Naturschutzverträgliche Ausgestaltung von Wasserkraftwerken und Lebensraumerhaltung für den Lachs
der Abgeordneten Andreas Bleck, Karsten Hilse, Marc Bernhard, Dr. Rainer Kraft, Dr. Heiko Wildberg und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Historisch, kulturell und wirtschaftlich war der Rhein neben Elbe, Ems und Weser bis ins 20. Jahrhundert der bedeutendste Lachsfluss Europas (Monnerjahn, U.: Atlantic Salmon (Salmo salar L.) re-introduction in Germany: a status report on national programmes and activities. Journal of Applied Ichthyology, 2011, 27(3), 33–40). Infolge von Umweltverschmutzung, Migrationsbarrieren wie Wasserkraftwerke und Zerstörung von Lebensräumen war der Atlantische Lachs (Salmo salar L.) jedoch nahezu verschwunden. Da er besondere Umweltbedingungen benötigt, wird die Wiederansiedlung selbsterhaltender Populationen als ein ausgezeichneter Indikator für ökologisch intakte Flusssysteme und eine ausreichend gute Wasserqualität zur Aufrechterhaltung einer Population angesehen. Daher wird er allgemein als eine Vorzeigeart für die Beurteilung des Erfolgs von Flusswiederherstellungsprogrammen angesehen.
Im Jahr 2019 war der Atlantische Lachs in Deutschland der „Fisch des Jahres“ (Sprung aufs Treppchen geschafft: Unser Fisch des Jahres 2019: Der Atlantische Lachs (Salmo Salar). Fischwaid, Deutscher Angelfischerverband e. V. 2018, 4: 3–4). Diese einheimische Wanderfischart lebt im Meeresraum und laicht im Süßwasser, aus dem sie stammt (anadrome Arten; ebd., 4). Um die Laichgründe zu erreichen, wandern Lachse bekanntlich entlang sauberer und unverbauter Flüsse und Bäche. Obwohl Lachse in der Lage sind, Hindernisse bis zu einer Höhe von 2 Metern zu überwinden, führten die zunehmende Anzahl von Querverbauungen von Gewässern mit Staudämmen für Wasserkraftwerke und die Regelung der Wasserableitung in den 1960er Jahren dazu, dass Lachse aus dem Rhein und seinen Nebenflüssen verschwanden. Weitere Gründe waren die hohe chemische Belastung der Abwässer im Rhein und der Verlust von Laichhabitaten durch Rheinbegradigungen. Wissenschaftlich kontrollierte Projekte zur Wiederansiedlung des Lachses waren seit den 1970er Jahren nicht erfolgreich dabei (ebd., 4), stabile Wildlachspopulationen aufzubauen und zu erhalten (Lachs 2000; Rhein Lachs 2020, IKSR, 2004, 6: https://www.iksr.org/fileadmin/user_upload/DKDM/Dokumente/Fachberichte/DE/rp_De_0148.pdf).
Insbesondere Wasserkraftwerke, die bis ins 19. Jahrhundert dokumentiert sind, verlangsamen die Fischwanderung und verursachen trotz des Einbaus von Wassertreppen eine hohe Mortalität von 50 bis 100 Prozent (Havn, T. B. et al.: Hydropower-related mortality and behaviour of Atlantic salmon smolts in the River Sieg, a German tributary to the Rhine. 2017, Wildlife Estonia, 4, 51005). Allein am Oberrhein zwischen Basel und Karlsruhe gibt es zehn große Wasserkraftwerke und auf der 145 Kilometer langen Strecke des Hochrheins zwischen Bodensee und Basel 13 Wasserkraftwerke (https://www.enbw.com/erneuerbare-energien/wasser/standorte.html). In den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg sind sie eine wichtige Quelle für Strom aus erneuerbaren Energien. Um zuverlässig CO2-freien Strom zu produzieren, werden auch an vielen kleineren Flussläufen wie der Iller (fünf Wasserkraftwerke) und dem Neckar (27 Wasserkraftwerke) Laufwasserkraftwerke installiert (ebd.).
