BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Konzernabschlüsse der Wirecard AG

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

13.11.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2335414.10.2020

Konzernabschlüsse der Wirecard AG

der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Frank Schäffler, Katja Hessel, Markus Herbrand, Till Mansmann, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Wieland Schinnenburg, Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die „Berliner Zeitung“ berichtete am 18. September 2020, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, die unter anderem den Mutterkonzern Wirecard AG bis einschließlich des Geschäftsjahres 2019 geprüft hatte, habe bereits am 13. Februar 2019 die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wegen mutmaßlicher Unregelmäßigkeiten beim Jahres- bzw. Konzernabschluss der Wirecard AG im Hinblick auf das Geschäftsjahr 2018 gewarnt.

Die Verordnung (EU) Nummer 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission (EU-APrVO) findet seit dem 17. Juni 2016 ihre Anwendung.

Artikel 7 Absatz 1 EU-APrVO ordnet an, dass der „Abschlussprüfer oder eine Prüfungsgesellschaft, der bzw. die bei einem Unternehmen von öffentlichem Interesse die Abschlussprüfung durchführt, die Vermutung oder einen berechtigten Grund zu der Vermutung (hat), dass Unregelmäßigkeiten, wie Betrug im Zusammenhang mit dem Abschluss des geprüften Unternehmens, möglicherweise eintreten oder eingetreten sind, so teilt er bzw. sie dies unbeschadet des Artikels 12 der vorliegenden Verordnung und unbeschadet der Richtlinie 2005/60/EG dem geprüften Unternehmen mit und fordert dieses auf, die Angelegenheit zu untersuchen sowie angemessene Maßnahmen zu treffen, um derartige Unregelmäßigkeiten aufzugreifen und einer Wiederholung dieser Unregelmäßigkeiten in der Zukunft vorzubeugen.“

Weiter heißt es im Artikel 7 EU-APrVO, „untersucht das geprüfte Unternehmen die Angelegenheit nicht, so informiert der Abschlussprüfer oder die Prüfungsgesellschaft die von den Mitgliedstaaten benannten Behörden, die für die Untersuchung solcher Unregelmäßigkeiten verantwortlich sind.“ Macht ein Abschlussprüfer oder eine Prüfungsgesellschaft diesen Behörden in gutem Glauben Mitteilung über eine Unregelmäßigkeit, gilt dies nicht als Verletzung einer vertraglichen oder gesetzlichen Offenlegungsbeschränkung.

Gemäß Artikel 12 EU-APrVO sind Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften verpflichtet, die zuständigen Behörden oder – soweit dies von dem betreffenden Mitgliedstaat vorgesehen ist – die für die Beaufsichtigung des Abschlussprüfers bzw. der Prüfungsgesellschaft zuständige Behörde umgehend über jede Information zu unterrichten, von der sie bei Durchführung der Abschlussprüfung Kenntnis erhalten und die eine der folgenden Konsequenzen haben kann:

  • einen wesentlichen Verstoß gegen die Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, die – sofern relevant – die Zulassungsvoraussetzungen enthalten oder speziell die Ausübung der Tätigkeiten solcher Unternehmen von öffentlichem Interesse regeln,
  • eine wesentliche Gefährdung oder wesentliche Bedenken hinsichtlich der Fortführung der Tätigkeit des Unternehmens von öffentlichem Interesse,
  • eine Verweigerung der Abgabe eines Prüfungsurteils über die Abschlüsse oder die Abgabe eines versagenden oder eingeschränkten Prüfungsurteils.

Die APAS nahm zu den Medienberichten Stellung (https://www.apasbafa.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/APAS/DE/20200918_stellungnahme.html) und erklärte unter anderem,

  • es habe am 13. Februar 2019 ein Gespräch mit EY zu der zu dieser Zeit kritischen Berichterstattung zur Wirecard AG – insbesondere zu den Vorwürfen betrügerischer Handlungen in Singapur – stattgefunden;
  • die Aufdeckung von Fehlern in der Rechnungslegung sei nicht Aufgabe der APAS;
  • es hätten sich aus Sicht der APAS zu diesem Zeitpunkt keine Anhaltspunkte für Verstöße des Abschlussprüfers gegen Berufspflichten ergeben;
  • ein Austausch mit Dritten über das Gespräch mit EY habe nicht stattgefunden – auch nicht mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) –, da die gewonnenen Informationen nach der Ansicht der APAS nicht weiterleitungsbedürftig erschienen.

