Kriminalitätsfelder im zweiten Halbjahr 2019 und ersten Halbjahr 2020 in Bezug auf Bahnhöfe und Züge
der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Jochen Haug, Beatrix von Storch, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Nach einer früheren Auskunft der Bundesregierung werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) die Angaben zu Tatörtlichkeiten (wie z. B. „Bahnhof“) noch nicht in allen Ländern technisch realisiert, sodass die PKS des Bundes dazu erfragte Informationen nicht abbilden kann (s. Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/17436).
Es sei aber ein hilfsweiser Bezug auf die Daten der polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES) möglich (ebd.). Die PES bildet dabei den Anfangsverdacht ab, der sich für die Polizei aus dem ersten bekanntgewordenen Sachverhalt ergibt, wobei die weiteren Ermittlungsergebnisse keine Berücksichtigung finden (ebd.).
Die Bundespolizei überwacht im Rahmen ihrer zugeteilten gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung nach § 3 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes grundsätzlich alle Bahnhöfe, die Teile von Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes sind (s. Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 19/17436). Daher ist die Sicherheitsbeurteilung an Bahnhöfen und in den Zügen auch von der gesammelten Datenlage der Bundespolizei abhängig.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen eine vollständige Umsetzung der Erfassung von Tatörtlichkeiten in den jeweiligen PKS der Länder erfolgt, und falls nein, welche Bundesländer haben diese Maßnahmen bisher noch nicht umgesetzt?
Ist der Bundesregierung, sofern die Maßnahmen zur Realisierung der Erfassung von Tatörtlichkeiten bisher nicht umgesetzt worden sind, bekannt, wann diese in den jeweiligen Bundesländern abgeschlossen sind, und falls ja, in welchen Bundesländern in welchen Zeiträumen?
Sind der Bundesregierung die Ursachen bekannt, warum diese Verzögerungen im Sinne von Frage 1 in den einzelnen Bundesländern eingetreten sind, und falls ja, welche Auskünfte kann sie dazu erteilen?
Wie hoch ist die Anzahl der erfassten Tatverdächtigen in Bezug auf Gewaltdelikte, Eigentumsdelikte, Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz im zweiten Halbjahr 2019 und im ersten Halbjahr 2020 in Bahnhöfen und in Zügen (bitte nach Deliktsarten sowie jeweils nach erfassten deutschen, deutschen mit doppelter Staatsangehörigkeit und nichtdeutschen Tatverdächtigen, bei Letztgenannten einschließlich ihres dazugehörigen Aufenthaltsstatus bzw. Schutzstatus, aufschlüsseln)?
Nach welchen Staatsangehörigkeiten schlüsseln sich die erfassten nichtdeutschen Personen in Bezug auf Frage 4 im zweiten Halbjahr 2019 und im ersten Halbjahr 2020 auf?
Werden von der Bundespolizei Tumultlagen definiert und an Bahnhöfen oder in Zügen systematisch erfasst, und falls ja, zu wie vielen Tumultlagen ist es im zweiten Halbjahr 2019 und im ersten Halbjahr 2020 jeweils in Bahnhöfen und in Zügen gekommen?
Wenn ja, welche Aussagen können zur Zusammensetzung der Tumultlagen hinsichtlich der Staatsangehörigkeiten der beteiligten Personenkreise und ihres Aufenthaltsstatus bzw. Schutzstatus getroffen werden, beziehungsweise wurden diese näher durch die Bundespolizei analysiert, und falls ja, zu welchen Ergebnissen ist diese dabei gelangt?
Wie viele Bundespolizisten haben sich in Bahnhöfen und in Zügen jeweils im zweiten Halbjahr 2019 und im ersten Halbjahr 2020 aufgrund von gewaltsamen Auseinandersetzungen im Einsatz verletzt, und wie viele waren davon jeweils dienstunfähig?
Welche Bahnhöfe in Deutschland befanden sich im zweiten Halbjahr 2019 und im ersten Halbjahr 2020 jeweils im Hinblick auf Gewaltdelikte, Eigentumsdelikte, Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz unter den ersten drei Plätzen (bitte nach Bahnhöfen und Deliktsgruppe bzw. Gesetz aufschlüsseln)?