Obwohl die Klassifizierung der Wasserkraft als „grüne“ Energiequelle nicht unumstritten ist (Gibson, L. et al.: How Green is ‘Green’ Energy? Trends in Ecology and Evolution. 2017, DOI: 10.1016/j.tree.2017.09.007), setzt sich die Bundesregierung für die Förderung und den Ausbau von Wasserkraftwerken ein (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes. Bearbeitungsstand: 9. September 2020; https://www.bmu.de/gesetz/referentenentwurf-eines-zweiten-gesetzes-zur-aenderung-des-wasserhaushaltsgesetzes/). Doch in Deutschland besteht nur ein geringes Potenzial für die Nutzung der Wasserkraft, da die bestehenden Möglichkeiten bereits zu 80 Prozent genutzt werden (https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/fluesse/nutzung-belastungen/nutzung-von-fluessen-wasserkraft#wasserkraft-und-klimawandel).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Welche Programme zur Erhaltung und Wiederansiedlung von Lachs werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland durchgeführt?
Welche historischen Lachsflüsse oder Teile von Oberflächengewässerkörpern mit Lachslebensräumen sind nach § 28 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) als „künstlich oder erheblich verändert“ eingestuft?
Welche historischen Lachsflüsse oder Teile von Oberflächengewässerkörpern mit Lachslebensräumen, die nach § 28 WHG als „künstlich oder erheblich verändert“ eingestuft sind, werden nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Grundlage des ökologischen Zustands der biologischen Qualitätskomponenten als Lachsflussgebietseinheiten überwacht?
Verwenden private und öffentliche Managementorganisationen in ihren Wiederherstellungs- und Wiederansiedlungsplänen nach Kenntnis der Bundesregierung ein länderübergreifendes standardisiertes Fischzählungssystem oder eine standardisierte automatische oder manuelle Fischzählungsmethode, um die natürliche Aufzucht von Lachs zu überwachen und die Überlebensrate und Prägung anderer freigesetzter Wanderfischarten zu bestimmen?
Inwiefern trägt nach Kenntnis der Bundesregierung die tatsächliche Anzahl der jährlich zurückkehrenden Wanderfische, insbesondere des Atlantischen Lachses aus Wiederansiedlungsprogrammen, zu den biologischen Qualitätskomponenten des ökologischen Zustands einer Flussgebietseinheit nach der Wasserrahmenrichtlinie bei?
Werden biotische Trendermittlungen oder Trenduntersuchungen wie in Anlage 13 der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) zur Ermittlung langfristiger Trends wandernder Fischarten auch für Fischpässe in Querverbauungen durchgeführt?
Wie stufen private und öffentliche Managementorganisationen den Zustand des Lachses in den historischen Lachsflüssen nach Kenntnis der Bundesregierung ein?
Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung in Bezug auf wissenschaftliche Untersuchungen, in denen festgestellt wird, dass Wasserkraftwerke häufig eine hohe Mortalität von Lachsen verursachen und damit Wiederansiedlungsprojekte vereitelt werden, obwohl in einigen Wasserkraftwerken Fischpässe installiert sind (Havn et al.: Hydropower-related mortality and behaviour of Atlantic salmon smolts in the River Sieg, a German tributary to the Rhine. Hydrobiologia, 2018, 805:273–290)?
Mit welchen Mitteln beabsichtigt die Bundesregierung, die Qualität von Oberflächengewässer-Ökosystemen bis 2027 in Bezug auf die Durchlässigkeit von Flüssen für den Lachs in einen „guten ökologischen Zustand“ zu bringen (Völker, J. et al.: Die Wasserrahmenrichtlinie – Deutschlands Gewässer 2015. UBA, 2016, 15; https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/die-wasserrahmenrichtlinie-deutschlands-gewaesser)?
Welche konkreten Maßnahmen, Programme und Projekte zur Harmonisierung des Gewässerschutzes in Bezug auf den Lachs und andere Wanderfische plant die Bundesregierung zwischen Bund und Ländern, damit das Ziel des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit bis 2027 eine „gute ökologische Gewässerqualität“ (s. o., 14) in Deutschland erreicht werden kann?
Wird in Deutschland von Bund, Ländern oder anderen Institutionen nach Kenntnis der Bundesregierung ein Zentralregister aller Wasserkraftwerke (Laufwasserkraftwerke und Speicherkraftwerke einschließlich kleiner Wasserkraftwerke mit einer installierten Leistung von weniger als 1 Megawatt) geführt, um unter anderem die genaue Anzahl der Wasserkraftwerke zu ermitteln?
Wie viele Wasserkraftwerke (einschließlich kleiner Wasserkraftwerke mit einer installierten Leistung von weniger als 1 Megawatt) gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte nach Laufwasserkraftwerken oder Speicherkraftwerken sowie Bundesland und Fluss aufschlüsseln)?