Am 17. September 2020 berichtete das „Handelsblatt“, rund 250 Mitarbeiter seien in die Machenschaften zu den bilanziellen Unregelmäßigkeiten eingeweiht gewesen. Demnach soll die Gruppe den Aufsichtsrat und auch die Wirtschaftsprüfer systematisch getäuscht haben. Das „Handelsblatt“ spricht von einem Kapern des Unternehmens. Dies sollen Transaktionsprotokolle, die dem „Handelsblatt“ vorliegen, belegen. Diese Transaktionsübersichten seien monatlich im PDF-Format an rund 250 Mitarbeiter versendet worden, heißt es. Die „Payment & Risk Monthly Reportings“ hätten den Empfängern Informationen über die tatsächlichen Zahlen des Unternehmens gegeben. Diese hätten die Manager mit den öffentlich präsentierten Zahlen vergleichen können, so das „Handelsblatt“.

Laut den Dokumenten habe Wirecard im Februar 2020 mit seinen zehn größten Kunden – von Fluggesellschaften wie Wizz Air, KLM und Oman Aviation bis zu dem Shopping-TV-Sender QVC, Onlinecasinos, Pornoseiten und der österreichischen Staatsbahn ÖBB – etwa 72 Prozent seines Gesamtvolumens von 8,6 Mrd. Euro erwirtschaftet. Insgesamt habe Wirecard 2019 ein Transaktionsvolumen von 61,3 Mrd. Euro abgewickelt. Die Zahlen, die das Unternehmen der Öffentlichkeit präsentierte, zeichneten ein deutlich anderes Bild: In einer Quartalsmitteilung war allein von Januar bis September 2019 eine Summe von 124,2 Mrd. Euro genannt worden. Mehr als die Hälfte des öffentlich kommunizierten Transaktionsvolumens sei demnach gefälscht gewesen, so das „Handelsblatt“. „Eigentlich hätte jedem beim Blick auf die monatlichen Transaktionsübersichten auffallen müssen, dass da etwas nicht stimmt“, zitiert die Wirtschaftszeitung einen Insider. Ein Grund dafür, dass das eben doch niemandem aufgefallen sei, soll der mittlerweile flüchtige Jan Marsalek gewesen sein.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

Hat sich der damalige Abschlussprüfer der Wirecard AG am 13. Februar 2019 auch unter Bezugnahme auf den Abschluss per 31. Dezember 2018 der Wirecard AG an die APAS gewandt?

1

Wenn ja, hat sich der damalige Abschlussprüfer nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Kontaktaufnahme gegenüber der APAS am 13. Februar 2019 zumindest auch auf die Artikel 7 und 12 EU-APrVO im Hinblick auf meldepflichtige Unregelmäßigkeiten berufen?

Beziehungsweise kann die Bundesregierung ausschließen, dass sich der Abschlussprüfer auch auf die genannten Artikel der EU-APrVO berufen hat oder zumindest den Versuch unternommen hat, sich hierauf zu berufen?

1

Wenn ja, hat die APAS das Anliegen des Abschlussprüfers insofern beantwortet, sie sei nicht die hierfür nach Artikel 7 Absatz 2 bzw. Artikel 12 EU-APrVO zuständige, „von den Mitgliedstaaten benannte Behörde“?

1

Wenn sich die APAS für unzuständig erklärt haben sollte, welche Behörde ist nach Kenntnis der Bundesregierung am 13. Februar 2019 die von der Bundesrepublik Deutschland offiziell benannte Behörde für Meldungen nach Artikel 7 und 12 EU-APrVO bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE) gewesen?

1

Ist der Bundesregierung die Stellungnahme des IDW vom 15. Juli 2020 bekannt, wonach dieses darauf hinweist, Deutschland möge doch den Fall Wirecard zum Anlass nehmen, eine Behörde festzulegen, damit „im Rahmen der Abschlussprüfung von PIE festgestellte und nicht behobene oder vermutete Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, z. B. betrügerische Handlungen, über die schon heute nach § 321 [des Handelsgesetzbuchs] HGB im Prüfungsbericht zu berichten ist“ (https://www.idw.de/blob/124552/f2b74f2b2b17e1c6f7c57fd48e229032/down-positionspapier-wirecard-data.pdf, Punkt 3.2.4), ordnungsgemäß gemeldet werden können?

1

Wie beurteilt die Bundesregierung, dass Deutschland die seit dem 17. Juni 2016 anzuwendende EU-APrVO an dieser nach Ansicht der Fragensteller wichtigen Stelle nicht umgesetzt hat?

