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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Ausschöpfung der Mittel für Personal durch die örtlichen ARGEn

Personalkostenschlüssel, Nichtabruf von Mitteln, kommunaler Finanzierungsanteil bei den örtliche ARGEn

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

02.07.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/181720. 05. 2010

Ausschöpfung der Mittel für Personal durch die örtlichen ARGEn

der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Werner Dreibus, Diana Golze, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Kornelia Möller, Ingrid Remmers, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Zunehmend setzt sich die Erkenntnis durch, dass Arbeitslosigkeit, insbesondere Langzeitarbeitslosigkeit kein Ausdruck fehlender Arbeitsbereitschaft, sondern vielmehr auf fehlende Arbeitsplätze zurückzuführen ist. Dabei besteht ein besonderer Mangel an Vollzeitarbeitsplätzen, die ausreichend entlohnt werden und damit den Betroffenen den Ausstieg aus der Arbeitslosigkeit ermöglichen. Sich in den, im Verhältnis zu den Arbeitsuchenden, wenigen offerierten freien Arbeitsplätzen zurechtzufinden, ist für die Betroffenen oftmals sehr schwierig. Die Vermittlerinnen und Vermittler in den ARGEn spielen dabei oftmals die entscheidende Rolle.

Immer wieder stellt sich heraus, dass die Betreuungsrelation in den ARGEn einen hohen Einfluss auf die Qualität der Vermittlung hat. Studien zeigen, dass durch den Einsatz von mehr Vermittlerinnen und Vermittlern die Dauer der Arbeitslosigkeit signifikant verkürzt wird.

Bei der Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel spielen auch die kommunalen Anteile eine Rolle. Es ist nicht nachvollziehbar, wie bei einem bundesweit einheitlichen Problem, der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, und der einheitlichen rechtlichen Grundlage, dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), offensichtlich gravierend unterschiedliche Personalkosten zur Verfügung gestellt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Nach welchem Schlüssel bzw. welchem Berechnungsmodell erfolgt die Mittelaufteilung für die Personalkosten auf die einzelnen örtlichen ARGEn?

2

In welcher Höhe wurden Finanzmittel in den Jahren 2008 und 2009 jeweils den örtlichen ARGEn für Personalkosten von Seiten der Bundesagentur für Arbeit zugewiesen (bitte einzeln nach den örtlichen ARGEn aufschlüsseln)?

3

Woran bemisst sich der kommunale Anteil an den Verwaltungskosten, und wie hoch war der in den Jahren 2008 und 2009?

4

In welcher Höhe schöpften die örtlichen ARGEn jeweils in den Jahren 2008 und 2009 diese Mittel ab (bitte einzeln nach den örtlichen ARGEn aufschlüsseln)?

5

In welcher Höhe ließen welche örtlichen ARGEn ihnen zustehende Mittel für Personal in den Jahren 2008 und 2009 verfallen (bitte die betreffenden ARGEn einzeln auflisten)?

6

Ist der Bundesregierung bekannt, aus welchen Gründen einzelne ARGEn womöglich die ihnen zugewiesenen Mittel für Personal nicht voll ausgeschöpft haben?

7

In welchem Umfang wurde in den Jahren 2008 und 2009 in den einzelnen ARGEn Verwaltungsmittel in das Eingliederungsbudget umgeschichtet bzw. Eingliederungsmittel in die Verwaltungsmittel?

8

Wie hoch war der Anteil der befristeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den ARGEn 2008, und wie hat er sich gegenüber 2009 entwickelt?

Wie verteilen sich die befristet Eingestellten auf die Bereiche Vermittlung, Leistung, sonstige Tätigkeitsfelder?

9

Sind die kommunalen Entscheidungsträger berechtigt, kommunale Finanzierungen zurückzuhalten?

Wenn ja, in welchen Kommunen auf welcher Grundlage?

Wenn nein, in welchen Kommunen, und wie wurden diese Mittel von wem eingefordert?

Berlin, den 20. Mai 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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