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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Auswirkungen internationaler Steuerreformen (Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/1507)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

27.10.2020

Aktualisiert

16.06.2025

Deutscher BundestagDrucksache 19/2333013.10.2020

Auswirkungen internationaler Steuerreformen (Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/1507)

der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Markus Herbrand, Christian Dürr, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar, Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Wieland Schinnenburg, Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Zum 1. Januar 2020 trat in den USA der „Tax Cuts and Job Act“ in Kraft, mit dem die US-amerikanische Regierung weitreichende Änderungen der Steuergesetzgebung einführte, um die Wettbewerbsfähigkeit der amerikanischen Wirtschaft zu stärken. Zu ihren zentralen Elementen gehört die Absenkung des Steuersatzes des Bundes (Federal Corporate Tax Rate) für Gewinne der Kapitalgesellschaften von 35 Prozent auf nunmehr 21 Prozent.

Diese markante Steuersatzsenkung fügte sich in das Bild sinkender Steuersätze in der OECD. Italien hat im Jahr 2017 seinen Steuersatz 31,3 Prozent auf 27,8 Prozent gesenkt; das Vereinigte Königreich weist im Jahr 2020 einen Steuersatz von 17 Prozent auf; Frankreich hat eine Senkung des Steuersatzes auf 26,1 Prozent bis zum Jahr 2022 vorgenommen (https://de.statista.com/infografik/11582/steuersaetze-fuer-unternehmen-in-ausgewaehlten-laendern/). Mit etwa 31 Prozent je nach Höhe der kommunalen Gewerbesteuer unterscheidet sich der deutsche Steuersatz somit deutlich von Standorten anderer Industriegesellschaften, mit denen deutsche Unternehmen konkurrieren (https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/unternehmenssteuern-steuerlast-wird-fuer-deutschland-zum-standortrisiko/24102736.html?ticket=ST-620040-06fVxF2mY1s2K nqR4gh4-ap3). Die Fragesteller beziehen sich auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/1507.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Welchen Einfluss haben Gewinnsteuern nach Kenntnis der Bundesregierung auf internationale Standort- und Investitionsentscheidungen?

a) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, dass sinkende Gewinnsteuersätze im Ausland die Attraktivität Deutschlands als Investitionsstandort im internationalen Vergleich vermindert?

b) Welche EU-Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages bis zum Ausbruch der Corona-Pandemie ihre Gewinnsteuern gesenkt (bitte tabellarisch auflisten)?

c) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, dass (etwa durch die US-Steuerreform) kürzlich gesenkte Steuersätze mittelfristig wieder zurückgenommen werden, und inwiefern hält die Bundesregierung eine solche Steuererhöhung im Lichte der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für realistisch?

2

Wie verhält sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche steuerliche Belastung von Unternehmen (Körperschaftssteuersatz inklusive eventueller lokaler Steuern) in den Mitgliedstaaten der OECD zu der tariflichen Belastung aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer am Standort Deutschland in den jeweils letzten fünf Jahren (bitte tabellarisch darstellen)?

3

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung beispielsweise aus der Wissenschaft dazu vor, dass der nach Ansicht der Fragesteller mittlerweile vergleichsweise hohe deutsche Gewinnsteuersatz Anreize für international agierende Unternehmen, Investitionen und Gewinne in Staaten mit niedrigeren Gewinnsteuern zu verlagern?

Welche diesbezüglichen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung beispielsweise aus der Wissenschaft vor?

4

Welche fünf OECD-Mitgliedstaaten weisen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit den höchsten Steuersatz für Gewinne der Kapitalgesellschaften aus (bitte nach Steuersatzhöhe sortieren)?

5

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit des Inkrafttretens des US-amerikanischen Tax Cuts and Jobs Acts 2018 Arbeitsplätze an deutschen Standorten verloren gegangen, bzw. haben Unternehmen Wertschöpfungsteile oder Strukturen ganz oder teilweise in die USA verlagert?

Welche wissenschaftlichen Analysen liegen der Bundesregierung diesbezüglich vor?

6

Welche ökonomischen Implikationen der Steuerreform in den USA und deren Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt hat die Bundesregierung seit dem 3. April 2018 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/1507) mittlerweile feststellen können?

7

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Wirtschafts- und Produktivitätswachstum in den USA aufgrund der US-Steuerreform gestiegen?