Betrachtet die Bundesregierung Wasserkraftwerke auch dann als eine nachhaltige erneuerbare Energiequelle, wenn sie die Durchgängigkeit von Flüssen verringern, Verzögerungen, Verletzungen und Sterblichkeit bei der Fischwanderung verursachen sowie Wiederansiedlungsprogramme des Atlantischen Lachses und anderer Wanderfischarten behindern (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Inwieweit sieht die Bundesregierung die Förderung und den Ausbau von Wasserkraftwerken vom Übereinkommen zur Lachserhaltung im Nordatlantik und von dem Artikel 66 Absatz 1 des Seerechtsübereinkommens der Vereinigten Nationen für anadrome Bestände gedeckt?
Übt die Europäische Union Druck auf die Bundesrepublik Deutschland bzw. der Bund auf die Länder aus, die Wasserrahmenrichtlinie und § 34 WHG hinsichtlich der „Maßnahme der Durchgängigkeit“ von Fließgewässern in den Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen der Querbauwerke (§ 35 WHG) in der Planungsphase, insbesondere für wandernde Fischarten, einzuhalten, und wenn ja, in welcher Form?
Welche Kontrollen und Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Ebene der Länder mittels Gewässerüberwachung und Gewässerbewertung durchgeführt, um die Einhaltung der Oberflächengewässerverordnungen und der Grundwasserverordnung (GrwV) sicherzustellen?
Stehen Managementpläne für die Vorplanung von Wasserkraftwerken auf der Ebene des Bundes zur Verfügung, um auf der Ebene der Länder die Rechtsgrundlage für verbesserte Entwicklungskonzepte zur Herstellung von Flussdurchgängigkeit in betroffenen Flusssystemen, die durch Wasserkraftwerke unterbrochen werden, zu schaffen, und wenn ja, welche Managementpläne stehen auf der Ebene des Bundes zur Verfügung?
Warum wurden die Maßnahmen der Durchgängigkeit bei dem geplanten Gesetzentwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung des WHG (Hinzufügung von § 11a WHG) zur „Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen“ in den „Vorgaben für die Verwaltungsverfahren bei der Zulassung von Anlagen“ nicht berücksichtigt (https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_Gesetze/19._Lp/whg_aenderung/Entwurf/whg_gesetzentwurf_zweite_aenderung_bf.pdf)?
Welche Gründe hat nach Auffassung der Bundesregierung die Nichtumsetzung von Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen für Wasserkraftwerke (§ 35 WHG), welche die Durchgängigkeit der Fließgewässer auf Ebene der Länder gemäß Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und § 34 WHG sicherstellen und eine „gute ökologische Qualität“ erreichen sollen (Völker, J. et al.: Die Wasserrahmenrichtlinie – Deutschlands Gewässer 2015. UBA, 2016, 14; https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/die-wasserrahmenrichtlinie-deutschlands-gewaesser)?
Inwiefern unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Durchgängigkeit des Flusses zwischen großen und kleinen Wasserkraftwerken (s. o., 34, 102–103)?
In welcher praktischen Weise und in welchen Punkten unterscheidet sich die Durchgängigkeit von Wasserkraftwerken für Lachs von den gesetzlich geregelten Durchgängigkeitsmaßnahmen nach der Wasserrahmenrichtlinie und dem WHG, die insbesondere für kleine und große Wasserkraftwerke relevant sind?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Modernisierung und Förderung von kleinen Wasserkraftwerken (Referentenentwurf des BMU: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes. Bearbeitungsstand: 9. September 2020; https://www.bmu.de/gesetz/referentenentwurf-eines-zweiten-gesetzes-zur-aenderung-des-wasserhaushaltsgesetzes/) im Zusammenhang mit dem Ausbau des Beitrags der Wasserkraft im „Energieziel 2050“ des Umweltbundesamtes „100 % Strom aus erneuerbaren Quellen“ (Seiten 52–53, https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/energieziel_2050.pdf), wenn der größte Energiebeitrag nach der Modernisierung möglichst aus großen Wasserkraftwerken gewonnen werden kann?
Wie kann der „gute ökologische Zustand“ von Oberflächenwasserkörpern noch erreicht werden, wenn die Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie im Fall erheblich veränderter und künstlicher Oberflächenwasserkörper nicht erreicht werden können (Artikel 4 Absatz 7 WRRL bzw. § 82 Absatz 5 WHG) oder die bestehenden Anforderungen an die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen integrierter Maßnahmenprogramme in der Praxis nicht erfüllt werden können (Abschnitt 7 § 82 Satz 5 WHG) und deshalb eine Überwachungsbewertung oder die Bestrebung eines „guten ökologischen Potenzials“ (weniger strenge Umweltziele) zur Anwendung kommt?