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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Die Einführung unbefristeter EU-Steuern zur Erfüllung eines befristeten Zwecks

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

27.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2335314.10.2020

Die Einführung unbefristeter EU-Steuern zur Erfüllung eines befristeten Zwecks

der Abgeordneten Christian Dürr, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Wieland Schinnenburg, Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (ER) vom 17. bis zum 21. Juli 2020 stellen die Staats- und Regierungschefs die Einführung mehrerer neuer Eigenmittelarten mit Steuer- oder Abgabencharakter in Aussicht: „Die Union wird in den kommenden Jahren auf eine Reform des Systems der Eigenmittel hinarbeiten und neue Eigenmittel einführen. In einem ersten Schritt wird eine neue Eigenmittelquelle eingeführt, die auf nicht recycelten Kunststoffabfällen beruhen und ab dem 1. Januar 2021 gelten wird. Als Grundlage für zusätzliche Eigenmittel wird die Kommission im ersten Halbjahr 2021 Vorschläge für ein CO2-Grenzausgleichssystem und für eine Digitalabgabe vorlegen, damit diese spätestens zum 1. Januar 2023 eingeführt werden können. (...) Schließlich wird die Union im Laufe des nächsten MFR auf die Einführung anderer Eigenmittel hinarbeiten, zu denen auch eine Finanztransaktionssteuer gehören kann.“ (ER-Schlussfolgerungen, A29).

Die Erträge aus den neuen Steuern und Abgaben sollen laut ER-Schlussfolgerungen dazu dienen, die Kredite zu tilgen, mit denen die sog. verlorenen Zuschüsse i. H. v. 390 Mrd. Euro (in Preisen von 2018) finanziert werden sollen – sog. Next-Generation-EU(NGEU)-Kredite –: „Die Einnahmen aus den nach 2021 eingeführten neuen Eigenmittelquellen werden für die vorzeitige Rückzahlung der NGEU-Mittelaufnahme verwendet.“ (ER-Schlussfolgerungen, A29).

Dieser Zweck der neuen Eigenmittel würde nahelegen, die neuen EU-Steuern und EU-Abgaben zu befristen, sodass sie nach erfülltem Zweck – der Rückzahlung der NGEU-Kredite bis spätestens 31. Dezember 2058 – nicht weiter erhoben werden. Abweichend von dieser Maßgabe des ER findet sich im Entwurf des Eigenmittelbeschlusses vom 29. Juli 2020 allerdings nichts dergleichen – von einer Befristung ist dort nicht die Rede. Im Gegenteil wird die erste bereits zum 1. Januar 2021 einzuführende Abgabe – die sog. Plastikabgabe – eindeutig unbefristet eingeführt (Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Eigenmittelbeschluss-Entwurfs; die nur temporären Elemente des Beschlusses finden sich in den Artikeln 3b und 3c).

Es drängt sich nach Ansicht der Fragesteller der Vergleich mit dem Solidaritätszuschlag des deutschen Steuerrechts auf, der 1995 ohne Befristung für einen temporären Zweck als Ergänzungsabgabe eingeführt wurde und nach Verkündung des Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 vom 10. Dezember 2019 (Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2019, Teil I, Nr. 46, S. 2115 f.) in modifizierter Form auch nach einem Vierteljahrhundert weiterhin erhoben werden soll – obwohl sein Zweck, die Finanzierung der Deutschen Einheit in Form des sog. Solidarpakts II, mit dessen Auslaufen Ende 2019 erfüllt ist. Bis Ende 2019 hat der Bund durch den Solidaritätszuschlag rund 332 Mrd. Euro eingenommen; eine ähnliche Summe (390 Mrd. Euro) bräuchte die EU zur Rückzahlung der NGEU-Kredite. Beide Aufbauprojekte drohen für die Bürger nach Ansicht der Fragesteller weitaus teurer zu werden, da sie mit unbefristeten Steuern und Abgaben finanziert werden sollen, die kaum wieder abgeschafft werden können – im Fall der EU-Eigenmittel sogar nur einstimmig.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Enthält der Entwurf des neuen Eigenmittelbeschlusses nach Kenntnis der Bundesregierung eine zeitliche Befristung der Plastikabgabe, die ab 1. Januar 2021 erhoben werden soll?

a) Wenn nein, hat sich die Bundesregierung für eine solche Befristung eingesetzt?

b) Wenn nein, warum nicht?

2

Sollen die weiteren den ER-Schlussfolgerungen zufolge geplanten weiteren neuen Eigenmittel (CO2-Grenzausgleichsabgabe, Digitalabgabe, Finanztransaktionssteuer) nach Kenntnis der Bundesregierung voraussichtlich zeitlich befristet bis zum Ende der Rückzahlung der NGEU-Kredite oder unbefristet eingeführt werden?

3

Wenn die geplanten neuen Eigenmittel nach Kenntnis der Bundesregierung voraussichtlich unbefristet eingeführt werden sollen, hat sich die Bundesregierung für eine Befristung eingesetzt, bzw. wird sie dies im Rahmen der weiteren Verhandlungen tun?

4

Wenn die geplanten neuen Eigenmittel nach Kenntnis der Bundesregierung voraussichtlich unbefristet eingeführt werden sollen, wie ist dann sichergestellt, dass die neuen Eigenmittel nach erfolgter Rückzahlung der NGEU-Kredite wieder abgeschafft werden?

5

Welche Rolle spielt hierbei nach Ansicht der Bundesregierung die Tatsache, dass ein Abschaffen von zunächst unbefristet eingeführten Eigenmitteln gemäß Artikel 311 Absatz 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) nur einstimmig und nach Ratifizierung eines neuen Eigenmittelbeschlusses durch alle Mitgliedstaaten erfolgen kann?

6

Ist es nach Ansicht der Bundesregierung politisch geboten, die neuen Eigenmittel nach erfolgter Rückzahlung wieder abzuschaffen?

a) Wenn nein, warum wird ausgerechnet die besondere Situation der durch die Corona-Pandemie ausgelösten Rezession dazu genutzt, der EU erstmals jenseits von Zöllen bedeutende eigene Steuern und Abgaben zu übertragen, nachdem es dazu in den vergangenen Jahren keinen Konsens unter den Mitgliedstaaten gegeben hat?

b) Wenn nein, wie beabsichtigt es die Bundesregierung sicherzustellen, dass die Bürger in Deutschland durch die neuen Eigenmittel nicht insgesamt dauerhaft höher belastet werden?

c) Wenn nein, welche Steuern plant die Bundesregierung als Kompensation für die neuen Eigenmittel ab wann in welchem Umfang zu senken?

7

Wie ist die Einführung der geplanten neuen Eigenmittel mit dem aktuell gültigen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 14. März 2018 zu vereinbaren, in dem es heißt: „Keine Erhöhung der Steuerbelastung der Bürgerinnen und Bürger.“ (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf, Rn. 419 f.)?

Welche Steuern plant die Bundesregierung als Kompensation für die neuen Eigenmittel ab wann in welchem Umfang zu senken, um das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zu wahren?

Berlin, den 30. September 2020

Christian Lindner und Fraktion

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