch oder persönlich herangetreten, um sich darüber auszutauschen, wer für die Geldwäscheaufsicht über den Wirecard-Konzern zuständig ist, bzw. die jeweilige Stelle über Sachverhalte zu informieren, die die Geldwäscheaufsicht über den Wirecard-Konzern betreffen (bitte tabellarisch darstellen)?

17

Wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Deutschlandprüfung der bei der OECD in Paris angesiedelten FATF (Financial Action Task Force on Money Laundering) und die dazugehörige Vor-Ort-Prüfung genau stattfinden, die aufgrund der Corona-Pandemie zum Teil verschoben werden mussten?

An welchen Daten sollen sie beginnen, und an welchen enden?

18

Wie bereitet sich die Bundesregierung auf die FATF-Deutschlandprüfung sowie auf die Vor-Ort-Prüfung konkret vor?

19

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Vorbereitungen der Länder auf die anstehende FATF-Deutschlandprüfung sowie auf die Vor-Ort-Prüfung der FATF?

Inwiefern wirkt sich die Corona-Pandemie auf diese Vorbereitungen aus?

20

Wie weit ist nach Kenntnis der Bundesregierung das sog. Strategic Review der FATF, das im Oktober 2019 angestoßen wurde, fortgeschritten?

Gab es hinsichtlich der Einführung kürzerer Prüfzyklen der Evaluierungsverfahren, die zurzeit zehn Jahre dauern, Fortschritte, und falls ja, welche?

Berlin, den 30. September 2020

Christian Lindner und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen