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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aufgaben und Organisationsform der Bundeszentrale für Digitale Aufklärung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/22689)

(insgesamt 4 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundeskanzleramt

Datum

02.11.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2343615.10.2020

Aufgaben und Organisationsform der Bundeszentrale für Digitale Aufklärung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/22689)

der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Simone Barrientos, Dr. Birke Bull-Bischoff, Anke Domscheit-Berg, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Aufgaben und Organisationsform der Bundeszentrale für Digitale Aufklärung (Bundestagsdrucksache 19/21884) wurden Fragen an die Bundesregierung zur Einordnung dieses Vorhabens in die Digitalstrategie der Bundesregierung (Frage 5) und zur Namenswahl (Frage 11) gestellt. Diese Fragen wurden von der Bundesregierung lediglich mit einem Verweis auf ihre Vorbemerkung beantwortet. Der Vorbemerkung der Bundesregierung waren allerdings keine Ausführungen zu entnehmen, die in einem Zusammenhang mit diesen – teilweise auf einfache Ja-Nein-Antworten abzielenden – Fragen standen. Zwei weitere Fragen (Fragen 2 und 6b) wurden nur in Bezug auf Einzelaspekte beantwortet (vgl. Bundestagsdrucksache 19/22689). Die Fragestellenden wiederholen sie daher und bitten um vollständige Beantwortung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Ist die „Bundeszentrale“ Teil der Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, warum findet sie dann in der 4. Aktualisierten Ausgabe der Digitalisierungsstrategie von Juni 2020 noch keine Erwähnung als Vorhaben, obwohl die Pläne für eine solche Stelle schon „vor Corona“ bestanden haben sollen (https://www.behoerden-spiegel.de/2020/07/31/bundeskanzleramt-startet-bundeszentrale-fuer-digitale-aufklaerung/)?

2

Wie versteht die Bundesregierung den Begriff „Bundeszentrale“, und welche Erwägungen haben dazu geführt, ihn hier zu verwenden?

a) Ist dabei die Verwendung des Begriffs „Bundeszentrale“ bewusst vor dem Hintergrund erfolgt, dass mit der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bereits zwei Behörden diesen Begriff im Namen tragen, die schwerpunktmäßig Bildungs- und Informationsangebote bereitstellen?

b) Hält es die Bundesregierung für möglich, dass die Verwendung des Begriffs „Bundeszentrale“ irreführende Erwartungen bezüglich organisatorischer Eigenständigkeit und Ausstattung erweckt, wenn die analog benannten bpb und BZgA auf der Grundlage eigener gesetzlicher Rege-

3

Wann wurde beschlossen, die „Bundeszentrale“ einzurichten bzw. zu starten?

4

Plant die „Bundeszentrale“, für die von ihr bereitgestellten Informationsangebote auf die Materialien oder Dienstleistungen von Dritten zurückzugreifen, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, und wenn ja, von wem, und in welchem Umfang?

Berlin, den 13. Oktober 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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