Leergut im Steuerrecht
der Abgeordneten Till Mansmann, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Roman Müller-Böhm, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Jahr 2013 stellte der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil zur bilanzsteuerrechtlichen Behandlung von Pfandgeldern bei einem Mineralbrunnenbetrieb u. a. fest, dass für Normpfandflaschen keine Verbindlichkeiten passiviert werden dürften (BFH, Urteil vom 9. Januar 2013 – I R 33/11). Infolgedessen veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Anfang 2019 ein Schreiben (Dokumentnummer 2019/0058072), womit es ein vorhergehendes BMF-Schreiben aufhob, das bisher eine Rückstellung entsprechender Pfandgelder ermöglicht hatte (BMF vom 13. Juni 2005 – IV B 2 - S 2137 - 30/05, BStBl 2005 I S. 715).
Viele Betriebe werden nun ihre im Rahmen des Pfandsystems gebildeten Rückstellungen auflösen müssen. Anstatt wie bislang von deren steuermindernder Wirkung profitieren zu können, werden die betroffenen Unternehmen durch den außerordentlichen ertragsteuerpflichtigen Gewinn zur Unzeit zusätzlich belastet. Die daraus resultierende Gesamtbelastung der Branche wird sich erwartungsgemäß auf einen zweistelligen Millionenbetrag belaufen. Darüber hinaus vermindert eine Umschichtung von Pfandrückstellungen in das Aktivvermögen den Eigenkapitalstock der Betriebe, was sich zuungunsten von Liquidität und Bankenrating auswirkt (Lebensmittelzeitung, 29. November 2019, Fiskus bittet Brauerei zur Kasse).
Von dieser Änderung sind gerade kleinere Brauereien betroffen, insofern diese besonders häufig auf Normpfandflaschen zurückgreifen. Größere Brauereien setzen zur Betonung der eigenen Markenidentität dagegen seit Jahren verstärkt auf individualisierte Pfandflaschen, auf die die Neuregelung nicht anwendbar ist. Brauer, die auf besagte Normpfandflaschen setzen, werden zukünftig somit schlechter gestellt als ihre Konkurrenten, die mit individualisierten Pfandflaschen arbeiten (SR 3, 17. Juni 2020, Steuern auf Pfandflaschen treffen Brauereien; FAZ, 4. Dezember 2019, „Ein Schlag gegen das Pfandsystem“).
Klar ist, dass verschiedene Flaschenvarianten der eigenen Markenindividualität Ausdruck verleihen und so einen wichtigen Beitrag zum Produktmarketing leisten können. Klar ist aber auch, dass mit der Ausweitung des Gebrauchs von Individualflaschen Sortier- und Reinigungsaufwand ansteigen und die Transportwege zunehmen (Bier&Brauhaus, Juni 2019, Individualflaschen führen das Mehrwegsystem ad absurdum). Die Leistungsfähigkeit des Mehrwegsystems nimmt folgerichtig ab. Unter umweltpolitischen Gesichtspunkten ist nach Ansicht der Fragesteller daher eine Schlechterstellung von Normpfandflaschen nicht zu rechtfertigen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Resultiert aus Sicht der Bundesregierung aus der unterschiedlichen Behandlung von Norm- und Individualflaschen eine bilanzrechtliche Lenkung, vor allem im Hinblick auf Bundestagsdrucksache 19/18439?
Kann die Bundesregierung nachvollziehen, wenn Brauereien zukünftig die Nutzung von Individualflaschen gegenüber Normpfandflaschen vorziehen, um mehr Liquiditätsspielraum zu erhalten?
a) Sieht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund gesetzgeberischen Handlungs- und Korrekturbedarf?
b) Falls ja, wie, und bis wann plant die Bundesregierung, tätig zu werden?
c) Falls nein, mit welchen Konsequenzen rechnet die Bundesregierung infolge der Anwendung des BMF-Schreibens vom 19. Februar 2019 (Dokumentnummer 2019/0058072) für kleine und mittlere Brauereien insbesondere unter Berücksichtigung der wegen des Coronavirus ohnehin bereits angespannten wirtschaftlichen Situation vieler Betriebe?
Wie viele Anträge auf Stundung der Biersteuer sind von Steuerpflichtigen nach Kenntnis der Bundesregierung bei den zuständigen Hauptzollämtern aufgrund der coronabedingten Sonderregelung eingegangen, und wie viele dieser Anträge wurden positiv beschieden (bitte bundesweit und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie hoch ist das Finanzvolumen der gestundeten Steuerzahlungen (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
In wie vielen der positiv beschiedenen Fälle wurde auf die Stundungszinsen verzichtet?
Wie plant die Bundesregierung, mit den gestundeten Biersteuerzahlungen umzugehen, nachdem die aktuell geltende entsprechende Sonderregelung planmäßig zum 31. Dezember 2020 ausläuft?
Plant die Bundesregierung aktuell, diese Sonderregelung über den 31. Dezember 2020 hinaus zu verlängern?
a) Falls ja, wann wird ein entsprechendes BMF-Schreiben veröffentlicht werden?
b) Falls nein, wieso sieht die Bundesregierung davon ab?
Wie lässt sich aus Sicht der Bundesregierung die Erhebung der Biersteuer, deren genaue Höhe und Ausrichtung am Stammwürzegehalt sachlich herleiten und rechtfertigen?
Mit welchen jährlichen Steuerausfällen wäre nach Kenntnis der Bundesregierung zu rechnen, wenn der Steuersatz der Biersteuer auf das europäische Mindestmaß abgesenkt würde (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
Wie hoch ist der Erhebungsaufwand der Biersteuer nach Kenntnis der Bundesregierung?
Die Einnahmen der Biersteuer stehen den Bundesländern zu, wie verteilt sich dieses Aufkommen auf die verschiedenen Bundesländer?