1

Wenn sich die APAS für unzuständig erklärt haben sollte, hat die APAS den Abschlussprüfer an eine andere Stelle verwiesen, und wenn ja, an welche?

Oder hat die APAS andere staatliche Stellen über die Meldung des Abschlussprüfers EY unterrichtet, und wenn ja, welche, wann, und mit welchen Informationen?

1

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass sog. Whistleblower-Pakete auch dem damaligen Abschlussprüfer der Wirecard AG möglicherweise vorgelegen haben könnten, die über Unregelmäßigkeiten im Wirecard-Konzern informierten?

Wenn ja, ist der Bundesregierung bekannt, ob sich der damalige Abschlussprüfer dieser etwaigen Whistleblower-Pakete in dem Konzernabschluss per 31. Dezember 2018 angenommen hat?

Wenn ja, in welcher Weise hat sich der damalige Abschlussprüfer mit diesen Whistleblower-Paketen im Konzernbericht und/oder in Anlagen zum Konzernbericht und in welchem Umfang auseinandergesetzt?

Hat die BaFin einen Abgleich unternommen, ob die etwaigen Whistleblower-Pakete, die beim damaligen Abschlussprüfer EY eingegangen sein könnten, ggf. identisch mit etwaigen Whistleblower-Paketen waren, die auch bei der BaFin selbst eingegangen sein könnten, und wenn ja, wann wurde dieser Abgleich durchgeführt, und mit welchem Ergebnis?

Wann lag der seitens des damaligen Abschlussprüfers testierte Konzernbericht der Wirecard AG per 31. Dezember 2018 inklusive aller Anlagen erstmals der BaFin vor (bitte Eingangsdatum angeben)?

Wann wurde dieser Konzernbericht seitens der BaFin erstmals ausgewertet (bitte Datum der Fertigstellung der Auswertung angeben)?

1

Wenn ja, hat der damalige Abschlussprüfer der Wirecard AG nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Kontaktaufnahme gegenüber der APAS am 13. Februar 2019 auch darauf hingewiesen, dass aus seiner Sicht Zweifel an der Integrität des Vorstandes bzw. von einzelnen Vorstandsmitgliedern vorlägen?

Wenn ja, welche Zweifel hat der damalige Abschlussprüfer gegenüber der APAS konkret und mit welcher Darstellung vorgetragen?

Oder kann die Bundesregierung ausschließen, dass der damalige Abschlussprüfer Entsprechendes gegenüber der APAS vorgetragen hat?

1

Hält die Bundesregierung es für möglich, dass die Bewertung der APAS, sie habe aus dem Gespräch vom 13. Februar 2019 weder Informationen gewonnen, die auf einen Verstoß des Abschlussprüfers gegen Berufspflichten hindeuteten, noch für eine Weiterleitung dieser Informationen an andere Behörden sprächen (vgl. https://www.apasbafa.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/APAS/DE/20200918_stellungnahme.html), dazu beigetragen haben könnte, dass der Abschlussprüfer letztlich keine verschriftlichte Meldung nach Artikel 7 und 12 EU-APrVO abgegeben hat beziehungsweise kann die Bundesregierung Entsprechendes ausschließen?

2

Setzt die EU-APrVO für Meldungen nach Artikel 7 und 12 EU-APrVO nach Kenntnis der Bundesregierung zwingend die Schriftform voraus?

3

Hat die APAS aufgrund der seitens des damaligen Abschlussprüfers im Gespräch am 13. Februar 2019 für möglich gehaltenen Unregelmäßigkeiten in Bezug auf den Abschluss per 31. Dezember 2018 zum Anlass für eine anlassbezogene Sonderuntersuchung genommen?

3

Wenn nein, hat die APAS das Gespräch vom 13. Februar 2019 zum Anlass genommen, das Mandat „Wirecard AG“ des damaligen Abschlussprüfers in die jährliche Inspektion der APAS von EY im Jahr 2019 einzubeziehen?

3

Wann fanden die jährlichen Inspektionen der APAS von EY seit dem Jahr 2009 bis heute jeweils genau statt (bitte den gesamten Zeitraum, inklusive Unterbrechungen und Fortsetzungen der Inspektion angeben)?

3

Wie oft wurde das Mandat „Wirecard AG“ im Rahmen der jährlichen Inspektionen von EY seit 2009 von der APAS zum Gegenstand der Inspektion gemacht?