8

Welche Effekte hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Senkung der Unternehmenssteuern auf die Steigerung der Reallöhne?

9

Welche Effekte hatte nach Kenntnis der Bundesregierung die Senkung der Unternehmenssteuern durch die US-Steuerreform auf die dortigen Reallöhne?

10

Hat die Bundesregierung mittlerweile (seit dem 3. April 2018, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/1507) eine genaue Analyse der Base Erosion and Anti-Abuse Tax (BEAT) durchgeführt und deren Handelsauswirkungen feststellen können, und falls ja, ist diese durch die Beschränkung der Abzugsfähigkeit von konzerninternen Leistungen als potenziell protektionistisch einzustufen und damit potenziell nicht mehr vereinbar mit den WTO-Regeln (bitte begründen)?

11

Sieht die Bundesregierung in der BEAT nach der Konkretisierung durch Verwaltungsvorschriften der US-Administration eine einseitige Änderung des im Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA vereinbarten Diskriminierungsverbots?

12

Sind bereits Verständigungsverfahren nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragt worden, und falls ja, wie viele?

13

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der mit BEAT verbundene Benachteiligung deutscher Banken, wonach vornehmlich Zahlungen an ausländische Konzerngesellschaften für Dienstleistungen wie Fremdkapitalgewährung, Lizenznutzung oder Versicherungsschutz betroffen sind (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/1507)?

14

Welche Folgen für Bund, Länder und Gemeinden sowie die deutsche Volkswirtschaft insgesamt sind aufgrund des Umstands eingetreten, dass in der US-Steuerreform angelegt ist, Einkünfte aus der ausländischen Verwertung immaterieller Wirtschaftsgüter durch US-Unternehmen (Foreign-Derived Intangible Income (FDII)) mit Steuersätzen von 13,125 Prozent in den Jahren 2018 bis 2025, bzw. von 16,406 Prozent ab 2026 zu belegen, um dadurch den US-Standort für geistiges Eigentum, Patente und Lizenzen attraktiver zu machen?

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen dieser Prüfung (unter Bezugnahme auf die in der Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 19/1507 zugesagte Prüfung)?

15

Welche Ergebnisse hat das für die Prüfung schädlicher Steuerregime zuständige OECD-Forum on Harmful Tax Practices (FHTP) zu der Frage der Nexus-Konformität des Aktionsplans 5 des BEPS-Prozesses der FDII festgestellt, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen ziehen jeweils die Bundesregierung bzw. die OECD aus den Ergebnissen dieser Prüfung?

16

Welche Folgen für Bund, Länder und Gemeinden sowie die deutsche Volkswirtschaft insgesamt sind aufgrund des Umstands eingetreten, dass in der US-Steuerreform angelegt ist, dass bis zum Jahr 2026 auf die meisten Investitionsgüter (mit Ausnahme von Gebäuden) eine 100-prozentige Sofortabschreibung möglich ist (unter Bezugnahme auf die in der Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 19/1507 zugesagte Prüfung)?

17

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass US-Unternehmen Investitionen ihrer Tochtergesellschaften ausweiten und diese mit Fremdkapital finanzieren, wodurch sie der deutschen Gewinnsteuer ausweichen und den niedrigeren Steuersatz in den USA nutzen, sofern sie dabei in Deutschland auf keine steuerliche Restriktionen für den Zinsabzug stoßen?

a) Falls ja, welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus?

b) Falls nein, wie begegnet die Bundesregierung dieser vom Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesministerium der Finanzen vorgebrachten Kritik an dieser investitionsverschiebenden Wirkung der hohen deutschen Gewinnsteuern?

18

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um der Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen, einer Senkung des Gewinnsteuersatzes deutscher Kapitalgesellschaften, nachzukommen, die dieser als „die höchste steuerpolitische Priorität“ bezeichnet hat?

19

Inwiefern ist die Bundesregierung den anderen vom Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesministerium der Finanzen geäußerten Maßnahmen nachgekommen bzw. plant sie, umzusetzen, die dieser im Kapitel „Handlungsbedarf für die deutsche Steuerpolitik“ empfohlen hat (Stellungnahme 01/2019)?

Falls sie den Vorschlägen des Beirats nicht nachkommen will, wie begründet sie ihre ablehnende Haltung?

Berlin, den 30. September 2020

Christian Lindner und Fraktion

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