3

Wie oft wurde das Mandat „Wirecard Bank AG“ im Rahmen der jährlichen Inspektionen von EY seit 2009 von der APAS zum Gegenstand der Inspektion gemacht?

4

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Medienberichten vor, es habe innerhalb des Wirecard-Konzerns rund 250 Mitwisser im Hinblick auf die bilanziellen Unregelmäßigkeiten bei der Wirecard AG gegeben?

4

Seit wann liegen der Bundesregierung diese Erkenntnisse vor?

4

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, seit wann genau es eine größere Zahl von Mitwissern im Hinblick auf die bilanziellen Unregelmäßigkeiten bei Wirecard AG gegeben haben könnte?

Welche Geschäftsjahre wären nach Kenntnis der Bundesregierung hiervon betroffen?

4

Hat die Bundesregierung bzw. ihre nachgeordnete Behörde insoweit Kontakt zu Strafverfolgungsbehörden aufgenommen?

5

Liegen der Bundesregierung die vom „Handelsblatt“ genannten Transaktionsprotokolle vor?

5

Wenn ja, hat die Bundesregierung diese ausgewertet?

5

Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

6

Welchen aktuellen Kenntnisstand hat die Bundesregierung im Hinblick darauf, ob das im KPMG-Sonderbericht 2019 erwähnte Geschäft mit den Third-Party-Acquirer-Partnern sowie die Bankguthaben auf den Treuhandkonten (Escrow Accounts, Volumen von rund 1,0 Mrd. bzw. 1,9 Mrd. Euro) jemals bestanden haben?

6

Sind die in diesem Zusammenhang von der Wirecard AG vorgetragenen Umsatz-, Vermittlungserlöse nach derzeitiger Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich angefallen?

6

Wenn ja, wohin wurden diese Erlöse letztlich verbucht, und wo befinden sich diese aktuell?

6

Wenn nein, seit wann wurden nach derzeitigem Kenntnisstand der Bundesregierung fiktive Umsätze bzw. Umsatzerlöse oder Vermittlungserlöse seitens der Wirecard AG (bilanziell) ausgewiesen?

6

Von welchem Szenario geht nach Kenntnis der Bundesregierung die Staatsanwaltschaft München I in diesem Zusammenhang aus?

7

Welchen aktuellen Kenntnisstand hat die Bundesregierung dazu, dass im Dezember 2019 ein Wechsel des Treuhänders bei der Wirecard AG von der Firma Citadelle auf einen philippinischen Treuhänder namens Tolentino erfolgt sein könnte?

7

Ist der Bundesregierung bekannt, zu welchem Zeitpunkt der Abschlussprüfer der Wirecard AG von diesem Treuhänderwechsel Kenntnis hatte, und wenn ja, wann erlangte der Abschlussprüfer hiervon Kenntnis?

7

Ist der Bundesregierung bekannt, zu welchem Zeitpunkt der Sonderprüfer KPMG – beauftragt vom Aufsichtsrat der Wirecard AG im Oktober 2019 – Kenntnis von diesem Treuhänderwechsel Kenntnis hatte, und wenn ja, wann erlangte der Sonderprüfer hiervon Kenntnis?

7

Ist der Bundesregierung bekannt, ob, und wenn ja, welche (Prüf- bzw. Untersuchungs-)Maßnahmen der Abschlussprüfer der Wirecard AG daraufhin ergriffen hat, und wenn ja, welche konkret, und zu welchen Zeitpunkten?

7

Welchen aktuellen Kenntnisstand hat die Bundesregierung im Hinblick darauf, ob das Gutachten bereits beim vormaligen Treuhänder Citadelle aus Singapur oder erst beim neuen Treuhänder auf den Philippinen nicht (mehr) bestanden haben könnte?

Gab es Amtshilfeersuchen seitens der Bundesregierung bzw. ihr nachgeordneter Behörden und/oder nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der Deutschen Bundesbank gegenüber Singapur und/oder den Philippinen, um den Bestand dieser Gutachten auf den jeweiligen Treuhandkonten zu ermitteln?

Wenn ja, wann wurden diese Amtshilfeersuchen jeweils an die beiden genannten Staaten gerichtet?

Wenn ja, wie lautet hierzu der jeweils aktuelle Stand?

Wenn nein, liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob die Bayerische Staatsregierung bzw. die ihr nachgeordneten Behörden entsprechende Amtshilfeersuchen an die genannten Staaten gerichtet hat bzw. haben?

Wenn ja, wie lautet nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand?

Berlin, den 30. September 2020

Christian Lindner und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen